4. Dezember 2008 14:53
Hallo zusammen,
momentan beschäftige ich mich mit dem Thema Motorrad und Einspuranhänger (PAV40/41). Wegen der unterschiedlichsten Aussagen, würde ich meine Fragestellung gern auch hier mal loswerden und eure Meinungen /Erfahrungen dazu hören:
Der Sachverhalt: An meinem Gespann wollte ich am Beiwagenrahmen eine Anhängerkupplung (wie im PKW-Bereich, mit Kugelkopf) montieren. An dieser Anhängerkupplung soll ein Einspuranhänger (PAV 40)angekoppelt werden. Dieser Anhänger hat ein Kreuzgelenk, wird normalerweise hinter Solo-Motorrädern hergezogen und legt sich wegen dem Kardangelenk quasi mit dem Motorrad in die Kurve. Mit einer Kugelkopfkupplung würde der Anhänger im Stand zur Seite wegkippen, daher wollte ich an der Kugelkopfkupplung eine Adapteraufnahme für das Kardangelenk montieren.
Meine Nachfrage beim TÜV wegen der grundsätzlichen Machbarkeit eines Einspuranhängers hinterm Gespann (mittig zw. Motorrad und Beiwagen):
Er wüsste nicht was dagegen spricht...hmmm..obwohl... weiss nicht..
Das Problem: Wenn der Anhänger mit Kardanadapter an der AHK am Gespann mittig befestigt ist und in der Rechtskurve das Gespann das Rad anhebt, was passiert dann?
Das Kardangelenk kann ja auch einen gewissen Höhenunterschied ausgleichen, reicht das aus?
Bei einem zweirädrigen Anhänger mit Kugelkopf ist das angehobene Beiwagenrad ja kein Problem, weil die Verwindung durch den Kugelkopf ausgeglichen wird.
Die Chancen, eine AHK mit Kugelkopf eingetragen zu bekommen stehen recht gut, die Sache ist auch einigermaßen günstig. Diese Kupplung ist wohl auch die vielseitigste- nur ist der Kugelkopf für Einspuranhänger nicht geeignet.
Eine Zugvorrichtung am Motorradheck (so wie der PAV ursprünglich auch betrieben wurde) bekommt man im Eigenbau so gut wie nicht mehr eingetragen und eine Anfertigung vom Fachbetrieb schlägt mit rund 500 Euro zu Buche.
Eine Betriebserlaubnis für einen Einspuranhäger zu bekommen ist eigentlich nicht sehr schwer, aber der TÜV sagt auf Nachfrage, hierfür müsse ich das Zugfahrzeug mit geprüfter Anhängervorrichtung mitbringen. Hier fängt es an sich im Kreis zu drehen: Wenn ich die Standart AHK am Gespann habe (die ja auch erstmal gekauft und eingetragen werden will) gibt es evtl. die Aussage - ne geht doch nicht.
Insofern bin ich für eure Hinweise, Tipps, Erfahrungen - wie immer - sehr dankbar
Ralli
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Ralli am 20. Dezember 2008 19:55, insgesamt 1-mal geändert.