dieter hat geschrieben:Allerdings wurden da die moderneren Niederquerschnittsreifen von Heidenau eingetragen. (...) Allerdings stehen die normalen Größen auch noch drin.
Bei meiner VX musste ich letztes Jahr bei der HU noch die aktuellen Reifen eintragen lassen.
Das eine ist eine echte Reifenfabrikatsbindung , das andere, worüber wir hier eigentlich geredet haben, der Hinweis ""Reifenfabrikatsbindung Gem Betriebserlaubnis beachten", der bei Dir vielleicht drin steht und bedeutungslos ist, wenn es in der BE keine solche Fabrikatsbindung gibt, und das andere ist das Eintragen metrischer Größen nach der Verordnung von 2020.
Bei der MZ kommt es nun darauf an, ob der Prüfer Dir lediglich die metrischen Größen zusätzlich zu den zölligen eingetragen hat, oder ob der die Größe UND den Heidenau eingetragen hat und DIr damit hintenrum wieder eine Fabrikatsbindung aufgedrückt hat.
Bis letztes Jahr haben das viele Prüfer so gemacht und es war die Regel. Insofern kannst Du Deinem Prüfer, der Dir die HU bei der XV gemacht hat, eigentlich keine Schuld geben, sondern musst Dich bei denen beschweren, die diese bescheuerte Verordnung damals eingeführt haben.
Seit Januar 2025 aber wurde das nun offiziell geändert und es wird nur noch die Größe eingetragen.
...Und so, wie es bei Mopedfahrern immer wieder zu Mißverständnissen kommt, die diese Dinge betreffen, so ist und war es auch bei vielen Prüfern der Fall. Sind eben auch nur Menschen aus Fleisch und Blut.
Wer sich gegen vermeintlich falsche Entscheiungen wehren möchte, der sollte sich halt selbst über die Gesetzeslage im Klaren sein und dann, anstatt zu schimpfen oder mit einem Wechsel der Prüforganisation zu drohen, sachlich korrekt argumentieren können und den Prüfer darum bitten, den von ihm möglicherweise falsch interpretierten Sachverhalt zu klären.
