dieter hat geschrieben:Aber die andere Größe musste schon immer eingetragen werden wenn sie aus dem Rahmen fiel.
Richtig, aber NICHT, wenn es darum ging, anstelle der zölligen eine
metrische Vergleichsgröße zu montieren. Und darum geht es bei der Verordnung.
Bis DOT 2020 hat es ausgereicht, wenn der Reifenhersteller eine Freigabe für das betreffende Moped erteilt hat. Eingetragen werden musste dabei NICHTS.
Ab DOT 2020 dann musste das Moped auf Grund der Neuregelung der StVZO beim TÜV vorgeführt und die meitrishce Vergleichsgröße, for die der Reifenhersteller nach wioe vor eine Freigabe erteilt hat, zusätzlich beim TÜV vorgeführt, die Freigängigkeit des Reifens zum Rahmen gepüft und die den zölligen Größen entsptechende metrische Vergleichsgröße, für die die Reifenhersteller neben der Fraeigabe auch Vergleichstabellen anbieten, eingetragen werden.
Mit der Eintragung der metrischen Vergleichsgröße (z.B. 110/90-18 anstelle von 4.00-18) hat der TÜV unsinnigerweise und zum Leidwesen der Motorradfahrer
nicht nur die Größe eingetragen, sondern in der Regel auch den aktuell montierten Reifentyp. Und das war eigentlich nicht im Sinne des "Erfinders".
Deshalb gab es dazu mehrere Initiativen, Petitionen und Eingaben beim KBA, woraufhin seit 01.01.2025 diese Verordnung neu geregelt wurde
und ab sofort einheitlich nur noch die Vergleichsgröße eingetragen wird und man sich überflüssige Fabrikatsbindungen wieder austragen lassen kann.
Du selbst hast geschrieben "
Bei meiner VX musste ich letztes Jahr bei der HU noch die aktuellen Reifen eintragen lassen."
Und genau DAS ist das Thema, welches ich versuche, Dir gerade zu erklären. Und DAS betrifft keine Motorräder mit EU-Zulassung, sondern auschließlich ältere Motorräder mit StVZO (nationaler) Zulassung.
Die Frage ist also: Warum hat der Prüfer Dir die Reifen eingetragen? Hat Dein Moped eine EG- oder eine nationale Zulassung?
Hast Du eine Vergleichsgröße oder eine andere Größe montiert? Hat er sich auf den Satz "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" gestützt?
Wer hat den Fehler gemacht? Der Prüfer oder Du, weil Dir das Detailwissen fehlt, um die Vorgehensweise objektiv zu beurteilen? Wie hat er sein Vorgehen begründet?
Hast Du ihn danach gefragt? ...War sein Vorgehen letztendlich also rechtens oder nicht?
Einfach seinen Frust abzulassen und sich über einen Prüfer oder eine Prüforganisation zu beschweren, ohne die exakten Umstände und Zusammenhänge zu beschreiben, ist nicht nachvollziehbar und nicht zielführend.
Ich gehe davon aus, dass Deine XV eine EG-Zulassung hat. Das hat meine Suche ergeben. Du schreibst "
Das hat mich am Meisten geärgert. Da wollten sie die Bindung noch nicht austragen."
Demnach also gab es eine Fabrikatsbindung. Auf welcher Basis gab es die? Wer hat sie eingetragen, warum und in welchem Zusammenhang? Handelt es sich um eine metrische Vergleichsgröße und Dein Moped hat eine EG-Zulassung, hätte diese Größe gar nicht eingetragen werden müssen und es hätte keine Fabrikatsbindung geben dürfen.
Warum also gab es eine?
Es gibt aber sehr wohl einige Motorräder mit Fabrikatsbindung, und die kann, wenn sie vom Fahrzeughersteller auferlegt wurde, auch nicht pauschal "mal eben so" ausgetragen werden. Ausnahme: Wenn der eingetragene Reifen nicht mehr hergestellt wird.
Ich bin diesbezüglich gerade mit Honda im Gespräch, weil ich erreichen möchte, dass die offizielle Reifenliste, an der sich auch die Prüforganisationen orientieren, insbesondere für die CX- und GL-Baureihe von Honda überarbeitet wird, alte Fabrikatsbindungen bzw Alternativgrößen in Verbindung mit bestimmten Reifen, die nicht mehr verfügbar sind, ausgetragen werden und die metrischen Vergleichsgrößen moderner Reifen ohne Fabrikatsbindung ergänzt werden. Habe mich mit dem Thema also schon sehr intensiv beschäftigt und weiß sehr wohl, wovon ich rede.