Hauni hat geschrieben:Trotzdem würde ich gerne wissen wie es mit unterschiedlicher Bereifung und Sommerreifen im Gespannbetrieb im Winter, gesetzlich wirklich aussieht.....
g-spann hat geschrieben:Kommt drauf an, was in deinen Fahrzeugpapieren steht; bei meiner SR sind nur Reifengrößen
eingetragen, wenn diese stimmen, ist alles andere egal, gleichgültig, ob Winter-, Enduro- oder sonst noch Reifen...
Bernhard Sch. hat geschrieben:Der Gesetzestext sagt aus, daß auf Kraftfahrzeugen für den Winter
geeignete Reifen zu montieren sind.
Für Motorradfelgen gibt es die nicht (Ausnahme: einige Größen in "Runderneuert", aber nicht allgemein bekannt und auch nicht auf allen Fahrzeugen zugelassen).
Für Autofelgen- bzw. autofelgenähnliche Speichenfelgen gibt es die sehr wohl.
Deswegen müssen auf den letzteren Winterreifen oder Ganzjahresreifen
montiert sein und auf Motorradfelgen nicht.
Gruß B.
Bernhard Sch. hat geschrieben:Der Gesetzestext sagt aus, daß auf Kraftfahrzeugen für den Winter
geeignete Reifen zu montieren sind.
Für Motorradfelgen gibt es die nicht (Ausnahme: einige Größen in "Runderneuert", aber nicht allgemein bekannt und auch nicht auf allen Fahrzeugen zugelassen).
Für Autofelgen- bzw. autofelgenähnliche Speichenfelgen gibt es die sehr wohl.
Deswegen müssen auf den letzteren Winterreifen oder Ganzjahresreifen
montiert sein und auf Motorradfelgen nicht.
Gruß B.
Bernhard Sch. hat geschrieben:...........das heißt
wenn es Winterreifen bzw. Ganzjahresreifen (Reifen mit Winterkennzeichnung) gibt, dann muß man sie fahren.
Fahrzeuge, bzw. Felgen für die es die nicht gibt haben
kein Fahrverbot.
Gruß B.
...Jetzt hab ich das verstanden...
So einfach kann man Gesetzestexte formulieren?
Aber Jens, du musst dann auch erzählen, wie das ausgegangen ist mit dem TüV. Wirst due ein Fahrzeug mit 3 verschiedenen Rädern vorfahen, obwohl 2 die gleiche Grösse haben? Ist das so?
Gruss Olaf
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