von Feinmotoriker » 9. Mai 2020 19:56
Dann mußt Du nur die Reifengröße beachten. Meistens steht noch der Loadindex (zB 64 oder 73) und der Speedindex (zB S, T oder H) in der Zulassung, der muß auch unbedingt beachtet werden.
Wenn also dort zB steht "...mit Reifen 135/70R15 82T" , sollte dein Reifen diese Dimension und Bauart haben (Breite/Querschnitt= 135/70, Bauart Radial, Durchmesser 15", Lastindex 82 Geschwindigkeitsindex T).
Wenn auf den neuen Reifen der Loadindex und/oder der Speedindex höher sind als gefordert, ist das o.k.
Reifenmarke spielt dabei keine Rolle. Wenn dir jemand was anderes erzählt, brich das ab und fahr woanders hin.
Das hat auch mit der neuen Gesetzgebung überhaupt nichts zu tun.
Wenn beim PKW gefordert wird, gleiche Reifen auf einer Achse zu fahren, geht es dabei NUR um die Bauart (Diagonal, Radial, Bias-Belted). Es ist egal, wenn da ein Semperit, ein Dunlop, ein Sava und ein Pirelli montiert ist. (schön ist anders, aber nicht TÜV-relevant). Anders bei neuen Hochgeschwindigkeits- Schw++-Verlängerungen. Eine 600 PS AMG-Karre hat dann die Reifen genau herstellergebunden eingetragen, Änderungen müssen eingetragen werden, spielt aber für uns hier keine Rolle.
Sage ich, der eine amtliche Zulassung als TÜV-Prüfstützpunkt hat und zw 130 und 180 Fahrzeuge im Jahr vorführt.