von Crazy Cow » 7. Mai 2021 16:41
Moin Freddy,
du brauchst keine Briefkopie, sie hilft dir auch nicht. Den Sachverständigen interessiert nur, welcher Loadindex vorher eingetragen war, und welcher neu eingetragen werden soll. Ist der neue kleiner, helfen auch Papiere und gute Worte nichts. Ist der Tachoantrieb im Getriebe verbaut, darf der neue Reifen nicht mehr als 2% im Umfang abweichen. Felge und Reifen müssen zusammen zugelassen sein, dazu hat der Prüfer selbst Unterlagen. Wenn du jetzt auch noch die Größe deiner neuen Felge raustun würdest, und Felgen-/Reifengröße deines alten Rades, könnte dir auch hier geholfen werden.
Der 145R15 Reifen ist durchaus gängig, Er heißt seit einiger Zeit nur anders: 145/80 R 15 77(S, T oder H). Es ist z.B. der größte Reifen, der auf einer 3,5J-15 Felge montiert werden kann, der nächst kleinere ist der 135/80R 15.