Load- und Speedindex für Beiwagenreifen ändern lassen

An meinem Gespann, das Iwan-Bikes 2010 gebaut hat, ist laut Einzelabnahme und Kfz.-Schein für's Beiwagenrad 110/80-18 68 T eingetragen. Es ist ein Heidenau K60, bereits seit dem Umbau: https://iwan-bikes.de/hdgespanne.html (zweitletzte Bildzeile, Sportster im Cafe Racer Style). Montiert ist aber der 110/80-18 58 S, und es gibt definitiv nichts anderes! Das Reifenwerk Heidenau sagt, mit Index 68 T sei der nie gebaut worden, vermutlich auch von anderen Herstellern nicht, es müsse sich um einen Fehler bei der Eintragung handeln.
Der TÜV (hier vor Ort KÜS) will den Load-/Speedindex nicht ändern, er wisse nicht, wie beim Gespann sich die max. Achs- bzw. Radlast definiert. Was ich nicht so ganz verstehe, angesichts vorhandener Parameter im Kfz.-Schein (max. Gesamtgewicht/Höchstgeschwindigkeit). Ich solle mich an den Gespannbauer wenden oder an den Reifenhersteller wegen Freigabe. Reifenwerk Heidenau lehnt das aber ab, Unterschreitungen des eingetragenen Index könne nur der TÜV bestätigen. Auf eine Antwort vom Gespannbauer warte ich noch, verspreche mir aber nicht viel davon.
Meine Frage in die Runde:
Wie ermittelt man den erforderlichen Load-Index bzw. die max. Achslast am Gespann? Wird schlimmstenfalls das hälftige Gesamtgewicht dem Beiwagenrad zugerechnet? Die Parameter im Kfz.-Schein sind: Leermasse 350 kg, zul. Gesamtmasse 620 kg, 2 Achsen, keine Achslasteintragungen, Höchstgeschwindigkeit 150 km/h.
Eingetragene Reifengrößen: vorn 90/90-18 51 S, hinten 130/80-18 72 T, Beiwagen 110/80-18 68 T. Wie gesagt, Letzeren gibt's nicht, montiert ist "58 S", offensichtlich nie was anderes seit 10 Jahren. Ich hab sie seit einem Jahr und sehe das Dilemma erst jetzt. Der TÜV vor ein paar Monaten hat nichts gemerkt(?).
Ich hätte z. B. kein Problem mit Ablastung, die 270 kg Zuladung sind für meinen Bedarf geradezu utopisch.
Ich bin etwas genervt und befürchte, dass es ne Riesennummer wird beim TÜV, indem zig Fässer aufgemacht werden. Was meint ihr?
Gruß Gerd