25. November 2011 11:04
25. November 2011 11:10
25. November 2011 12:30
25. November 2011 13:24
25. November 2011 16:13
Gegen Nebelscheinwerfer oder auch Breitstrahler ist nichts einzuwenden und falls du vergisst die aus zu machen......
25. November 2011 16:53
25. November 2011 18:05
25. November 2011 18:13
28. November 2011 15:43
13. Dezember 2011 11:10
Tagfahrlicht ist (am Moped bzw. Gespann) ein Zeitgeistschmarrn, der vom eingeschränkten Nutzen her (eben nur tagsüber einsetzbar) und der zusätzlichen zulassungsmäßigen Defizite eigentlich indiskutabel ist.
.... ist auf jeden Fall illegal, denn diese Birnchen sind nicht im Bereich der StvZO zulässig (das E-Zeichen sagt da gar nix aus, hat ja auch jeder Teddybär und jeder andere Mist) da kann man sogar ein Verfahren wegen Gefährdung (Blendwirkung) einfangen. Gleiches gilt übrigens für die überall angeboteten XENON-Nachrüstsätze, also Steuergerät und Birnchen zum Einbau in vorhandene Scheinwerfer!!!....ich werde ab morgen eine SMD- Birnenversion im Breitstrahler testen. Schaun mer mal.
22. September 2012 23:53
23. September 2012 11:20
23. September 2012 12:08
25. September 2012 21:39
25. September 2012 21:59
26. September 2012 10:03
26. September 2012 13:42
Ralph hat geschrieben:Ich habe so was am Seitenwagen
http://www.ebay.de/itm/220892204380?ssP ... 1439.l2648
ist vom Verkäufer falsch deklariert, weil nur geprüft als Begrenzungsleuchte (Prüfnummer 01, 02, usw), das kann ich also Tag wie Nacht brennen lassen statt der 5 Watt in der Traktorleuchte, das sieht man auch gut bei jeder Witterung. im angehängten Bild sieht man das nicht so gut, wenn ich mit der Kamera richtig vor die LED gehe macht sie mir die Glühbirne fast unsichtbar dunkel.
Tagfahrleuchten dürfen am Mopped verwendet werden, aber nicht in Verbindung mit Abblendlicht, d.h. ich muss, damit es Sinn macht, zwei TFL am Gespann anbringen und wechselweise mit dem Abblendlicht schalten.
26. September 2012 13:58
frank_flexit hat geschrieben:Das heisst, die TFL arbeiten dann immer im abgedimmten Modus, da das Abblendlicht immer an ist?
ciao
frank
26. September 2012 14:05
frank_flexit hat geschrieben:Ralph hat geschrieben:Ich habe so was am Seitenwagen
http://www.ebay.de/itm/220892204380?ssP ... 1439.l2648
ist vom Verkäufer falsch deklariert, weil nur geprüft als Begrenzungsleuchte (Prüfnummer 01, 02, usw), das kann ich also Tag wie Nacht brennen lassen statt der 5 Watt in der Traktorleuchte, das sieht man auch gut bei jeder Witterung. im angehängten Bild sieht man das nicht so gut, wenn ich mit der Kamera richtig vor die LED gehe macht sie mir die Glühbirne fast unsichtbar dunkel.
Tagfahrleuchten dürfen am Mopped verwendet werden, aber nicht in Verbindung mit Abblendlicht, d.h. ich muss, damit es Sinn macht, zwei TFL am Gespann anbringen und wechselweise mit dem Abblendlicht schalten.
Das heisst, die TFL arbeiten dann immer im abgedimmten Modus, da das Abblendlicht immer an ist?
ciao
frank
26. September 2012 15:17
26. September 2012 17:09
Das stimmt nicht ganz, Tagfahrleuchten sind am Motorrad / Gespann heute noch nicht erlaubt, lt TÜV dürfen sie zwar angebaut sein aber nicht funktionieren ........
27. September 2012 09:05
27. September 2012 09:43
Blaulichtleuchten sind nur den staatl. Organen vorbehalten, das war wohl kein Argument!
27. September 2012 09:58
scheppertreiber hat geschrieben:Blaulichtleuchten sind nur den staatl. Organen vorbehalten, das war wohl kein Argument!
Na ja, eher nicht: Feierwehr, Rettungswagen ...
27. September 2012 10:37
scheppertreiber hat geschrieben:Blaulichtleuchten sind nur den staatl. Organen vorbehalten, das war wohl kein Argument!
Na ja, eher nicht: Feierwehr, Rettungswagen ...
27. September 2012 10:42
27. September 2012 11:26
Cruiserkurt hat geschrieben:nur ist die Benutzung aller Leuchten ist in D nicht zulässig, da dürfen es nur 2 sein, deshalb müssen die anderen beiden mit Kappen
27. September 2012 12:05
Stephan hat geschrieben:Bei uns haben die Helden vom Ordnungsamt, wohl bittere Tränen vergossen, als sie letztendlich ihre Blaulichter wieder demontieren mussten.
27. September 2012 12:15
27. September 2012 13:53
Ralph hat geschrieben:Aber: TFL und Scheinwerfer gleichzeitig an ist verboten, gem. StVO und EU-Richtlinie, auch bei Motorrädern, das ist Fakt !
27. September 2012 14:07
9. Januar 2013 18:41
9. Januar 2013 19:15
10. Januar 2013 01:16
Ralph hat geschrieben:In der EU-Richtlinie ist kein Gespann erwähnt .... also nimmt man die Mopedbestimmungen oder besser die vom Auto, mehr Licht macht längeres Leben
10. Januar 2013 03:47
10. Januar 2013 07:50
10. Januar 2013 08:35
10. Januar 2013 11:22
frank_flexit hat geschrieben:Ralph hat geschrieben:Aber: TFL und Scheinwerfer gleichzeitig an ist verboten, gem. StVO und EU-Richtlinie, auch bei Motorrädern, das ist Fakt !
Für TFL aus reicht es aber wenn das mit Doppelzulassung abgedimmt ist? Dann ist ja TFL aus und Positionslicht an.
So zumindest hab ich es im Moment verdrahtet.
ciao
frank
10. Januar 2013 11:44
10. Januar 2013 12:10
10. Januar 2013 13:01
Ralph hat geschrieben:Wenn man daheim nix zu sagen hat muss man es im Dienst ausleben![]()
das darf man denen aber so nicht sagen
10. Januar 2013 13:49
Schrat hat geschrieben:Ralph hat geschrieben:Wenn man daheim nix zu sagen hat muss man es im Dienst ausleben![]()
das darf man denen aber so nicht sagen
Warum darf man(n) das nicht, Ralf?
Ich lass mir selten den Mund verbieten, auch wenn ich anecke. Damit lebe ich nicht schlecht, meine Gegner werden mehr aber....es bleiben einige mir treu.
StVO § 49a 4) Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen sie in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein ...... ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen.
10. Januar 2013 17:18
10. Januar 2013 17:47
Svidhurr hat geschrieben:Mal als Kurzfassung.
- TFL nur bei Licht aus oder auch Standlicht an;
- TFL mit Dimmfunktion auch bei Abblendlicht;
Ersetzt dann das TFL mit Dimmer das Standlicht, Begrenzungsleuchte bzw. Positionsleuchte![]()
Nur so würde das ja am Dreirad Sinn machen.
§ 17 2a.) StVO: „Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten
Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die
Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.“
StVO §49a (5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
.........
5.Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Svidhurr hat geschrieben:Wäre noch die Frage offen zwecks der Höhe und Anbau.
Mit gleicher Höhe 2 TFL mit Dimmer wird wohl schwierig.
StVO § 49a 4) Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen sie in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein ...... ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen
11. Januar 2013 05:19
11. Januar 2013 10:14
11. Januar 2013 10:17
mecki hat geschrieben:Hallo Schrat, Personen mit übertriebenem Sicherheitsbedürfniss, z.B. nach Tagesfahrlicht, sollten besser das Kradfahren unterlassen!
Gruß, Mecki
11. Januar 2013 11:04
mecki hat geschrieben:Hallo Schrat, Personen mit übertriebenem Sicherheitsbedürfniss sollten besser das Kradfahren unterlassen!
Gruß, Mecki
11. Januar 2013 11:42
11. Januar 2013 11:47