17. März 2017 11:40
Moin,
in der Tat, sieht irgendwie....gewöhnungs bedürftig aus.
Und was sagt der Wachtmeister oder der Dampfkesselprüfer dazu?
Nebelscheinwerfer:
- Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig - in der Breite:
nach EG bei 2: symmetrisch zur Fz-Längsmitte nach StVZO: max. 250 mm von der Fz-Längs- mitte, auch auf Sturzbügel erlaubt
- in der Höhe: max. wie Abblendlicht
- Schaltung mit Begrenzungs-, Abblend-, Fernlicht
- Einschaltkontrollleuchte zulässigQuelle:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... 082007.pdfIch habe es bei einem belassen, bei symetrisch würde der linke doch arg in den Gegenverkehr ragen.
Okay, die 250mm habe ich jetzt auch nicht ganz eingehalten.
DSCN1427.jpg
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