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Rückstrahler

BeitragVerfasst: 24. Juni 2017 16:23
von mahout47
Hallo zusammen,

habe heute festgestellt, daß mein Gespann keinen Rückstrahler hat. Der ist ja wohl Vorschrift.

Da ein Gespann ein Motorrad ist, müßte 1 Rückstrahler unter dem Kennzeichen reichen (nicht dreieckig und entsprechende Anbaumaße berücksichtigt).

Frage: Spricht etwas dagegen, den Rückstrahler auf dem Seitenwagen zu montieren? Gibt es da irgendwelche Maße zu beachten?

Grüße aus dem Bergischen Land
Hartmut

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 24. Juni 2017 17:23
von Reeder
Moin,

das wird so nicht gehen.

Schau mal hier unter Punkt (4): https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__53.html Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein
Heißt wohl im Umkehrschluß: Mit Beiwagen zwei Rückstrahler.

So auch bei mir am HEELER.

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 24. Juni 2017 17:44
von mahout47
Hallo Reeder,

vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort. Nach dem Gesetzestext hatte ich gesucht.

Daß ein Gespann zwei Rückstrahler braucht, überrascht mich. Interessant, daß mein Gespann ganz ohne Rückstrahler vom TÜV ohne Mängel abgenommen wurde. Fahre jetzt schon ein Jahr lang so herum und werde mir jetzt am Motorrad und am Seitenwagen einen Rückstrahler anbauen. Muß mal schauen, daß ich was Schönes mit Prüfzeichen finde.

Grüße aus dem Bergischen Land
Hartmut

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 24. Juni 2017 19:00
von Piper Mc Sigi
Ich hab meinen Rückstrahler beim TÜV Süd gekauft. Sind super klein selbstklebend und billig.

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 24. Juni 2017 19:42
von mahout47
Im Motorradratgeber der DEKRA habe ich gefunden, daß 1 - 2 Rückstrahler zulässig sind - symmetrisch zur Fahrzeug-Längsachse (https://www.dekra.de/fileadmin/Download ... -dekra.pdf)

Bei einem Solomotorrad kann ich das nachvollziehen, wenn ich z.B. je einen Rückstrahler links und rechts unter oder neben dem Kennzeichen anbringe. Über Gespanne wird mal wieder nichts ausgeführt. Durch den Anbau des SW verändert sich natürlich die Fahrzeug-Längsachse gegenüber der Solomaschine.

Wenn ich den einen Rückstrahler unter dem Kennzeichenhalter montiere, wo bringe ich dann den zweiten Rückstrahler auf dem SW-Heck an?

Grüße aus dem Bergischen Land
Hartmut

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 24. Juni 2017 19:42
von Slowly
Hier noch eine andere Info-Quelle, Kapitel 8, Motorräder mit Beiwagen, beachten:

https://www.1000ps.at/motorradrecht#8_Beleuchtung__KFG_§_15_3_4__KDV_§§_10_ff

Interessant: Hinten ein nicht dreieckiger Rückstrahler!
Gruss,
SL :grin: LY

:sturz:

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 24. Juni 2017 19:50
von mahout47
Hallo Slowly,

im Gegensatz zu Reeders Gesetzestext entnehme ich Deinem Text, daß Motorräder mit Seitenwagen doch nur einen Rückstrahler hinten benötigen.

Was denn nun?

Grüße aus dem Bergischen Land
Hartmut

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 24. Juni 2017 20:04
von Slowly
Im Zweifelsfall frage ich immer zuvor den mich betreuenden Prüf-Ingenieur.
Mein Verstand sagt jedoch in diesem Fall: Tu 2 dran, damit Fahrzeugbreite noch besser erkannt wird.
Dient doch schliesslich der Optimierung meiner Sicherheit.

Gruss,
Hartmut
vom Niederrhein

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 24. Juni 2017 20:05
von Schorpi
Moin-
ich habe an beiden Gespannen einen Rückstrahler am Seitenwagen.
Sind an der Maschine die Rückstrahler nicht in der Heckleuchte integriert???????
Ich hatte mir darüber noch nie Gedanken gemacht, und die K 100 hatte schon viele Male TÜV.

Lieben Gruß
SCHORPI- :P

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 24. Juni 2017 20:23
von Reeder
Moin,

das ist bestimmt wieder so eine Kiste von wegen Zulassung nach deutschem Recht und EG-Zulassung. Bei mir in den Papieren steht noch nichts von L4e da steht nur Kraftrad O.LB.

Bei BMW sind die Rückstrahler normal im Rücklichtglas. Als ich meine RT auf LED-Rücklicht umgebaut habe, war da ein extra Rückstrahler mir bei.
Bei vielen Japanern ist der Rückstrahler auch extra angebracht.

Im Gutachten von Tripteq für den Heeler ist unter Lichttechnische Einrichtungen Roter Rückstrahler IA E1 0273 aufgeführt.

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 24. Juni 2017 20:26
von mahout47
Hallo Schorpi,

Rückstrahler in der Heckleuchte integriert? Ganz neuer Aspekt. Könnte natürlich sein, daß bei meiner BMW R1200R kein separater Rückstrahler vorgeschrieben ist. Habe die Maschine gebraucht gekauft und der Kennzeichenhalter wurde vom Gespannbauer ersetzt. Kann sein, daß schon damals kein Rückstrahler vorhanden / notwendig war.

In diesem Fall bräuchte ich nach Slowlys Text keinen Rückstrahler, nach Reeders Text zumindest einen am SW. Ganz unabhängig davon, daß ein Rückstrahler am SW aus Sicherheitsgründen natürlich Sinn macht.

Danke für den Hinweis an Dich. Muß mal sehen, ob ich dazu was bei BMW oder im Internet finde.

Grüße aus dem Bergischen Land
Hartmut

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 24. Juni 2017 21:57
von Michael aus Düsseldorf
Vorsicht Slowlys link geht auf eine österreichische Seite.
Mir ist nicht klar ob es da um deutsche Gesetze geht.
Gruß
Michael

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 24. Juni 2017 22:04
von Slowly
Danke für Deine Aufmerksamkeit, Michael,
habe ich übersehen, sollte aber beachtet werden.

Abendgruss,
Hartmut

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 24. Juni 2017 22:43
von Crazy Cow
Da sich der Rückstrahler nicht weiter als 40cm von der Fahrzeugaußenkante befinden darf, liegt ein zweiter am SW eigentlich auf der Hand.
Natürlich sind integrierte Rückstrahler auch als solche zu betrachten. Das Glas weist dann aber auch zwei Kennzeichnungen mit Schlangenlinie auf, eine für die Beleuchtung, eine für den Reflektor. Muss alles seine Ordnung haben.

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 25. Juni 2017 07:34
von mahout47
Vielen Dank für Eure Beiträge.

Nach gründlicher Recherche scheint es so zu sein, daß die Rücklichteinheit meiner BMW R1200R tatsächlich über einen integrierten Rückstrahler verfügt. Bei Ersatz des Originalteils (z.B Einbau eines LED-Rücklichts) ist daher auch ein separater Rückstrahler zu montieren.

Ein zusätzlicher Rückstrahler an meinem Motorrad ist also nicht nötig. Werde aber zur Sicherheit noch prüfen, ob auf dem Rücklicht (und ggf. auch auf der SW-Rückleuchte) zwei E-Nummern angegeben sind.

Der Gesetzestext von Reeder sagt aus, daß Motorräder ohne Beiwagen nur einen Rückstrahler brauchen. Heißt, daß ein Gespann sehr wohl über einen separaten (oder in der SW-Leuchte integrierten) Rückstrahler am SW verfügen muß. Die Anbauvorschriften in puncto minimaler und maximaler Höhe und Abstand zur Außenkante sind zu beachten.

Was die DEKRA-Vorgabe "... symmetrisch zu Fahrzeug-Längsachse" betrifft, so verstehe ich das so, daß der/die Rückstrahler nach hinten abstrahlen muß. Die Längsachse verläuft ja von vorne nach hinten (oder umgekehrt).

Grüße aus dem Bergischen Land
Hartmut

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 25. Juni 2017 10:54
von Crazy Cow
mahout47 hat geschrieben:Was die DEKRA-Vorgabe "... symmetrisch zu Fahrzeug-Längsachse" betrifft, so verstehe ich das so, daß der/die Rückstrahler nach hinten abstrahlen muß. Die Längsachse verläuft ja von vorne nach hinten (oder umgekehrt).

Grüße aus dem Bergischen Land
Hartmut


Die Fahrzeuglängsachse ist wohl ein jurister Begriff. Wenn sie das Gegenteil der Querachse meint, ist es die Hochachse. Und symmetrisch bedeutet ja auch nicht parallel sondern spiegelsymmetrisch. Die Rückstrahler sind spiegelsymmetrisch von der Mittelsenkrechten des Fahrzeugs auf einer Achse zu platzieren. Das gilt imho für Einspur, Zweispur und symmetrische Dreiradfahrzeuge. Für Einspurfahrzeuge insofern, als ab Datum X nach EG Richtlinie auch an Einspurfahrzeugen hinten und vorne je zwei Leuchten zugelassen sind. Man kann sich sviw auch bei älteren Fahrzeugen bei der HU aussuchen, ob es nach EU oder KBA Richtlinie geprüft wird. (Betrifft z.B. auch die Ochsenaugenblinker, die Auspuffkrümmer, die Kotflügel und die Sitzbank).
Eigentlich sollten die Regeln dann nicht vermischt werden, der TÜV lässt das aber nach meiner Kenntnis zu, weil sonst gar keiner mehr durchblickt.

Für deinen SW Rückstrahler heisst das nun gar nichts, die bisher erfassten Regeln gelten nicht für das asymmetrische Dreirad. Fest steht aber, dass zur Erlangung einer BE bei einer Neuabnahme eines Gespannes ein Reflektor am Beiwagen installiert sein muss, und zwar mit den Vorgaben der Minimalgröße und der Position nicht weiter als 40 cm von der Fahrzeugaußenkante. Bei der HU muss also einer dran sein, weil das Ding Teil der ABE ist.

Einzige Ausnahme sind m.W. Fahrzeuge, deren Gesamtbreite 1m nicht übersteigt. Ist also ein Oldtimer, ein Gespann oder ein Krankenfahrstuhl zum Beispiel hinten nur mit einem Rücklicht ausgestattet, muss auch nur ein Reflektor dran sein.

Langer Rede kurzer Sinn: die Faustregel besagt, dass unter oder über (oder in) jedem Rücklicht mit Schlangenlinienprüfzeichen auch ein Reflektor mit einem solchen Prüfzeichen vorhanden sein muss. Das gilt nicht für weitere zusätzliche Positions- und Begrenzungslichter.

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 25. Juni 2017 11:44
von mahout47
Hallo Olaf,

gilt Deine Faustregel auch, wenn z.B. in beiden Rückleuchten ein Rückstrahler integriert ist? Also in jedem Fall noch zusätzliche separate Rückstrahler? Warum werden dann überhaupt von Herstellern (BMW) Rücklichter mit integriertem Reflektor verbaut?

Grüße aus dem Bergischen Land
Hartmut

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 25. Juni 2017 12:11
von Crazy Cow
mahout47 hat geschrieben:Hallo Olaf,

gilt Deine Faustregel auch, wenn z.B. in beiden Rückleuchten ein Rückstrahler integriert ist?

1. Ja

Also in jedem Fall noch zusätzliche separate Rückstrahler?


2. :smt017 Nein, Das ist genau die falsche Schlussfolgerung. (ich habe die vermeintlich einfache Regel versuchsweise juristisch einwandfrei rot ergänzt) :cry:

Warum werden dann überhaupt von Herstellern (BMW) Rücklichter mit integriertem Reflektor verbaut?


3. die Faustregel schließt doch integrierte Reflektoren mit ein. Du brauchst keinen separaten Rückstrahler, wenn die Schlussleuchte schon einen solchen enthält. Ein Rückstrahler ist in D ein Rückstrahler, wenn er das gültige Prüfzeichen mit der Schlangenlinie aufweist. Er kann auch Bestandteil einer Leuchte, eines Kotflügels oder eine Stoßstange sein.
Ein Rückstrahler ist kein "Zusatz" sondern Teil einer Beleuchtungsanlage. Wenn du an deinem SW einen separaten Rückstrahler montierst, ist das kein zus. Rückstrahler, sondern der Rückstrahler der rechten Fahrzeugseite zum rechten Positionslicht, während links der integrierte Rückstrahler (nicht nur bei BMW) diesen Part für die linke Seite erfüllt.

Du darfst sogar links einen rechteckigen mit Prüfzeichen und rechts einen runden mit Prüfzeichen fahren. (Damit es erst mal richtig kompliziert wird, und ich dachte schon, ich hätte es auf den Punkt gebracht.) :oops:

Also nochmal: wo Positionslicht soll, da auch Rückstrahler soll. Einfacher kann ich nicht.

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 25. Juni 2017 12:49
von mahout47
Hallo Olaf,

danke für Deine geduldigen Ausführungen. Jetzt ist alles klar.

Grüße aus dem Bergischen Land
Hartmut

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 25. Juni 2017 14:29
von Crazy Cow
mahout47 hat geschrieben:Hallo Olaf,

danke für Deine geduldigen Ausführungen. Jetzt ist alles klar.

Grüße aus dem Bergischen Land
Hartmut


Sehr gut.

Ich führe das mal weiter aus, hat mit deinem SW nichts mehr zu tun.
Nicht nur Harleys, sondern die meisten großen, modernen Moppeds, ich zähle meine Kutschen Bj 93 auch dazu, besitzen bereits zwei Rücklichter. Optisch in einer Leuchte drappiert, die Lichtquellen ausserhalb der Mitte, Reflektor dazwischen. Damit erfüllen sie auch die generelle Regel mit den 40cm für alle Fahrzeuge, wenn zwei yppige Reisekoffer mit 30cm Tiefe auf jeder Seite des Fahrzeuges angebracht sind. Die Moppeds sind damit breiter als 1m, bleiben aber Einspurfahrzeuge. Allerdings ist normal nur ein Reflektor in das doppelte Rücklicht integriert, so dass je nach Auslegung des Vorschriftentextets die Koffer noch je einen Reflektor benötigen, wie auch Zubehör an anderen Fahrzeugen, das die eingetragenen Fahrzeugdimensionen sprengt wie Fahrradträger zum Beispiel.

Jetzt ist es aber so, dass der Beiwagen, auch ein demontierbarer Schwenker, Zubehör bleibt, nicht etwa ein Wagen oder ein Anhänger ist. In dem Falle müsste er einen dreieckigen Reflektor haben. Das steht imho im Widerspruch zu der Regelung mit Fahrradträgern. Insofern ist auch ein Gespann beleuchtungstechnisch widersprüchlich kein Gespann (Zugmaschine und Anhänger) sondern es bleibt ein Motorrad, ein Einspurfahrzeug mit einer besonderen Breite. Alles was es an Regeln gibt, lässt sich so oder so interpretieren. Zur Zeit gilt: der Beiwagen muss bei der Erteilung einer Zulassung eine Positionsbeleuchtung haben, bestehend aus einer Leuchte vorne 5W (bzw. X Lumen) und hinten eine solche aus Positionsleuchte in rot und einem Reflektor rund oder eckig in rot und min 6qcm Leuchtfläche. Die Größe ergibt sich dabei imho aus dem Prüfzeichen. Alles max. 40cm von der Außenkante montiert, wobei auch die vordere Leuchte von schräg links sichtbar sein soll, was nicht unbedingt immer erfüllt werden kann. Dem wird allgemein keine Beachtung mehr geschenkt, kann aber theoretisch zur Plakettenverweigerung führen.

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 25. Juni 2017 19:15
von Reeder
Moin,

mal so ganz nebenbei:

Krafträder dürfen eine Breite von 2,00m haben. Die 1,00m sind für Kleinkrafträder.
Kann man auch hier nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__32.html ganz unten.
Und da steht dann auch, dass Zweiräder nur 2,50m hoch sein dürfen - nicht wie z.B. PKW 4,00m.

Was die Koffer angeht:

Da wurde mir mal vom TÜV erklärt, solange die ohne Werkzeug abnehmbar sind, gehen die als Ladung durch.
Ist das nicht der Fall, müssten sie in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 25. Juni 2017 19:32
von Slowly
Danke, Rheder,
Deine Kofferinfo finde ich besonders interessant.
Falls ich aber doch Koffer anschrauben möchte:
Gelten dann Flügelschrauben als "von Hand abschraubbar",
können ja notfalls welche sein mit grösseren, handgriffigen Flügeln. :?:

Gruss,
SL :grin: LY

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 25. Juni 2017 20:30
von Stephan
Olaf, wenn du „die meisten" mit „einige" ersetzt, passt es. Wenn, sind nur ein paar HD oder Chopper-Mopeds die die zwei Rückleuchten, in Kombi mit Blinker und Bremslicht, haben. Wobei die nicht-HD's wohl nachträglich umgebaut wurden.

Sowas schwebt mir für meine RS vor.

Was Koffer angeht, es würden auch grosse Rändelschraubmuttern gehen. Hauptsache ohne Werkzeug.

Und weil die bei meinen Alukoffern zu sehr nach Innen ragen (wären die Aussen, wär ja doof), hab ich direkt mal ausgetauscht. Der Herr Mechniker betrachtet Msulschlüssel bis SW24 als natürliche Fortsetzung der Hände. . .


Stephan

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 25. Juni 2017 22:03
von Slowly
Reeder hat geschrieben: ... Was die Koffer angeht: ... , solange die ohne Werkzeug abnehmbar sind, gehen die als Ladung durch. ...

Auf der Suche nach Flügelschrauben/muttern in meinen Wühlkartons "Sonder-Muttern" und "Sonder-Schrauben" fielen diese drei mir schnell in Aug' und Hand.
Sind sehr handgriffig und dadurch auch kräftig "anziehbar".
Für sowas werde ich mich wohl entscheiden.

Gruss,
SL :grin: LY

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 25. Juni 2017 22:05
von dreckbratze
der letzte satz gefällt mir :lol:
die alukisten an der T3 meiner frau waren irgendwann auch mal mit flügelmuttern fest, seit jahren allerdings mit normalen muttern. ich kann mich nicht erinnern, dass das jemals irgendwen interressiert hätte.

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 26. Juni 2017 03:27
von Peter Pan CR
Europa und all die Vorschriften:
Ich hab's da mal wie Langer Heydl gemacht:
Riteve(TÜV Equivalent) hat es abgenommen.
Mit Lineal und Skalpel bewaffnet ging da ein ganzer Sonntag in Schwiegermutters Küche bei drauf.
Wie war das?
Ach ja:
"Unter Zuhilfenahme diverser Hektoliter Kaffee und diverser Beutel Biscocho" = Maisgebäck.

Re: Rückstrahler

BeitragVerfasst: 26. Juni 2017 12:56
von Thomas Heyl
Hallo, Jungs!

Himmel hilf', was für ein Bohai um zwei simple Rückstrahler am Gespann … :grin:
Unsere stammen von hier Traktorenteile Segger.

Bild

Unsere fest angebrachten Koffer hat der TÜV bisher kaum eines Blicks gewürdigt :grin: .

Cheers, Langer