Ich denke es kann nicht schaden zu wissen, wie es "richtig" sein soll. Aber ob man es so macht, kann ja jeder für sich entscheiden. Meiner Erfahrung nach, interessiert den TÜV die Beleuchtung jenseits von Abblend-, Rück- und Bremslicht, nicht so wirklich.
Es gibt wohl zum Beispiel auch noch die Vorschrift, das man die Lampen entweder nach StZO oder nach dem EU-Recht installiert. Mischen ist da wohl nicht erlaubt. Trotzdem hat die letzten Jahrzehnte noch kein TÜV gegen das gelbe Bremslicht (Baujahr bedingt erlaubt) und Led-Zubehörblinker was gesagt. . .
Stephan