Gelbe Gefahr hat geschrieben:hallo zusammen
hat jemand von euch erfahrung mit umbau kit für xenon licht. sind diese zu empfehlen und welche bringen die umbauten den angepriesenen effekt, usw...
danke mal gruß Frank
Die gute Nachricht:
Es geht und ist legal machbar!
Die schlechte Nachricht:
Du brauchst einen neuen, für Xenon zugelassenen Scheinwerfer. Er muß nach ECE/R 98 geprüft und zugelassen sein (erkennt man an der Nr auf dem Scheinwerferglas, ist also jederzeit auch ohne große Sachkenntnis durch jeden prüfbar).
Die Vorschriften findest Du hier:
ECE Richtlinien online
Für Motorräder und damit dann auch Gespanne ist ECE/R 53 maßgeblich.
ECE/R 53 online
Dazu gibt es eine Ergänzung um ECE/R 98 als zugelassenen Scheinwerfertyp
http://www.unece.org/trans/doc/2009/wp29/ECE-TRANS-WP29-2009-23e.pdf
Es ist also nicht ganz billig....
Von den Umbaukits würde ich die Finger lassen. Nicht nur wegen der Unzulässigkeit dieser Kits, die doch recht teuer werden kann (stellt Euch mal einen Unfall vor bei dem die Gegenpartei behauptet durch Euch geblendet worden zu sein... da wären die 120 Euro & 3 Punkte günstig dagegen), sondern auch wegen der falschen Anordnung der Lichtquelle im Reflektor. Da der Lichtbogen in einer Xenonlampe ganz anders angeordnet ist als die Glühwendel dürfte die Verteilung des Lichtes auf der Strasse ziemlich mies sein.
ABER wenigstens kann man die immer wieder behauptete Forderung von Scheinwerferreiningungsanlagen vergessen. Auch die Forderung nach automatischer Leuchtweitenregulierung kann man erstmal vergessen.
Wer das behauptet nimmt die Forderung für KFZ mit mehr als 4 Rädern und Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit > 25 km/h(also StVZO §50 Abs. 10 und die ähnliche Anforderung aus ECE/R 48 ).
Diese gelten aber nicht für Motorräder. siehe oben
Und Eintragungen, die den Vorschriften nicht entsprechen, helfen einem rein gar nichts. Die sind jederzeit widerrufbar. Soll schon mehrfach geschehen sein.
Also, wenn es Dir die nicht unbeträchtliche Ausgabe für einen zugelassenen Scheinwerfer wert ist, dann steht dem wenig entgegen.
Grüße
Jens
P.S. Leider ist aber immer noch kein Abblendlicht am Beiwagen zulässig.
