Tagfahrlicht ist (am Moped bzw. Gespann) ein Zeitgeistschmarrn, der vom eingeschränkten Nutzen her (eben nur tagsüber einsetzbar) und der zusätzlichen zulassungsmäßigen Defizite eigentlich indiskutabel ist.
Erst informieren, dann meckern.
Den Begriff "Tagfahrlicht" gibt es bei uns genau genommen gar nicht, der ist üblich in Skandinavien usw. wo am Tage mit Licht gefahren wird, Österreich hatte das auch ne Zeit lang, an uns scheint der Kelch hoffentlich vorüber zu gehen. ......... aber auch bei uns steht z.B. im Fragebogen Führerschein der Begriff "Tagfahrlicht" und bei Nachfrage bei den überschlauben Fahrlehrern, wo das denn in der STVO oder STVZO steht sieht man immer nur große Augen.
Das richtige Wort ist:
Tagfahrleuchten, die sind in der EU am Motorrad erlaubt, wurde in D noch nicht umgesetzt, wird aber sowohl von Rennleitung wie TÜV etc. geduldet (habe ich sogar ein Schreiben des BMVS...)
Mit Nebelscheinwerfer rumfahren geht auch, die Ausrede "Uppss, habe ich vergessen" ist altbewährt, wenn der gleiche Polizeiobermeister Dich aber ne Stunde später wieder bei Sonnenschein mit eingeschaltetem Nebelscheinwerfer erwischt, dann wird bezahlt, und zwar 40.- € aufwärts.
....ich werde ab morgen eine SMD- Birnenversion im Breitstrahler testen. Schaun mer mal.
.... ist auf jeden Fall illegal, denn diese Birnchen sind nicht im Bereich der StvZO zulässig (das E-Zeichen sagt da gar nix aus, hat ja auch jeder Teddybär und jeder andere Mist) da kann man sogar ein Verfahren wegen Gefährdung (Blendwirkung) einfangen. Gleiches gilt übrigens für die überall angeboteten XENON-Nachrüstsätze, also Steuergerät und Birnchen zum Einbau in vorhandene Scheinwerfer!!!
Ich habe so was am Seitenwagen
http://www.ebay.de/itm/220892204380?ssP ... 1439.l2648
ist vom Verkäufer falsch deklariert, weil nur geprüft als Begrenzungsleuchte (Prüfnummer 01, 02, usw), das kann ich also Tag wie Nacht brennen lassen statt der 5 Watt in der Traktorleuchte, das sieht man auch gut bei jeder Witterung. im angehängten Bild sieht man das nicht so gut, wenn ich mit der Kamera richtig vor die LED gehe macht sie mir die Glühbirne fast unsichtbar dunkel.
Tagfahrleuchten dürfen am Mopped verwendet werden, aber nicht in Verbindung mit Abblendlicht, d.h. ich muss, damit es Sinn macht, zwei TFL am Gespann anbringen und wechselweise mit dem Abblendlicht schalten. Zugelassene Tagfahrleuchten haben als Prüfzeichen im Glas ein "RL" oder "R7", wenn ich sie bei eingeschaltetem Abblendlicht als Begrenzungsleuchte im abgedimmten Zustand verwenden will zusätzlich die Kennung als Begrenzungsleuchte (siehe oben).
Für die Anbringung gibt es klare Richtlinien, am Gespann interessant ist für uns die Mindesthöhe von 250 mm über der Fahrbahn, der maximal Abstand von der fahrzeugaußenkante von 400 mm und der Abstand untereinander von mind. 600 mm, ansonsten sind die Maße aber noch etwas "wachsweich", sprich vom PKW übernommen, weil eben noch keine Umsetzung in Deutsche Land
Gleiche Mindesthöhe gilt übrigens auch für die Nebelleuchten, wenn ich mir die Bilders oben so ansehe, dann ..............
Hoffe für mehr Durchblick geholfen zu haben
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