5,-Euro / 100km reine Energiekosten
Reicht's sonst nicht ? Wie kann man so tief ... und das noch in einem Motorradforum. Autschz.
5,-Euro / 100km reine Energiekosten
quincy hat geschrieben:- - - nur ein teures, ... völlig sinnloses Hobby. Aber ...sehr viel Spass und ...Erholungswert.
scheppertreiber hat geschrieben:Oh Williy, ich kenne das.
Der 4.20 Grobstollen (original russisch) geht hinten nur rein wenn ich den
Achsantrieb ausbaue, das zusammenstecke und zusammen wieder in die
Schwinge reinpfriemele. Man braucht eigentlich 3 Hände weil der Kardan ja
auch mit rein muß.
Ablfexen wollte ich den Schlappen eher nicht
Thomas Heyl hat geschrieben:Hallo Olaf!
Das mit dem Tagfahrlicht (wenn man's so nennt) könnte damit in Konflikt geraten, dass wir unsere Moppeds sowieso mit Abblendlicht fahren müssen (auch tagsüber). Und wegen zusätzlicher Positionsleuchten sollte eigentlich jeder Inscheniör vom TÜV Auskunft geben können .
...........
Beste Grüße, Langer
Yachtie hat geschrieben:Frage an die Gelehrten:
wie sieht der deutsche Gesetzgeber das eigentlich mit Nebelrückleuchten am Moped resp. Gespann?
konnte nichts dazu finden, heisst das, dass 2&3-Radfahrer sich im Nebel möglichst unauffällig verhalten sollen?
Im Hinblick auf kommende Langstreckenfahrten durch Italien und Frankreich habe ich überlegt, als Nebelrückleuchte eine LED Rückleuchte (Bremslicht) unauffällig unter der Gepäckbrücke anzubringen, um meine Überlebenschance z.B. in der Poebene u.ä. Nebelgebieten zu erhöhen.
Edit: Titel geändert, um den umfassenden Antworten besser gerecht zu werden
AlexEF hat geschrieben:In meiner Fernreisengruppe bei facebook haben einige die hier dran und sagen, dass man damit den normalen Scheinwerfer in Rente schicken könnte.
http://4xled.com/de/moto-aero/
Hermann hat geschrieben:Die Sicherheit fängt im Kopf des Fahrers an, daran ändert die trügerische Sicherheit der Helferlein garnix.
AlexEF hat geschrieben:Ich denke mal, dass die als Arbeitsscheinwerfer gedacht sind und damit im Straßenverkehr eh nicht verwendet werden sollen. Aber mein legales Tagfahrlicht wäre so, wie ich es betreibe, auch nicht legal.
Jano hat geschrieben:Warum nicht noch eine Rundumleuchte?
Warum soll ich ne Warnweste tragen, will ich jemanden vor mir warnen.
Gruss Jano
Jano hat geschrieben:Ich bin doch ein glückliches Kind, knapp 35 jahre jetzt im Straßenverkehr mit Motorrädern unterwegs, zwar ein paar leichte Unfälle aber nichts erwähnen Wertes.
Da bin ich als Fußgänger manchmal mehr gefährdet, soll ich da jetzt auch ne Warnweste tragen. Gruss Jano
Jano hat geschrieben:Ich bin doch ein glückliches Kind, knapp 35 jahre jetzt im Straßenverkehr mit Motorrädern unterwegs, zwar ein paar leichte Unfälle aber nichts erwähnen Wertes.
Da bin ich als Fußgänger manchmal mehr gefährdet, soll ich da jetzt auch ne Warnweste tragen. Gruss Jano
Sollte dieses Thema nicht eigentlich der Information zu legalen Beleuchtungsmöglichkeiten von Gespannen & Beiwagen dienen
saschohei hat geschrieben:Ja Quincy,
DAS kann ich gut verstehen..
Ohne ESP ist Deine Blechdose dann natürlich nicht mehr sicherer auf verschneiten Straßen unterwegs als ein Gespann - aber es macht eben dann auch in der Dose ein wenig Spaß.
Viel Spaß beim driften durch hoffentlich viel Schnee - wenn er denn erstmal da ist.
Liebe Grüße
Willy
willi-jens hat geschrieben:Richtig helle Positions-/Begrenzungsleuchten sind übrigens diese hier: LED Positionsleuchten mit E-Prüfung
Satt heller als viele Tagfahrleuchten (wie ich bei einem Kollegen letztlich sehen durfte, taugen selbst nachts als zusätzliche Scheinwerfer wie ich von hinten beobachten konnte), aber aufgrund der Prüfung als Begrenzungs-/Positionsleuchte jederzeit zugelassen (also auch nachts ). Damit erübrigt sich die Nachrüstung eines Tagfahrlichtes imho.
Mit orangen Linsenaufsätzen immer noch so hell:
von hier: ADV-Forum (auf Seite 1 findet man den Lieferanten in den USA, braucht man aber ja nicht weil es die ja auch hier in Deutschland gibt)
Grüße
Jens
Edit: auf Seite 63 ein paar Nachtaufnahmen mit den Leuchten: ADV Forum
Jano hat geschrieben:Ich hab heute Tagfahrlichter verbaut. Ich finds jut, mit Licht an, dimmen die ab. MFG Jano
Wird ein Pkw mit Nebelscheinwerfern ausgestattet, müssen es zwei von ihnen sein. Anbau auf gleicher Höhe und symmetrisch zur Fahrzeugmitte; nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht und mindestens 25cm über der Fahrbahn.
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