Verkleidungen, Gepäcktransport, Gurt und Kindersitz, Überrollbügel, Bootsbau etc.
6. Juni 2013 10:28
Moin,
eine Frage: kann ich mein Nummernschild bedenkenlos am Beiwagen montieren? Mir ist nur bekannt, dass das Kennzeichen beleuchtet sein muss. Oder gibt es noch andere Auflagen? Muss das der TÜV abnehmen?
Danke u. Gruß,
Dirk
6. Juni 2013 12:03
Hallo...
Ob der Tüv das abnehmen muß weiß ich nicht , ich würd mir da keinen großen Kopf drum machen , aber einige Kriterien müssen erfüllt sein: Montage in D "mittig" oder "links" , also nicht unter oder direkt neben dem Beiwagenrücklicht. Kennzeichenbeleuchtung darf nach hinten nicht weiß leuchten und muß das Kennzeichen in ganzer Fläche ausleuchten. Das Kennzeichen muß von rechts , links und oben aus 30° und von unten aus 5° Blickrichtung in ganzer Fläche sichtbar sein. Ferner darf es nicht über die seitlichen Konturen des Fahrzeugs hinausstehen. Viel Erfolg
mfG Rohwi
6. Juni 2013 16:22
Moin,
ich erinnere mich daran, dass das hier schonmal vorwärts und rückwärts diskutiert worden ist. Vielleicht hilft dir die Suchfunktion.
Guckst du z.B. hier:
http://forum.dreiradler.org/viewtopic.php?f=3&t=6032&hilit=kennzeichenGruß
Dieter
6. Juni 2013 17:13
...
Zuletzt geändert von
Veto11 am 13. Juni 2013 14:10, insgesamt 1-mal geändert.
6. Juni 2013 17:58
Ein zulassungsfreier Anhänger muß das Kennzeichen des
ziehenden Fahrzeugs wiederholen.
Ich habe 2 Gespanne mit AHK - also auch 2 Nummernschilder
am Hängerle. Gestört hat's noch keinen
7. Juni 2013 06:34
Hallo...
Das was Veto11 schreibt könnte bei mir zum Tragen kommen, ich meine Das mit dem Fahrzeug und dem Anbauteil. Mein Gespann ist ein nicht zerlegbares Komplettfahrzeug, der "Beiwagen" ist nicht abnehmbar , auch nicht vorübergehend zu Montagetwecken. mfG Rohwi
7. Juni 2013 13:20
Veto11 hat geschrieben:[korinthenkackermodus]§10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die die StVZO ergänzt/teilweise ersetzt hat, fordert die Anbringung am Kraftfahrzeug. In diesem Falle also an der Zugmaschine, denn der Beiwagen selbst ist kein Fahrzeug sondern Zubehör...[/korinthenkackermodus]
Rohwi hat geschrieben:Hallo...
Das was Veto11 schreibt könnte bei mir zum Tragen kommen, ich meine Das mit dem Fahrzeug und dem Anbauteil.
Wenn ihr am Auto eine Zubehörstoßstange anbaut, dürft ihr also das Nummernschild nicht mehr an der Stoßstange anbringen, ist ja dann Zubehör?
Bei angebauten Seitenwagen darf es eigentlich keine Probleme geben, mir ist aus den Vorschriften jedenfalls nichts bekannt, was dagegen spricht.
So z.B. (ist in Deutschland zugelassen):

Quelle:
http://www.side-car-club-francais.com/p ... _gts_2.jpg
11. Juni 2013 21:40
von Veto11
[korinthenkackermodus]§10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die die StVZO ergänzt/teilweise ersetzt hat, fordert die Anbringung am Kraftfahrzeug. In diesem Falle also an der Zugmaschine, denn der Beiwagen selbst ist kein Fahrzeug sondern Zubehör...[/korinthenkackermodus]
Wie ist das denn bei der Zeus???
Da ist ja der Motor im Seitenwagen und das Moped das Anhengsel,oder??
11. Juni 2013 21:46
Zeus ist kein Gespann.
Eher ein Geschwür. Oder ein Auto mit 3 Rädern. Oder halt
http://de.wikipedia.org/wiki/Reliant_Robin, das hatte wenigstens Stil.
11. Juni 2013 21:53
- Code:
Zeus ist kein Gespann.
Eher ein Geschwür. Oder ein Auto mit 3 Rädern.
Also brauche ich ein Autoführerschein wie beim Trike??? oder wie ,oder was??
Dann muß es ja auch eine Feinstaubplakette haben ,oder??
11. Juni 2013 21:58
Keine Ahnung. Soweit ich weiß (der blaue Klaus war mal mit so einem Ding da)
ist es als "Motorrad" zugelassen. Vermutlich eher nicht wahlweise Solo
11. Juni 2013 23:05
...
Zuletzt geändert von
Veto11 am 13. Juni 2013 14:11, insgesamt 1-mal geändert.
12. Juni 2013 18:40
keysch hat geschrieben:von Veto11
[korinthenkackermodus]§10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die die StVZO ergänzt/teilweise ersetzt hat, fordert die Anbringung am Kraftfahrzeug. In diesem Falle also an der Zugmaschine, denn der Beiwagen selbst ist kein Fahrzeug sondern Zubehör...[/korinthenkackermodus]
Solange du Werkzeug brauchst um den den Beiwagen abzubauen, zählt der Beiwagen zum Fahrzeug, genau wie die Zubehörstoßstange (an der das Nummernschild befestigt wird) und der nachträglich angebrachte Ersatzradhalter mit Ersatzrad an dem das Nummerschild angebracht wird.
Es wird aber immer einen geben, der das anders sieht.
Für den Zeus gilt übrigens dasselbe.
12. Juni 2013 18:45
Werkzeug ? Beim Zeus 'ne Flex
12. Juni 2013 18:51
scheppertreiber hat geschrieben:Werkzeug ? Beim Zeus 'ne Flex

Die Flex ist doch des Handwerkers liebstes Werkzeug.
12. Juni 2013 18:54
...
Zuletzt geändert von
Veto11 am 13. Juni 2013 14:11, insgesamt 1-mal geändert.
12. Juni 2013 18:57
Dann erzähl doch mal was man euch dazu genau beigebracht hat. Interessiert mich.
13. Juni 2013 13:23
mz-rotax-rudi hat geschrieben:Dann erzähl doch mal was man euch dazu genau beigebracht hat. Interessiert mich.
Mich auch.
Tüllich darf dem Nummernschild am Beiwagen...
Ist doch mal von der MG sorgsam recherchiert und mit Beispielen abgebildet worden.
Wenn dem Beiwagen nich Teil vom Fahrzeuch, sondern Anhänger statt Zuchmaschine, dürfte dat Teil doch nur 60 fahrn. (Gut, die Ostböcke könn' eh nicht schneller, Scheppers Guzzi weiss ich nich.) Oder wenn der Beiwagen soggaa Zubehör wiene Packtasche wär, dürfte gar keiner in mitfahrn...
Un ob das getz Zeus oder GTS Comanche oder FJ Mega Comete ist, dat sin all keine Moppeds mit Behelf dran, dat sin Faahzeuge von den Hersteller SB (F) und die Fahrzeuge von eines Hersteller werden als dat zu gelassen, von dat sie vom herstellerseits gewünscht worden sind, oder eben nich. Un SB Dreiräder sind Motorräder.
13. Juni 2013 14:05
Euer Interesse in alle Ehren, aber ihr wisst es ja ohnehin besser. Glaubt ihr zumindest.
Und wenn ich dann so etwas lesen muss, dann weiß ich das ich hier echte Fachleute antreffen kann...
Wenn dem Beiwagen nich Teil vom Fahrzeuch, sondern Anhänger statt Zuchmaschine, dürfte dat Teil doch nur 60 fahrn.
Un ob das getz Zeus oder GTS Comanche oder FJ Mega Comete ist, dat sin all keine Moppeds mit Behelf dran, dat sin Faahzeuge von den Hersteller SB (F) und die Fahrzeuge von eines Hersteller werden als dat zu gelassen, von dat sie vom herstellerseits gewünscht worden sind, oder eben nich. Un SB Dreiräder sind Motorräder.
Danke für die fachkundige Beratung. Ich schrieb eigentlich nichts anderes, war aber wohl doch in chinesisch.
13. Juni 2013 14:45
Veto11 hat geschrieben:Euer Interesse in alle Ehren, aber ihr wisst es ja ohnehin besser.
Das ist so nicht richtig. Wir sind nicht belehrungsresistent, plausible und nachvollziehbare Begründung vorausgesetzt.
Ich kann allerdings nichts in den Beiträgen finden, was meinen Standpunkt widerlegt. Im übrigen habe ich auf Keuschs Antwort mit deinem Zitat geantwortet, da §10 der FZV nicht dagegen spricht.
Versicherungstechnisch sieht es so aus, dass der Beiwagen als Zubehör gilt, wenn dieser wahlweise eingetragen ist, die Maschine also ohne Änderungsabnahme Solo gefahren werden darf. Ist dies nicht der Fall gilt das Gespann als Ganzes und der Beiwagen gehört zum Fahrzeug.
Interessant ist das bei einigen Versicherungen, die in dem Zubehörfall den Beiwagen extra versichert haben wollen. Im anderen Fall wird das Motorrad zum Solo-Tarif versichert und der Beiwagen ist da automatisch mit drin.
Also macht es Sinn bei einigen Versicherungen das wahlweise austragen zu lassen oder sich eine andere Versicherung zu suchen.
13. Juni 2013 15:33
Jep, kam mir schon so vor, als wenn da die Begriffe durcheinandergekommen wären. Der BW wird bei meiner Versicherung als Zubehör deklariert. Aber das hat nichts mit der „verkehrstechnischen" (?) Bezeichnung von Staatswegen zu tun.
Und klar wissen wir alles besser. Das bringt das so mit sich. Denn, wir sind weiß, männlich, zwischen 45-57 Jahre alt. . .
Stephan, der dazu noch Niederrheiner is
13. Juni 2013 15:43
Und klar wissen wir alles besser. Das bringt das so mit sich. Denn, wir sind weiß, männlich, zwischen 45-57 Jahre alt. . .
Ein wundervolles Schlußwort
Nebenbei: Was macht man dann eigentlich mit dem "Loch" am Mopped ? Als Reklamefläche vermieten ?
13. Juni 2013 17:13
Stephan hat geschrieben:Aber das hat nichts mit der „verkehrstechnischen" (?) Bezeichnung von Staatswegen zu tun.
Das ist mir schon klar. Ich habe aber nichts darüber gefunden, dass 1. der Beiwagen als Zubehör gilt (obwohl ich das vom hören her kenne) und 2. dass angebautes Zubehör nicht zum Fahrzeug zählt (das wäre mir neu, da fahren draußen dann ganze Zubehörhaufen rum). Nur wenn beides vorhanden wäre, würde §10 FZV greifen und den Anbau am Beiwagen verbieten.
Ich will auch nicht behauten, dass es diese Stellen nicht gibt. Aber wie gesagt, in dem ganzen Wirrwarr von Richtlinien und Verordnungen, die alle auf sich gegenseitig verweisen, war nix zu finden.
mz-rotax-rudi hat geschrieben:... mir ist aus den Vorschriften jedenfalls nichts bekannt, was dagegen spricht.
13. Juni 2013 17:20
...Richtlinien...Verordnungen...Vorschriften...
...pfhhhhhhhh
13. Juni 2013 18:55
Stephan hat geschrieben:Jep, kam mir schon so vor, als wenn da die Begriffe durcheinandergekommen wären. Der BW wird bei meiner Versicherung als Zubehör deklariert. Aber das hat nichts mit der „verkehrstechnischen" (?) Bezeichnung von Staatswegen zu tun.
Genauuuu!. Auf dat dumme Jewäsch vonnerer Versischerung kannze eh nix geben.
Stephan hat geschrieben:Und klar wissen wir alles besser. Das bringt das so mit sich. Denn, wir sind weiß, männlich, zwischen 45-57 Jahre alt. . .
Aachtunfünfzisch, ja? Un isch dachte, Schepper-Jo sei noch älterer.
13. Juni 2013 19:42
Crazy Cow hat geschrieben:Stephan hat geschrieben:Jep, kam mir schon so vor, als wenn da die Begriffe durcheinandergekommen wären. Der BW wird bei meiner Versicherung als Zubehör deklariert. Aber das hat nichts mit der „verkehrstechnischen" (?) Bezeichnung von Staatswegen zu tun.
Genauuuu!. Auf dat dumme Jewäsch vonnerer Versischerung kannze eh nix geben.
Stephan hat geschrieben:Und klar wissen wir alles besser. Das bringt das so mit sich. Denn, wir sind weiß, männlich, zwischen 45-57 Jahre alt. . .
Aachtunfünfzisch, ja? Un isch dachte, Schepper-Jo sei noch älterer.

*patsch*
13. Juni 2013 19:58
Warum Zubehör extra versichern??
Bei mir ist alles drin und das bei 47Euro im Jahr.

Goldwing Oldtimerversicherung bei der Zürich Versicherung.

Das Gespann natürlich zum selben Tarif.
14. Juni 2013 17:18
kampfstern galaktika
1. Juli 2013 09:18
Hallo...
Was bei dem Fahrzeug aber Mittig bedeutet. Beleuchtet ist es auch , also dürfte das Zulässig sein. Die Idee die mir verwehrt wurde war Kennzeichen rechts , und vom rechten Rücklicht beleuchtet. mfG Rohwi
1. Juli 2013 19:46
Moin zusammen....
Ich hatte mein Nummernschild auch am Beiwagen...
Das war gar kein Problem....
Ein riesen Problem war allerdings das ich ein
einzeiliges Nummernschild an ein einspuriges Fahrzeug schrauben wollte......
Da dürfen nur zweizeilige dran wurde mir gesagt....
Die haben fast ne Stunde telefoniert und palavert was denn nun zu machen sei..
Der Vorbesitzer hatte ein einzeiliges dran, entsprechend war die Beleuchtung platziert.....
Naja letztendlich haben sie mir das einzeilige genehmigt....
Die Freunde in grün weiss hat es nie interessiert....
Gruss
Peter
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