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Ausnahmegenehmigung für breiteren Anhänger

BeitragVerfasst: 4. September 2015 12:57
von dulio
Moin,
hat jemand im Forum eine Ausnahmegenehmigung für seinen mehr als 1 m breiten Anhänger ? Über Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.
Grüße
Jürgen

Re: Ausnahmegenehmigung für breiteren Anhänger

BeitragVerfasst: 4. September 2015 15:00
von Magnum
Hallo Jürgen ich hatte mehrere Jahre mit Anhängern an Motorrädern zu tun. Eine Ausnahmebewilligung für einen breiteren Anhänger hinter dem Motorrad, egal ob Gespann oder Solo, mußt du dir bei deinem zuständigen Regierungspräsidium beantragen. Ich hab das vor Langem auch mal versucht, das war in Karlsruhe, die waren dort sehr nett, hatten aber von dem Prozedere keine Ahnung. Ich habs dann sein lassen und nicht weiter vorangetrieben. Mach dich mal bei der für dich zuständigen Dienststelle schlau. Es könnte gehen ein früherer Kunde von mir hat das auch mal erfolgreich durchgeboxt, kann aber ein steiniger Weg werden.
Gruß Jürgen

Re: Ausnahmegenehmigung für breiteren Anhänger

BeitragVerfasst: 4. September 2015 19:14
von Sietenwogenduebel
Moin Jürgen,
frag mal den Hubschraubär hier im Forum, ist auch mitglied in der IG Gespannfahrer, der kennt sich damit sehr gut aus, wird dir auch das bestätigen was der Magnum schon geschrieben hat.
Martin hat das komplett mit einen Faltwohnwagen in Niedersachsen durch gezogen.
Fahr vorsichtig
Sietenwogenduebel

Re: Ausnahmegenehmigung für breiteren Anhänger

BeitragVerfasst: 7. September 2015 07:20
von Matthieu
Sietenwogenduebel hat geschrieben:Martin hat das komplett mit einen Faltwohnwagen in Niedersachsen durch gezogen.

Der Jürgen sollte mal schreiben, aus welchem Bundesland (in nehme an NRW) er kommt.
Berichte aus anderen Bundesländern helfen hier überhaupt nicht weiter.
Ein bereits zugelassener Anhänger aus dem Bundesland würde der Dienststelle auch sehr helfen und den Genehmigungsprozess sicherlich etwas vereinfachen.

Re: Ausnahmegenehmigung für breiteren Anhänger

BeitragVerfasst: 7. September 2015 09:05
von hubschraubär
Hallo zusammen,

zu dem Thema siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Motorradanhänger

Steht alles wesentliche drin.

Viel Erfolg,

hubschraubär

Re: Ausnahmegenehmigung für breiteren Anhänger

BeitragVerfasst: 7. September 2015 10:55
von dulio
Tach zusammen,
bis hierhin schonmal schönen Dank. Hier in NRW sind für Fahrzeuge bis 3,5 T scheinbar die Strassenverkehrsämter zuständig. Da werde ich "vorstellig" werden.
Viele Grüße
Jürgen
P.S.: Der Piccolino hat z.B. 1,60 m Spurbreite. Leider habe ich den California Fahrer beim EGT Samstag nicht getroffen, um Ihn zu befragen. Ist er hier im Forum ?