Naja, rein technisch werden für die sichere Befestigung 3 Punkte gebraucht, oder?
-- Nein, der normale Träger sitzt nur auf der Kugel. Die Kugel muss konkrete Maße und Eigenschaften einhalten und eine entsprechende Prüfnummer haben. Ist das Gleiche wie beim Auto.
Man kann doch aus der Ferne nicht beurteilen, ob eine angefertigte AHK das hergibt. Auch eine Anschraubkugel am Zugpendel eines Traktors ist eine AHK, trotzdem taugt sie nicht für den Fahrradträger. Dann hast du beim Gespann noch die Not, dass es auch ohne den Elchtest nicht bestehen würde, was tut sich denn schwerpunktmäßig, wenn du zwei Räder hinten (asymmetrisch) hinten aufgeschallt hast? Für Überlängen der Ladung gibt es Vorschriften, und für Überbreiten ? Caravanspiegel?
-- Der Überstand seitlich muss auf jeden Fall bestimmte Maße einhalten. Bei mir passt das mit dem seitlichen Koffer problemlos ohne Überstand.
-- Du musst auf jeden Fall mit dem Gewicht des Trägers + der Räder die Stützlast einhalten. Dann passt das. Und das ist meist das Problem da die meisten Gespanne standartmäßig nur 20 Kg Stützlast haben. Das muss man halt versuchen zu ändern. Wenn es geht dann ist es OK. Ein Fahrrad sollte aber gehen. Zwei? vielleicht bei Goldwinggespannen und ähnlichen.
Mit den Vorschriften ist es so, wie mit dem Gesetzbuch und der Vernunft. Ist wirklich alles erlaubt, was nicht verboten ist? (Juristisch ja leider, bis der Gesetzgeber Handlungsbedarf erkennt. Vgl. Blutalkohol oder Lenkzeiten, meist führt die Intervention von Versicherern zu neuen Vorschriften) Es ist ja auch nicht verboten, eine Katze zu überfahren. Es steht nirgends geschrieben, dass du bremsen musst.
Zu deiner Frage, das sind die Vorschriften:
Brauchen Fahrradträger für die AHK eine ABE? -- Der Träger selber ja, aber nicht zusätzlich die Kombination, das war meine Frage.
Es ist dir erlaubt, einen Kleiderschrank auf deinem Dachgepäckträger zu transportieren.
--
( Kommt auf die Dachlast und das Gewicht an ) Du bist nur verpflichtet, die Ladung ordentlich zu sichern. Wenn er bei Fahrtende nicht mehr auf dem Dach ist, hast du dann gesetzwidrig gehandelt? Wenn jemand beim Abflug zu Schaden kommt? wer zahlt?
Ich glaube nicht, dass all die sich rechtssicher fühlen, beurteilen können, wie hoch der Windlastunterschied zw. 80 und 130 km/h ist.[/quote]
-- Seine Geschwindigkeit mit solchen Lasten sollte man auf jeden Fall einhalten. Mit der Hecklast darf man auf jeden Fall schneller fahren als mit der Dachlast. Soweit ich weiss macht der Hersteller der Träger dafür auch Vorgaben. Wenn ich einige mit solchen Lasten und 160 ++ auf der Autobahn sehe wird mir auch immer anders. Die fahren dann auch meist mit Anhänger so schnell. Für eine vernünftige Montage und sichere Befestigung ist selbstverständlich der Fahrer verantwortlich.
Gruß
Dieter