Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Verkleidungen, Gepäcktransport, Gurt und Kindersitz, Überrollbügel, Bootsbau etc.

Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon Bikerwilly » 25. Mai 2022 08:07

Hallo zusammen,

ich hoffe es gibt nicht schon das Thema, bitte auch gerne den Beitrag verschieben falls doch.

Ich habe da ein paar technische Fragen zum Gebrauch von Anhängerkupplungen, die an Gespannen installiert sind:

Kann auf solch einer AHK ein Fahrradträger gesetzt und Fahrräder transportiert werden?
Geht das mit den Platzverhältnissen aus?
Wie hoch sind die max. Stützlasten der AHKs an Gespannen?

Vielen Dank für eurer Feedback schon jetzt.
Beste Grüße
Der Willy

4 Zylinder sind für ein Motorrad 2 zuviel,
für ein Auto 4 zu wenig
Benutzeravatar
Bikerwilly
 
Beiträge: 351
Registriert: 5. Januar 2009 16:56
Wohnort: Hof

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon scheppertreiber » 25. Mai 2022 08:55

Es geht, Albi hatte es mal an der Polizia. Stützlast ist (soweit ich weiß) 25 kp.
frisierte Dnepr MT11 "Toter Oktober" * frisierte Guzzi 1000SP "donnaccia rossa" * 1000SP solo natur "milanese nera"
http://murxvonmarx.de
Benutzeravatar
scheppertreiber
verstorben
 
Beiträge: 4678
Registriert: 18. März 2009 12:21
Wohnort: Spessart

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon dieter » 25. Mai 2022 09:49

Hab da auch schon überlegt und getestet.

Bild

Bei mir muss am Moped aber ein Koffer dran, sonst steht es links über. Und 20 Kg Stützlast bei mir sind erst mal etwas wenig. Nach meinem Wissen wiegt so ein leichter Fahrradträger schon mehr als 15 Kg. Dazu kommt noch das Gewicht vom Rad. Aber wenn man das übersieht geht es ganz gut. Zumindest bei mir.

Die genutzte Kombi hatte ich nur mal als Gack genutzt und leider nicht gewogen.


Gruß
Dieter
ES 250/2 mit SE -BJ 1968- seit September 2007,
VX 800 mit GT 2000, EML Umbau, VX 800 A, BJ 1997 seit August 2012
Solos: ETZ 250, ES 150/1, GN 250, VX 800 B
Benutzeravatar
dieter
 
Beiträge: 2285
Registriert: 20. Januar 2008 12:27
Wohnort: Dortmund

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon Pegakatz » 25. Mai 2022 14:27

Wie hat sich das denn aufs Fahrverhalten ausgewirkt - bei dem doch sehr kurzen Radstand?

dieter hat geschrieben:Hab da auch schon überlegt und getestet.

Bild

Bei mir muss am Moped aber ein Koffer dran, sonst steht es links über. Und 20 Kg Stützlast bei mir sind erst mal etwas wenig. Nach meinem Wissen wiegt so ein leichter Fahrradträger schon mehr als 15 Kg. Dazu kommt noch das Gewicht vom Rad. Aber wenn man das übersieht geht es ganz gut. Zumindest bei mir.

Die genutzte Kombi hatte ich nur mal als Gack genutzt und leider nicht gewogen.


Gruß
Dieter
Alles zu tun, was man will, ist nicht Freiheit sondern Tyrannei. Nicht tun zu müssen, was man nicht tun will - das ist Freiheit!
Pegakatz
 
Beiträge: 34
Registriert: 24. März 2022 11:58
Wohnort: Bedburg/Erft

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon zebulon » 25. Mai 2022 15:58

Hallo Bikerwilly,

an meiner Honda XX mit Speed 2000 habe ich eine Anhängerkupplung.
Diese ist ausschließlich für die Nutzung eines Fahrradträgers eingetragen.
Als Stützlast sind 50 kg eingetragen. Damit ist der Transport zweier Pedelecs
ohne Akku möglich. Beim Fahrverhalten habe ich nicht wirklich negatives festgestellt.
Allerdings habe ich mir dabei eine Beschränkung auf ca. 120 -130 Km/h auferlegt.
Mit der o.g. Kombination bin ich zuletzt bis ins Frankenland gefahren. Bis auf die erstaunten
bzw. erfreuten Blicke anderer Verkehrsteilnehmer keine besonderen Vorkomnisse.

Viele Grüße
Burkhard
zebulon
 
Beiträge: 47
Registriert: 31. Dezember 2013 18:58

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon scheppertreiber » 25. Mai 2022 16:14

Ich habe an der Schepper und der Guzzi je eine.
Es sind Anhängerkupplungen und keine "Fahrradträgerkupplungen".
War der TÜVler nicht mehr so ganz nüchtern ?
frisierte Dnepr MT11 "Toter Oktober" * frisierte Guzzi 1000SP "donnaccia rossa" * 1000SP solo natur "milanese nera"
http://murxvonmarx.de
Benutzeravatar
scheppertreiber
verstorben
 
Beiträge: 4678
Registriert: 18. März 2009 12:21
Wohnort: Spessart

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon Stephan » 25. Mai 2022 20:47

Hm, wäre eine Idee für mein großes Gespann. So als Fahrradträger. . .


Stephan
"Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen
muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

Werner Finck

https://bvdm.de
Benutzeravatar
Stephan
Administrator
 
Beiträge: 20232
Registriert: 30. Oktober 2005 10:32
Wohnort: 4050 Rheydt

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon Crazy Cow » 26. Mai 2022 10:09

Wenn doch die AHK nicht in der Mitte des Fahrzeuges ist, steht doch allein das Gestänge für die Zusatzbeleuchtung schon links über, oder? Vom Fahrrad mal ganz abgesehen.

Rein rechtlich, ogottogottogott...

Sviw gelten ABEs für Zubehör nur für Fahrzeuge,
- an denen sonst noch keine eintragungspflichtigen Änderungen vorgenommen wurden. Streng genommen wäre also bei einem Gespann eine Einzelabnahme für ein best. Fahrradträgermodell nötig.
- generell nur bis zu einer Geschwindigkeit von 130km/h. Im Schadensfall gibt es bei Gegenanzeige Abzug vom Versicherungsschutz.

Etwas anderes ist es, wenn z.B. in der ABE für einen Koffersatz ein Motorradmodell aufgeführt ist.
Ich kann mich irren, wenn es einer besser weiß, bitte.
Gute Fahrt, Gruß
Olaf
wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
Bild
https://deltasign.de/moto/
Benutzeravatar
Crazy Cow
verstorben
 
Beiträge: 15241
Registriert: 12. Mai 2006 17:05
Wohnort: Paläozoikum

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon scheppertreiber » 26. Mai 2022 10:19

Oh Oh Olaf. Fahr nie ohne Anwalt im Boot ... :-D
frisierte Dnepr MT11 "Toter Oktober" * frisierte Guzzi 1000SP "donnaccia rossa" * 1000SP solo natur "milanese nera"
http://murxvonmarx.de
Benutzeravatar
scheppertreiber
verstorben
 
Beiträge: 4678
Registriert: 18. März 2009 12:21
Wohnort: Spessart

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon Stephan » 26. Mai 2022 11:14

Olaf, du wärst im eRoller-Forum gut aufgehoben. Die lassen noch die Scheinwerfereinstellung vom TÜV abnehmen. Und zahlen 38€ dafür. . .


Stephan
"Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen
muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

Werner Finck

https://bvdm.de
Benutzeravatar
Stephan
Administrator
 
Beiträge: 20232
Registriert: 30. Oktober 2005 10:32
Wohnort: 4050 Rheydt

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon Crazy Cow » 26. Mai 2022 11:28

dann erinnere ich mal um das Geschrei über meine Beiträge zur Servo-Lenkunterstützung.
Einmal so, einmal so, was steckt eigentlich dahinter?
Gute Fahrt, Gruß
Olaf
wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
Bild
https://deltasign.de/moto/
Benutzeravatar
Crazy Cow
verstorben
 
Beiträge: 15241
Registriert: 12. Mai 2006 17:05
Wohnort: Paläozoikum

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon Stephan » 31. Mai 2022 17:38

Zwei völlig verschiedene Eingriff in's Fahrwerk. . .


Stephan
"Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen
muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

Werner Finck

https://bvdm.de
Benutzeravatar
Stephan
Administrator
 
Beiträge: 20232
Registriert: 30. Oktober 2005 10:32
Wohnort: 4050 Rheydt

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon frankie303 » 1. Juni 2022 13:11

scheppertreiber hat geschrieben:Ich habe an der Schepper und der Guzzi je eine.
Es sind Anhängerkupplungen und keine "Fahrradträgerkupplungen".
War der TÜVler nicht mehr so ganz nüchtern ?

Dieser Punkt wird z.Zt auch in anderem Zusammenhang interessant.
Es gibt mittlerweile einige Fahrzeug am Markt, für die der Hersteller sich weigert, eine Anhängelast anzugeben, indem er angibt, das Fahrzeug wäre grundsätzlich nicht für den Anhängerbetrieb tauglich bzw vorgesehen.
Gleichzeitig gibt es potentielle Kunden, die eine evtl. anzubringende AHK sowieso ausschliesslich für den Fahrrad- oder sonstigen Trägeranbau nutzen würden.
Der Aftermarkt macht´s dann aber gelegentlich möglich.
Inwiefern der TÜVler aus zebulons Post von diesen Überlegungen geleitet war, kann ich natürlich nicht sagen.

Gruss Frankie
Dreirad: XJ900S Diversion mit EML CT2001
Zweirad: R1200RT K26
Notrad: XJ900S Diversion (Dreingabe)
Benutzeravatar
frankie303
 
Beiträge: 246
Registriert: 10. Mai 2019 09:58
Wohnort: Winnenden

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon Stephan » 1. Juni 2022 13:56

Der wird das wohl ähnlich gesehen haben. So wie mir mein TÜVler damals nicht die 135er Grösse allgemein eingetragen hat, sondern nur die Contis, aber mir gleichzeitig ermöglicht hat, jeden 135er zu montieren, den ein Hersteller für die Felgen freigegeben hat. Müsste also die jeweiliege Marke nicht extra eintragen lassen.


Stephan
"Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen
muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

Werner Finck

https://bvdm.de
Benutzeravatar
Stephan
Administrator
 
Beiträge: 20232
Registriert: 30. Oktober 2005 10:32
Wohnort: 4050 Rheydt

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon Crazy Cow » 3. Juni 2022 21:48

Stephan hat geschrieben:Zwei völlig verschiedene Eingriff in's Fahrwerk. . .


Stephan


Es geht überhaupt nicht um den Eingriff ins Fahrwerk, sondern um den Vortrag von Bedenken.

Ich persönlich möchte jedenfalls nicht hinter einem Gespann herfahren, das einen Fahrradträger samt Fahrrad auf seiner AHK gesetzt bekommen hat, links einen halben Meter rausschaut, ohne Montagematerial, ohne Montageanleitung, ohne ABE oder ohne TÜV-abnahme. Die Frage, ob es geht, oder die Idee wie es gehen könnte, sind kein Eingriff in die Verkehrssicherheit (anderer Verkehrsteilnehmer), sondern das Umsetzen in die Tat. Zwischen den beiden Vorgängen sollten Bedenken erlaubt sein, gehört werden und nicht ins Lächerliche gezogen oder relativiert werden.
Mir reicht es schon, dass es Freizeitidioten gibt mit Fahrrädern huckepack inkl. Rechtssicherheit, die mich überholen und Gas geben wie die Säu. Es ist nicht oft passiert, dass ein Fahrrad abgeht, aber es passiert.

https://www.youtube.com/watch?v=yt4P1xKk6I8
Gute Fahrt, Gruß
Olaf
wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
Bild
https://deltasign.de/moto/
Benutzeravatar
Crazy Cow
verstorben
 
Beiträge: 15241
Registriert: 12. Mai 2006 17:05
Wohnort: Paläozoikum

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon dieter » 4. Juni 2022 10:07

Also mir ist nicht bekannt, das man für einen Fahrradträger irgendeine Abnahme benötigt. Die Hängerkupplung ist eine abgenommene, geprüfte und eingetragene Einheit, der Träger sollte es auch eine Prüfung haben. Das gilt für Motorrad und Auto. Weitere Vorschriften dazu sind mir nicht bekannt. Ob so ein Teil beim Auto oder Motorrad montiert ist spielt von daher keine Rolle. Wenn der Träger zur Seite raus steht kommt bei mir halt noch der Koffer links dran und dann steht nichts mehr über. Die Befestigung bei Motorrad und Auto ist sowieso gleich. Das einzige was dabei stört ist die Traglast der Hängerkupplung. Die muss dann angepasst werden, wenn möglich.

Falls noch einer Vorschriften kennt, die dagegen sprechen, bitte mal hier aufführen. Ich kenne keine.


Gruß
Dieter
ES 250/2 mit SE -BJ 1968- seit September 2007,
VX 800 mit GT 2000, EML Umbau, VX 800 A, BJ 1997 seit August 2012
Solos: ETZ 250, ES 150/1, GN 250, VX 800 B
Benutzeravatar
dieter
 
Beiträge: 2285
Registriert: 20. Januar 2008 12:27
Wohnort: Dortmund

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon Stephan » 4. Juni 2022 10:31

Bei den PKW stehen die Fahrräder schon mal über. Die Träger die ich so kenne, die musste schon sprengen, wenn man die entgegen der Bedienungsanleitung von der AHK runter kriegen will. Da sind mit die Dachträger wesentlich unsympathischer . . .


Stephan
"Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen
muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

Werner Finck

https://bvdm.de
Benutzeravatar
Stephan
Administrator
 
Beiträge: 20232
Registriert: 30. Oktober 2005 10:32
Wohnort: 4050 Rheydt

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon Crazy Cow » 4. Juni 2022 11:18

dieter hat geschrieben:Also mir ist nicht bekannt, das man für einen Fahrradträger irgendeine Abnahme benötigt. Die Hängerkupplung ist eine abgenommene, geprüfte und eingetragene Einheit, der Träger sollte es auch eine Prüfung haben. Das gilt für Motorrad und Auto. Weitere Vorschriften dazu sind mir nicht bekannt. Ob so ein Teil beim Auto oder Motorrad montiert ist spielt von daher keine Rolle. Wenn der Träger zur Seite raus steht kommt bei mir halt noch der Koffer links dran und dann steht nichts mehr über. Die Befestigung bei Motorrad und Auto ist sowieso gleich. Das einzige was dabei stört ist die Traglast der Hängerkupplung. Die muss dann angepasst werden, wenn möglich.

Falls noch einer Vorschriften kennt, die dagegen sprechen, bitte mal hier aufführen. Ich kenne keine.


Gruß
Dieter


Naja, rein technisch werden für die sichere Befestigung 3 Punkte gebraucht, oder? Man kann doch aus der Ferne nicht beurteilen, ob eine angefertigte AHK das hergibt. Auch eine Anschraubkugel am Zugpendel eines Traktors ist eine AHK, trotzdem taugt sie nicht für den Fahrradträger. Dann hast du beim Gespann noch die Not, dass es auch ohne den Elchtest nicht bestehen würde, was tut sich denn schwerpunktmäßig, wenn du zwei Räder hinten (asymmetrisch) hinten aufgeschallt hast? Für Überlängen der Ladung gibt es Vorschriften, und für Überbreiten ? Caravanspiegel?

Mit den Vorschriften ist es so, wie mit dem Gesetzbuch und der Vernunft. Ist wirklich alles erlaubt, was nicht verboten ist? (Juristisch ja leider, bis der Gesetzgeber Handlungsbedarf erkennt. Vgl. Blutalkohol oder Lenkzeiten, meist führt die Intervention von Versicherern zu neuen Vorschriften) Es ist ja auch nicht verboten, eine Katze zu überfahren. Es steht nirgends geschrieben, dass du bremsen musst.

Zu deiner Frage, das sind die Vorschriften:
Brauchen Fahrradträger für die AHK eine ABE?
Es ist dir erlaubt, einen Kleiderschrank auf deinem Dachgepäckträger zu transportieren. Du bist nur verpflichtet, die Ladung ordentlich zu sichern. Wenn er bei Fahrtende nicht mehr auf dem Dach ist, hast du dann gesetzwidrig gehandelt? Wenn jemand beim Abflug zu Schaden kommt? wer zahlt?
Ich glaube nicht, dass all die sich rechtssicher fühlen, beurteilen können, wie hoch der Windlastunterschied zw. 80 und 130 km/h ist.
Gute Fahrt, Gruß
Olaf
wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
Bild
https://deltasign.de/moto/
Benutzeravatar
Crazy Cow
verstorben
 
Beiträge: 15241
Registriert: 12. Mai 2006 17:05
Wohnort: Paläozoikum

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon dieter » 4. Juni 2022 16:36

Naja, rein technisch werden für die sichere Befestigung 3 Punkte gebraucht, oder?

-- Nein, der normale Träger sitzt nur auf der Kugel. Die Kugel muss konkrete Maße und Eigenschaften einhalten und eine entsprechende Prüfnummer haben. Ist das Gleiche wie beim Auto.

Man kann doch aus der Ferne nicht beurteilen, ob eine angefertigte AHK das hergibt. Auch eine Anschraubkugel am Zugpendel eines Traktors ist eine AHK, trotzdem taugt sie nicht für den Fahrradträger. Dann hast du beim Gespann noch die Not, dass es auch ohne den Elchtest nicht bestehen würde, was tut sich denn schwerpunktmäßig, wenn du zwei Räder hinten (asymmetrisch) hinten aufgeschallt hast? Für Überlängen der Ladung gibt es Vorschriften, und für Überbreiten ? Caravanspiegel?

-- Der Überstand seitlich muss auf jeden Fall bestimmte Maße einhalten. Bei mir passt das mit dem seitlichen Koffer problemlos ohne Überstand.
-- Du musst auf jeden Fall mit dem Gewicht des Trägers + der Räder die Stützlast einhalten. Dann passt das. Und das ist meist das Problem da die meisten Gespanne standartmäßig nur 20 Kg Stützlast haben. Das muss man halt versuchen zu ändern. Wenn es geht dann ist es OK. Ein Fahrrad sollte aber gehen. Zwei? vielleicht bei Goldwinggespannen und ähnlichen.

Mit den Vorschriften ist es so, wie mit dem Gesetzbuch und der Vernunft. Ist wirklich alles erlaubt, was nicht verboten ist? (Juristisch ja leider, bis der Gesetzgeber Handlungsbedarf erkennt. Vgl. Blutalkohol oder Lenkzeiten, meist führt die Intervention von Versicherern zu neuen Vorschriften) Es ist ja auch nicht verboten, eine Katze zu überfahren. Es steht nirgends geschrieben, dass du bremsen musst.

Zu deiner Frage, das sind die Vorschriften:
Brauchen Fahrradträger für die AHK eine ABE?
-- Der Träger selber ja, aber nicht zusätzlich die Kombination, das war meine Frage.

Es ist dir erlaubt, einen Kleiderschrank auf deinem Dachgepäckträger zu transportieren.
-- ( Kommt auf die Dachlast und das Gewicht an )

Du bist nur verpflichtet, die Ladung ordentlich zu sichern. Wenn er bei Fahrtende nicht mehr auf dem Dach ist, hast du dann gesetzwidrig gehandelt? Wenn jemand beim Abflug zu Schaden kommt? wer zahlt?

Ich glaube nicht, dass all die sich rechtssicher fühlen, beurteilen können, wie hoch der Windlastunterschied zw. 80 und 130 km/h ist.[/quote]

-- Seine Geschwindigkeit mit solchen Lasten sollte man auf jeden Fall einhalten. Mit der Hecklast darf man auf jeden Fall schneller fahren als mit der Dachlast. Soweit ich weiss macht der Hersteller der Träger dafür auch Vorgaben. Wenn ich einige mit solchen Lasten und 160 ++ auf der Autobahn sehe wird mir auch immer anders. Die fahren dann auch meist mit Anhänger so schnell. Für eine vernünftige Montage und sichere Befestigung ist selbstverständlich der Fahrer verantwortlich.

Gruß
Dieter
ES 250/2 mit SE -BJ 1968- seit September 2007,
VX 800 mit GT 2000, EML Umbau, VX 800 A, BJ 1997 seit August 2012
Solos: ETZ 250, ES 150/1, GN 250, VX 800 B
Benutzeravatar
dieter
 
Beiträge: 2285
Registriert: 20. Januar 2008 12:27
Wohnort: Dortmund

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon Crazy Cow » 4. Juni 2022 19:17

-- Nein, der normale Träger sitzt nur auf der Kugel. Die Kugel muss konkrete Maße und Eigenschaften einhalten und eine entsprechende Prüfnummer haben. Ist das Gleiche wie beim Auto.


Ich habe den Fahrradträger nicht erfunden, aber ich glaube, da irrst du.
Die Auflast wird von der Kugel getragen. Das Kippmoment nach hinten und zur Seite wird über eine Manschette unterhalb der Kugel abgestützt. Das Kippmoment nach vorne wird durch die Auflast hinter dem Drehpunkt annulliert. Da nur AHK s für Dnepr/Ural serienmäßg käuflich erhältlich sind, könnte man auch nur diese pauschal auf Konformität mit PKW AHKs überprüfen. Denn bei der Entwicklung des Zubehörs hatte man primär sicher PKWs im Auge.
Für das Anfertigen einer AHK kann man verschiedene Schwanenhalskugleln aber auch separate Kugeln kaufen. Die Gespannbauer haben sich m.W. nicht auf eine bestimmte Bauart geeinigt.

Egal jetzt, muss geder selber wissen, ich fahr nicht hinterher.
Gute Fahrt, Gruß
Olaf
wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
Bild
https://deltasign.de/moto/
Benutzeravatar
Crazy Cow
verstorben
 
Beiträge: 15241
Registriert: 12. Mai 2006 17:05
Wohnort: Paläozoikum

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon dieter » 5. Juni 2022 07:29

Eine serienmäßige Anhängerkupplung bekommst du nicht nur von den Russen. Meine ist von EML. Sicher sind die Kugeln genormt. ANsonsten wäre es auch problematisch einen Hänger zu ziehen wenn da jeder etwas eigenes bastelt.

Gruß
Dieter
ES 250/2 mit SE -BJ 1968- seit September 2007,
VX 800 mit GT 2000, EML Umbau, VX 800 A, BJ 1997 seit August 2012
Solos: ETZ 250, ES 150/1, GN 250, VX 800 B
Benutzeravatar
dieter
 
Beiträge: 2285
Registriert: 20. Januar 2008 12:27
Wohnort: Dortmund

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon frankie303 » 5. Juni 2022 10:28

Crazy Cow hat geschrieben:Es ist ja auch nicht verboten, eine Katze zu überfahren. Es steht nirgends geschrieben, dass du bremsen musst.

Nee, Ausweichen wäre auch eine Möglichkeit.
Das Überfahren an sich stellt auf jeden Fall eine Sachbeschädigung dar, falls die Katze dabei zu Schaden kommt.
Und bestimmt finden sich dann noch verkehrsrechtliche Punkte, die dir angelastet werde, denn entweder konntest du das Überfahren nicht vermeiden (dann nicht angepasste Geschwindigkeit) oder du wolltest nicht (dann Vorsatz).

Gruss Frankie
Dreirad: XJ900S Diversion mit EML CT2001
Zweirad: R1200RT K26
Notrad: XJ900S Diversion (Dreingabe)
Benutzeravatar
frankie303
 
Beiträge: 246
Registriert: 10. Mai 2019 09:58
Wohnort: Winnenden

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon Stephan » 5. Juni 2022 11:03

frankie303 hat geschrieben:
Crazy Cow hat geschrieben:Es ist ja auch nicht verboten, eine Katze zu überfahren. Es steht nirgends geschrieben, dass du bremsen musst.

Nee, Ausweichen wäre auch eine Möglichkeit.
Das Überfahren an sich stellt auf jeden Fall eine Sachbeschädigung dar, falls die Katze dabei zu Schaden kommt.
Und bestimmt finden sich dann noch verkehrsrechtliche Punkte, die dir angelastet werde, denn entweder konntest du das Überfahren nicht vermeiden (dann nicht angepasste Geschwindigkeit) oder du wolltest nicht (dann Vorsatz).

Gruss Frankie


Ne, die Katze kann locker so schnell auftauchen, das Ausweichen keine Option ist. Ausserdem ist die so klein, das man die normalerweise ohne eigenen Schaden, überfahren kann. Weicht man aus oder legt eine Vollbremsung hin und jemand kracht rein, wird die Kostenfrage vor Gericht geregelt.

Ist die Katze eher eine Raubkatze und SchwarzGelb gestreift, 120kg schwer, dann sieht das anders aus. . .


Stephan
"Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen
muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

Werner Finck

https://bvdm.de
Benutzeravatar
Stephan
Administrator
 
Beiträge: 20232
Registriert: 30. Oktober 2005 10:32
Wohnort: 4050 Rheydt

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon UKO » 5. Juni 2022 11:15

Ich hasse Fahrradspediteure. Egal mit welchem Fahrzeug . :rock:
Menschen ohne Macke sind Kacke!
Ein Gespann ist so unnötig, das Mann es unbedingt braucht!
Benutzeravatar
UKO
 
Beiträge: 3027
Registriert: 17. August 2016 18:38
Wohnort: Bremen

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon frankie303 » 5. Juni 2022 16:08

Stephan hat geschrieben:
frankie303 hat geschrieben:
Crazy Cow hat geschrieben:Es ist ja auch nicht verboten, eine Katze zu überfahren. Es steht nirgends geschrieben, dass du bremsen musst.

Nee, Ausweichen wäre auch eine Möglichkeit.
Das Überfahren an sich stellt auf jeden Fall eine Sachbeschädigung dar, falls die Katze dabei zu Schaden kommt.
Und bestimmt finden sich dann noch verkehrsrechtliche Punkte, die dir angelastet werde, denn entweder konntest du das Überfahren nicht vermeiden (dann nicht angepasste Geschwindigkeit) oder du wolltest nicht (dann Vorsatz).

Gruss Frankie


Ne, die Katze kann locker so schnell auftauchen, das Ausweichen keine Option ist. Ausserdem ist die so klein, das man die normalerweise ohne eigenen Schaden, überfahren kann. Weicht man aus oder legt eine Vollbremsung hin und jemand kracht rein, wird die Kostenfrage vor Gericht geregelt.

Ist die Katze eher eine Raubkatze und SchwarzGelb gestreift, 120kg schwer, dann sieht das anders aus. . .


Stephan

Hallo Stephan,

du hast aber schon verstanden, dass der Sachschaden sich auf die Katze bezieht?
Und wenn Ausweichen für dich keine Option ist, dann war deine Fahrweise nicht angepasst.
Wie erinnern uns an §1 StVO?

Gruss Frankie

PS: Aber genug davon, ich will nicht auf Paragraphen rumreiten.
Mir stiess lediglich der Satz auf, dass es ja auch nicht verboten wäre, eine Katze zu überfahren.
Oder einen Fahrradspediteur...
Dreirad: XJ900S Diversion mit EML CT2001
Zweirad: R1200RT K26
Notrad: XJ900S Diversion (Dreingabe)
Benutzeravatar
frankie303
 
Beiträge: 246
Registriert: 10. Mai 2019 09:58
Wohnort: Winnenden

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon Stephan » 5. Juni 2022 16:50

Der besagte Paragraph stellt eine Katze sicher nicht über andere Verkehrsteilnehmer, die mit einem Ausweichmanöver gefährdet werden können. Und

Hase, Katze oder Igel. Die haben Pech. Für die würde ich kein Ausweichmanöver machen. Ein Überfahren dieser Tiere, ist nicht als Selbstgefähru g zu werten. Sieht bei einem Rot- oder Dammwild schon anders aus.

Zudem man wissen sollte, das die sehr unerwartet auftauchen können. Wer will, darf sich da gerne die Gerichtsurteile raussuchen. . .


Stephan
"Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen
muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

Werner Finck

https://bvdm.de
Benutzeravatar
Stephan
Administrator
 
Beiträge: 20232
Registriert: 30. Oktober 2005 10:32
Wohnort: 4050 Rheydt

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon Neandertaler » 5. Juni 2022 18:02

Stephan hat geschrieben:Hase, Katze oder Igel. Die haben Pech. Für die würde ich kein Ausweichmanöver machen.


Du hältst drauf ?? Nun gut - ich nicht. Ich bremse oder weiche aus, wenn machbar. Genau wie allen Lebewesen.
Das ist bei mir ein Reflex und ich finde kein schlechter.
Und wenn dann bei mir einer drauf fährt ist auch noch zu klären, warum der das nicht verhindern konnte ?
Die gewonnene Erfahrung steigt direkt proportional mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes.

Schwenker machen Spaß Klick
Benutzeravatar
Neandertaler
 
Beiträge: 1654
Registriert: 10. November 2013 23:57
Wohnort: Hochdahl

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon Reeder » 5. Juni 2022 19:34

Moin,

das Ausweichen kann aber auch gefährlich werden:

Bei kleineren Tieren sei die irrtümliche Annahme, daß ein Ausweichen geboten sei, grob fahrlässig. Dies gelte auch für einen Fuchs.

Gefunden hier: https://www.ra-kotz.de/ausweichen.htm
Gruß
Rehder

BMW R850R mit Heeler Nr.25
BMW R1100RT und FOX Nr.601
BMW R25/2
Piaggio X8 400
Benutzeravatar
Reeder
 
Beiträge: 694
Registriert: 20. Februar 2014 17:42
Wohnort: Bremen-Nord

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon Stephan » 6. Juni 2022 08:31

Naja, ich versuche schon zu bremsen. Allerdings, vorher ein kurzer Blick in die Spiegel. Der Bremsweg eines hart verzögerten Gespanns, ist schon sehr kurz. . .


Stephan
"Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen
muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

Werner Finck

https://bvdm.de
Benutzeravatar
Stephan
Administrator
 
Beiträge: 20232
Registriert: 30. Oktober 2005 10:32
Wohnort: 4050 Rheydt

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon scheppertreiber » 6. Juni 2022 12:08

Nur die Kugel ist genormt und hat eine ABE mit eingeschlagener
Prüfnummer. Die Halterung kann der TÜV eintragen wenn er will.
Für die URALs gibt es das komplett einbaufertig mit EU-Homologation.
Der TÜV muss das eintragen.

Für das Zeuch was man da dann draufsteckt braucht es keine ABE.

Mein Hängerle hat nur eine BE (= keine eigene Zulassung, nie mehr TÜV).
Die Wildwanne auch nicht :wink:
frisierte Dnepr MT11 "Toter Oktober" * frisierte Guzzi 1000SP "donnaccia rossa" * 1000SP solo natur "milanese nera"
http://murxvonmarx.de
Benutzeravatar
scheppertreiber
verstorben
 
Beiträge: 4678
Registriert: 18. März 2009 12:21
Wohnort: Spessart

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon Stephan » 6. Juni 2022 12:13

Wildwanne? Du hälst also drauf. . .


Stephan
"Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen
muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

Werner Finck

https://bvdm.de
Benutzeravatar
Stephan
Administrator
 
Beiträge: 20232
Registriert: 30. Oktober 2005 10:32
Wohnort: 4050 Rheydt

Re: Fahrradträger auf der AHK eines Gespanns?

Beitragvon scheppertreiber » 6. Juni 2022 12:16

Nö, da kann halt das Zelt, der Schlafsack und anderer sperriger
Kram rein und ich muß nicht 60 fahren :D :D :D
frisierte Dnepr MT11 "Toter Oktober" * frisierte Guzzi 1000SP "donnaccia rossa" * 1000SP solo natur "milanese nera"
http://murxvonmarx.de
Benutzeravatar
scheppertreiber
verstorben
 
Beiträge: 4678
Registriert: 18. März 2009 12:21
Wohnort: Spessart


Zurück zu Karosserie

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste