Anhängerkupplung

Verkleidungen, Gepäcktransport, Gurt und Kindersitz, Überrollbügel, Bootsbau etc.

Anhängerkupplung

Beitragvon KIKO! » 5. Dezember 2009 00:17

Hallo Leute,
wer hat denn eine oregenool EML- Anhängekupplung am Gespann? Ich habe so etwas und möchte gerne die Anhängelast bzw. die Stützlast ändern lassen wollen. Hintergrund: Transport von Fahrrädern mit einem PKW- Fahrradträger für den Gewerbehaken. Die 20 zugelassenen kg sind mit zwei Fahrrädern schnell überschritten; geht da wohl mehr? Und wieviel mehr?
Anhängelast sind 160 kg. Ist da auch mehr drin?
Hat jemand damit schon Erfahrungen gesammelt?
Viele Grüße aus Menden,
Christoph.

"ich denke, Fisch ist etwas Schönes, aber dann denke ich, dass Regen etwas Nasses ist, also wer bin ich schon, dass ich mir da ein Urteil erlauben kann?"
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Beitragvon Albatros » 14. Dezember 2009 21:01

Hallo Kiko,
ich habe mir eine Anhängerkupplung selber gebaut und behördlich sanktionieren lassen (Bericht in diesem Forum unter "Fahrwerk": "Anhängerkupplung für CARRELL TR500 N“). Die 20 kg Stützlast wurden mir auch genannt, erscheinen aber nicht in den Papieren. Ich habe sie auch in der StVZO nicht gefunden, nur den Hinweis „ ... ausgenommen bei Krafträdern darf die minimale Stützlast nicht weniger als 25 Kg sein“ (§ 44). Möglicherweise erscheinen die 20 kg in einer EU- Richtlinie.
Die Anhängelast für ungebremste Anhänger hinter Krafträdern ist mit "maximal halbes Leergewicht des Zugfahrzeuges + 75 kg" definiert (§ 42). Gebremste Anhänger an Krafträdern werden hier nicht erwähnt, sind aber auch nicht ausdrücklich verboten. Vorraussetzung für Hängerbetrieb bei Gespannen ist immer ein gebremster Seitenwagen.
Es wurde verschiedentlich von Bremsproben berichtet, anhand derer der Sachverständige die zulässige Anhängelast ermittelte. Dies resultiert aus der Forderung, daß auch mit Anhänger die geforderte Verzögerung erreicht werden muß (§41).
Hier ist bei Deinem Gespann vielleicht noch was zu holen. Andererseits, wo kommen die 160 kg her? Ist da schon mal geprüft worden? Was steht denn im Gutachten?

Von wegen mehr Stützlast:

Ich habe mich während des Selbstbaus meines Zughakens mehrmals mit vollem Gewicht auf den Kupplungskopf gestellt (der Prüfer tat das übrigens auch, aber nur mit einem Fuß). Es ist interessant zu sehen, wie die Fuhre dann hinten ein- und vorne ausfedert. Die Stützlast entlastet das Vorderrad, mit leerem Seitenwagen besonders stark. Sie greift ja auch extrem weit hinten an.
Hast Du mal Deine Gewichte überschlagen? Maschine mit vollem Tank, Werkzeug (oder goldene ADAC- Karte, je nach Geschmack), Regenklamotten, Fototasche, sonstiges Zubehör, Gewicht des Fahrers nebst Beifahrer(n) in voller Montur – ist da wirklich noch Reserve für zwei Fahrräder plus Träger? Bei meiner Berta ginge das nicht.

Je nach Art des Fahrradträgers muß dessen fachmännischer Zusammenbau und Befestigung am Fahrzeug auch von einem Prüfer bestätigt werden – war wenigstens früher so.

Unter Umständen hilft ja auch ein klärendes Gespräch mit einen kompetenten Prüfer – so Du einen findest.
Gruß aus Sulzbach/ Murr!
Heinrich
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Beitragvon muli » 15. Dezember 2009 08:16

hallo kiko,
dein ansinnen in ehren, daß du dich neben dem gespannfahren noch anderweitig sportlich betätigst;
über sinn oder unsinn fahrräder mit dem gespann zu transportieren wollen wir an dieser stelle besser nicht diskutieren :D
das mit den 20 kg stützlast liegt wohl weniger daran, daß der rahmen und die übrige konstruktion nicht stabil genug sind, sondern wohl wirklich eher an dem sachverhalt, wie ihn albatros bereits klar geschildert hat;
des weiteren könnte dir die rennleitung den ausflug in der art vermiesen, daß diese fahrradträger ein zulassung für die montage am PKW haben; für eine montage an deinem gespann dürfte der hersteller vmtl. keine unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt haben;
ich sage mal, es ist wohl das kleinere übel, wenn dir die rennleitung den träger samt fahrrädern abbauen läßt und du die sachen im anschluß mit dem PKW abholen darfst; im radio hört man ja immer wieder mal in den verkehrsnachrichten, daß diese träger auf der autobahn rumfliegen ...

ich liebäugel auch mit ner hängerkupplung an meinem gespann (derzeit ist allerdingsnoch kein bedarf) aber nen fahrradträger würde ich da im leben nicht montieren;
was spricht dagegen, wenn du deine radl auf nen hänger packst und den dann an dein gespann hängst ?
cu
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Beitragvon scheppertreiber » 15. Dezember 2009 08:34

Hi Muli,

der Bedarf ergibt sich, hat man denn eine AHK, wie von selbst 8)

Auskunft TÜV Wertheim: ungebremst max 200 kg, gebremst 230 kg.
Mein Hänger ist ungebremst, zwar klein aber sehr praktisch.

Angeblich gibt es eine Richtlinie nach der bei Motorrädern max 200 kg
eingetragen werden dürfen. Da erzählt Dir aber jeder TÜV etwas anderes. :rock:
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Beitragvon Albatros » 15. Dezember 2009 09:27

scheppertreiber hat geschrieben:Hi Muli,

der Bedarf ergibt sich, hat man denn eine AHK, wie von selbst 8)

Auskunft TÜV Wertheim: ungebremst max 200 kg, gebremst 230 kg.
Mein Hänger ist ungebremst, zwar klein aber sehr praktisch.

Angeblich gibt es eine Richtlinie nach der bei Motorrädern max 200 kg
eingetragen werden dürfen. Da erzählt Dir aber jeder TÜV etwas anderes. :rock:


Hallo Schleppertreiber,
Hast Du Verbindungen zum TÜV in Wertheim?
Könntest Du Dir mal genau sagen lassen wo das steht, daß ein gebremster Anhänger am Motorrad schwerer sein darf, und welche Anforderungen an die Bremse gestellt werden? Diesen Passus in StVO/ EU- Richtlinien suche ich schon lange.
Gruß aus Sulzbach/ Murr!
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Beitragvon scheppertreiber » 15. Dezember 2009 09:56

Das Limit scheint vom TÜV selbst zu stammen. Genau weiß ich das auch nicht.

Gegen meine Klinger-AHK hatten sie dort nichts, sie wollten aber einen
Bremstest machen ... Ich bin dann doch lieber woanders hin :wink:

Die Auskunft 200/230 stammt aus Wertheim. Ruf mal an.
Tel unter tuev-sued.de
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Beitragvon muli » 15. Dezember 2009 11:47

hallo zusammen,
zuggewicht war ja schon mal ein thema hier; diese pauschalangaben mit 200 kg oder die faustformel "halbes leergewicht + 75 kg" erscheinen mir doch sehr suspekt; ich habe mich mal vor längerem schon mit dem Uli Jacken über das thema unterhalten und der sagte, daß er mir an meiner MegaComete max. 120 - 130 kg eintragen würde; und jetzt hat mein gespann wirklich keine schlampigen bremsen ...
daher einen pauschalwert in die papiere eintragen halte ich für fahrlässig - sowas sollte vor ort individuell geprüft werden ...


...
der Bedarf ergibt sich, hat man denn eine AHK, wie von selbst
...


das glaube ich auch :D
cu
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So schaugds aus!!!!

Beitragvon Baron » 15. Dezember 2009 19:40

Hi,
nach längerer Schaffenspause melde ich mich wieder zurück.
War nicht untätig und hab nun am Sommer- u. Winterdreirad
eine AHK. Eigenbau, eingetragen nach Fahr- u. Bremstests.
Bei der Dnepr ist die AHK abnehmbar, beim EML-Gespann
starr.
guggsdu!!!
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Beitragvon scheppertreiber » 15. Dezember 2009 19:45

Meine ist eine "Ural Modell Dnepr 11", genauso ein Blödsinn :-D

Was ist "Hecktür" ???
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Beitragvon Baron » 15. Dezember 2009 19:46

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Beitragvon Baron » 15. Dezember 2009 19:55

So,

nun das EML-Gespann,beachte das zGG
des Fahreugzuges, d.h. vollbelden sind
noch ein paar Pfund mitzubremsen!!!
Das muß funz'n!

Schönen Abend noch.
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Beitragvon KIKO! » 15. Dezember 2009 21:52

Das sind ja bisher eine Menge interessanter Antworten, die allerdings bei mir den Eindruck erwecken, als wisse keine Prüfstelle genau um die Anforderungen an eine Anhängekupplung. Was wird denn nun für eine EIntragung zugrunde gelegt? Als ich mein Gespann gekauft habe, war die Kupplung eingetragen, ich habe bei den Unterlagen nur das Gutachten, aus dem hervorgeht, dass der Hersteller die Firma EML ist, das Ganze ein Anhängebock für den Verwendungsbereich KRAD SC26 mit einem D- Wert von 1,29 KN und einer zul. Stützlast von 20 KG ist. Ein Prüfzeichen wurde erteilt, weiter wurde festgeschieben, dass mein Gespann 160 ungebremste kg ziehen darf. Es ist aber nicht eingetragen, wieviel ich gebremst ziehen darf... Der Gewerbehaken ist am Beiwagenfahrgestell (ich habe einen EML GT2000) befestigt, ich dachte eigentlich, dass eine Aufhängung parallel zur Zugmaschine mit Verschraubungen an den unteren Anschlüssen eine stabilere Konstruktion darstellt. Hat denn jemand eine baugleiche EML- Kupplung montiert?

@ Heinrich: Ich habe natürlich schon das Gesamtgewicht im Hinterkopf und würde nicht mit drei oder vier Personen mit vollem Gepäck UND noch zwei Fahrrädern fahren wollen. Das macht dann nicht mehr so ganz viel Spaß... Wie kommt man eigentlich an die GOLDENE AC-DC KARTE ?

@muli: wieso sollte ein Fahrradträger nicht am Gespann montiert werden dürfen? Die Kugel ist identisch mit denen vom PKW und die Hersteller schreiben lediglich von einem Fahrradträger für die Anhängekupplung. Außerdem darf man mit Anhänger nur 60 km/h fahren :(
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Beitragvon jürgen » 3. Januar 2010 22:37

Hallo, :grin:
hier die Richtlinien für Motorräder und Gespanne mit Anhänger :-D .
Sie habe ich vom TÜV-Süd bekommen.
Grüße jürgen ;-)
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Ein Gespann ist wie ein Haus, es wird nie fertig.
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Beitragvon scheppertreiber » 3. Januar 2010 22:47

Hast Du nicht. Da geht's um "einachsige" Anhänger hinter Einspurfahrzeugen.
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Beitragvon jürgen » 3. Januar 2010 23:01

ist auch für "Motorräder mit Beiwagen" :-D .
jürgen
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