Hallo
wie ist es möglicheine ETZ 250(300ermotor) und velorex 562 mit einer anhängerkuplung auszurüsten.was darf ich damit ziehen (Kg?) was kann ich selber bauen und was sagt der TÜV dazu.
danke im voraus.
gruß
christoph
Der Anhänger unterliegt §18Abs.2 Nr.6 Buchstabe h StVZO der Zulassungspflicht, d.h. er hat ein eigenes Kennzeichen zu führen und unterliegt der Steuer und Versicherungspflicht sowie gem. § 29 StVZO der Pflicht zur Durchführung der Hauptuntersuchung
Das Fahrverhalten des Gespanns ist bzg.Lastwechselreaktion, Lenksicherheit, Anfahr und Bremsverhalten zu überprüfen. Kritisches Verhalten darf bei der zu prüfenden Anhängelast bis 80 km/h nicht auftreten.
Die Gesamtbreite des Zuges darf in Anlehnung an § 32 Abs.9 StVZO sowie Richtlinie 93/94 EWG das Mass von 2 !!! m nicht überschreiten.
Die max. zulässige Anhängelast (für Fahrzeuge gem § 30a Abs. 3 StVZO) ist nach Richtlinie 93/94 EWG auf maximal 50% des Leergewichts des Zugfahrzeugs festzulegen.
Das Zugfahrzeug ist mit einer Warnblinkanlage auszustatten, welche es ermöglicht die Fahrtrichtungsanzeiger des Anhängers anzusteuern.
Der Anhänger ist gem. § 58 StVZO mit Geschwindigkeitschlidern 60 km/h auszurüsten.
Die Höchstegeschwindigkeit für Motorräder mit Anhänger beträgt nach § 18 StVO 60 km/h!
cb hat geschrieben:...ist es nicht möglich eine bescheinigung von einem gespannbauer der die kuplung herstellt/anbaut zu bekommen oder das der die kuplung einträgt?
motorang hat geschrieben:Der Bürokrat wollte eine Bescheinigung vom Hersteller des Zugfahrzeuges ...
-> "erlaubte Zuglast"
Yamaha bzw. dem Österreichimporteur ist das aber wurscht.
Ich könnte maximal den Weg über ein Gutachten gehen, das mir der Gespannzusammenschrauber ausstellen müsste.
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