Crazy Cow hat geschrieben:Das übelste, das ich bisher gehört hab:
Schwenkerfahrer auf aufgeweichtem Untergrund. Maschine rutscht nach links beim Anfahren, Fahrer kippt nach rechts, ist soweit eingeklemmt, dass er sich nicht aus eigener Kraft aus der Notlage befreien kann.
Kann das vorkommen? (wenn kein Anschlag da ist?)
Ein hübsch konstruierter Blödsinn
Beim Anfahren auf weichem Untergrund hat man als Schwenkerfahrer den rechten Fuß auf der Standplatte, da passiert dann gar nix wenn es rutscht.
Und wenn der Stiefel dort wegen zu viel Matsch wegrutscht, dann fällt man maximal auf den Anschlag.
Und wenn man keinen Anschlag hat, dann sitzt man auf einer Fehlkonstruktion die nicht einmal TÜV-tauglich ist, denn ohne Anschlag klemmt irgendwann der Lenker auf dem Boot und dann fliegt man in der soundsovielten Rechtskurve sowieso einfach auf die Schnauze, weil man nicht mehr lenken kann
Und die Schräglage rechts ist eben abhängig vom Motorradmodell und der Menge an unnützem Zierrat (als da wären Sturzbügel, Warmduscher-Plastik-Handschützer, Lenkergewichte, Segelstangenlenker.........) Da muss sich jede(r) eben selbst entscheiden, was ihm/ihr wichtiger ist. Rein technisch hab ich jetzt bei der 12GS knapp 50° rechts rum, das sollte reichen, da ja bei 45 normalerweise die Reifenhaftgrenze ist. Tut mir dann echt schmerzhaft weh, wenn ich das dann wegen dem o.a. Zierrat wieder auf 35 oder so eingrenzen muss, aber nach einer gewissen Zeit kommt bei den meisten dann die Überzeugung, dass gewisse Teile am Motorrad wirklich unnötig sind
@Eugen: Parkstützen, die aufgrund vorsätzlich falscher Verwendung kaputt gehen, sind von der Gewähleistung ausgeschlossen