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Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 26. Januar 2017 12:36
von Mit&Ohne
Hallo zusammen,

ich habe die SuFu benutzt aber leider nichts gefunden zum Thema Mitnahme von Kindern in Deutschland - was muss ich beachten wenn ich meinen Bub (1,4m 8 Jahre) im Beiwagen mitnehmen möchte?

Vielen Dank schonmal im voraus

Gruß, Jochen

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 26. Januar 2017 13:00
von Stephan
Helm (vorgeschrieben) und festbinden (Erfahrungswerte) damit er dir bei einer heftigeren Bremsung nicht nach vorne in den BW-Fußraum rutscht.


Stephan

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 26. Januar 2017 13:12
von Mit&Ohne
Hi Stephan,

dankeschön! Sowas wie Brusthöhe des SW, Überrollbügel etc. wie in Österreich gilt also nicht?

Helm und festbinden ist ja doch obligatorisch :-) - Ich hätte jetzt noch sowas wie Sitzerhöher etc. befürchtet...


Gruß, Jochen

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 26. Januar 2017 13:40
von Matthieu
Mit&Ohne hat geschrieben:Sowas wie Brusthöhe des SW, Überrollbügel etc. wie in Österreich gilt also nicht?

Glaube nicht, dass es da Regelungen gibt.
Ich stand letzten Sommer mit meinem Gespann an ner Ampel. Rechts neben mir hielt ein Polizeiwagen, die haben nur gelacht und sich gefreut als sie meine Tochter im Beiwagen gesehen haben. Die Tochter war damals 5 Monate alt.

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 26. Januar 2017 15:10
von HBJ-Hayabusa
Wir haben beide Kinder im Seitenwagen großgezogen, das Problem ist der Helm, die meisten sind zu schwer für den kleinen Kopf und den Nacken, ich habe seinerzeit eine Halbschale mit Tüv gekauft, dort eine Helmsprechanlage installiert, als sie ganz klein waren hatten wir anstelle des Sitzes eine Babyschale und diese mittels angefertigten Gurten am Bootskörper befestigt. Als sie Größer waren störte die Rückenlehne, da der Helm sich an der Rückenlehne abstützte, habe damals ein Kissen herstellen lassen welches dem Zwerg bis zur Schulter unterhalb des Helmes ging, beide Fahrzeuge hatten derweil 4-Punkt Hosenträgergurte. Die Kinder schliefen die meiste Zeit, durch die Hosenträger wurden sie schön gehalten.

Liebe Grüße

Andreas

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 26. Januar 2017 18:16
von UKO
Genau, die schlafen viel also ist gut anbinden unerlässlich. Meiner ist mit nem Skihelm angefangen, weil der schön leicht war. Heute könnte ich mir auch Fahrrad- oder Kletterhelme - wenn es die so klein gibt - vorstellen. Öfter Pause machen wenn sie wach sind, die sitzen nicht gerne so lange.

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 27. Januar 2017 09:01
von Zündnix
Hallo Jochen,

einen Gesetzestext zur Beförderung von Kindern im Seitenwagen gibt es nach meinem Wissen nicht.
Es scheint eine der letzten Grauzonen zu sein. Die Entscheidung bleibt mal ausnahmsweise bei den Erziehungsberechtigten hängen.

Bei einem 8-jährigen Kind würde ich mir auch keine großen Sorgen mehr machen. Wichtig ist Helm. Für 8-jährige gibt's es schon richtige Kindermotorradhelme.
Das Thema Anschnallen ist eine Glaubensfrage. Meine MZ hat kein Gurt, somit wurde mir die Entscheidung schon abgenommen.

Wichtig ist, bei längeren Touren ein Polster für den Kopf mitzunehmen. Mein Großer, mittlerweile 9 Jahre, schläft gerne auf längeren Touren im Beiwagen ein. Bei rasanter Kurvenfahrt haut es sonst den Kopf in und her.

Viel Spaß bei euren Touren.

Grüße
Enrico

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 27. Januar 2017 09:15
von BongoBiker
Meine Tochter (11) mag es dabei ein Nackenkissen, so'ne U-Rolle anzuziehen. Der Helm ist gar nicht so schwer, aber wenn sie schlafen will stützt die Rolle noch beim Kopf ablegen. Also Kissen und so Kram mit ins Boot.
Was auch gut kommt - USB Ladesteckdose und ein Kabel zum Laden des Tablets, Handys, Gameboy - dann muss man auch nicht sooft Pause machen :) :P
Soll natürlich auch Kinder geben die Bücher lesen :lol: :oops:
Auch eine Überlegung wert eine Fußstütze zu bauen.
Hier hatte doch mal jemand einen einfachen Schraubstock der in der Bootsnase einen Stempel hatte und am anderen Ende ein Brett, um die Füße gegenstellen zu können. Kann dann je nach Beinlänge eingestellt werden und man kann nicht mehr so einfach in den Fußraum rutschen.
Ist für viele angenehmer, wenn sie die Beine gegen etwas aufstellen können.

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 27. Januar 2017 11:57
von Michael aus Düsseldorf
HBJ-Hayabusa hat geschrieben: Als sie Größer waren störte die Rückenlehne, da der Helm sich an der Rückenlehne abstützte, habe damals ein Kissen herstellen lassen welches dem Zwerg bis zur Schulter unterhalb des Helmes ging, beide Fahrzeuge hatten derweil 4-Punkt Hosenträgergurte.


So hab ich das auch gemacht, ansonsten fällt der Kopf beim schlafen ständig nach vorne.
Je nach dem wie gut die Belüftung im BW ist macht es Sinn einen Jethelm zu nehmen, damit es nicht zu warm oder eng ist. Auch aus Gewichtsgründen ist ein Integralhelm im Beiwagen meiner Meinung nach ungünstig.
Meine Kinder hatten es im Gesicht immer warm genug, da es im GT2001 auch ohne Verdeck sehr windstill ist.

Gruß
Michael

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 27. Januar 2017 15:04
von Bahamontes
Mit&Ohne hat geschrieben:Sowas wie Brusthöhe des SW, Überrollbügel etc. wie in Österreich gilt also nicht?


Als angehender Dreiradler habe ich mal versucht, was zum Thema "Sicherheit" bei Gespannen zu finden. Leider fast ohne jeden Erfolg. In diesem Froum wurde ausgiebig über Sicherheitsgurte diskutiert. Was mich aber mehr interessiert: Es ist bekannt, dass Solo-Motorräder oft von Autofahrern übersehen werden. Wie ist das bei Gespannen? Wie verhält es sich mit dem Ausweichen? Die Threads über Vollbremsungen habe ich schon gelesen. Aber wie sieht es mit Kollisionen mit PKW aus? Da ist ja der Fahrer in einer deutlich anderen (weil höheren) Position als der Beifahrer. Oder Auffahrunfällen, wo mir hinten ein Auto reinkracht (Stauende, wo ich mit dem Motorrad noch zwischen die stehenden Fahrzeuge komme) etc. Ich habe Gespanne gesehen, die haben recht massive Bügel rund um den Beiwagen, bei anderen sitzt der Beifahrer in einem angeklebten ABS-Boot...

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 27. Januar 2017 17:55
von Einzylinderfahrer
Mit dem Gespann werde ich, zumindest gefühlsmäßig, weniger oft übersehen. Eigentlich fast nie. Vielleicht liegt es auch an der eher defensiven Fahrweise bei potentiell unübersichtlichen Situationen. Meine Fluchtoptionen schätze ich wenn´s eng wird beim Gespann geringer ein als auf 2 Rädern. Wobei Zweiräder weniger agil sind als mancher denkt. Als Motorradfahrer, egal ob 2 oder 3 Räder zieht man bei jeder Kollision den Kürzeren. Kinder würde ich unbedingt anschnallen, damit sie nicht bei kleineren Remplern durch die Gegend fliegen. Sicherheitsbewusstsein ist überlebenswichtig. Jedoch ist Sicherheit bei unserem Hobby relativ und hat gewisse Grenzen.

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 27. Januar 2017 19:21
von Stephan
So ist es. Gurte würde ich wenn, am Bootskörpee befestigen. Denn wenn der abreisst, geht's wie Bob weiter.

Ich wurde auch schon mit dem „Verkehrsgelb"en FengBao übersehen. . .


Stephan

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 27. Januar 2017 22:17
von Thomas Heyl
Hallo!

Meine Tochter war schon ziemlich groß, als wir unser "neues" Subminiatur-Gespann zusammengebaut haben (so um die 1,70 m). Gurte haben wir da nicht eingebaut.

Aber zum Thema Sichtbarkeit kann ich so einiges beitragen. Wir müssen da tun, was geht. Eine gute Sache sind die Tagfahrleuchten. Bevor wir die hatten, wäre unser Boot öfter 'mal abrasiert worden von Linksabbiegern, und einmal konnte ich das mit der Tochter im Boot nur durch einen echten Stunt-Einsatz abwenden. Das ist dadurch deutlich besser, geworden wenn auch noch nicht hinreichend gut.

Da unsere Mücke sehr klein ist und obendrein noch ein Leichtkraftrad-Kennzeichen hat, wird es von heutigen Autofahrern eher so als "besseres Mofa" und nicht als Motorradel wahrgenommen, Boot hin oder her. Folge: Völlig falsche Einschätzung unserer Geschwindigkeit, gerne 'mal noch ganz schnell an der Ampel vor uns drängeln (mit folgender Gewaltbremsung), beim Aus- oder Einparken jetzt schon dreimal angerempelt, einmal ganz böse (klar, immer Fahrerflucht).

Sehr hilfreich als Selbstverteidigungsmaßnahme haben sich auch unsere Kompressor-Fanfaren erwiesen. Die übertönen jedes Smartphone eines Blindfischs, der uns ohne Hirn vor die Möhre läuft - das passiert mir in der Stadt ziemlich oft.

Aber das nützt eben alles noch nicht genug, also bitte die Bremsen so gut wie irgend möglich, defensive und voraussschauende Fahrweise, bei potenziellen Gefahrenstellen (Tiefgaragenausfahrt und so) im Kriechtempo vorbei, genug Routine und ansonsten hoffen.

Cheers, Langer

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 28. Januar 2017 16:20
von Reeder
Moin,

was das Thema viel Licht am Krad = gesehen werden angeht, habe ich im Islandurlaub jedweige Hoffnung aufgegeben.

Auf dem Rückweg sind wir auf halber Strecke Hamburg-Bremen auf der A1 liegen geblieben.
Es war dunkel, schüttete wie aus Kübeln, wir waren müde und wollten nur noch nach Hause.

Also Warnblinker an, Westen angezogen und das Warndreieck aufgestellt. Dann den Schandwagen geordert und nach 20 min mit dem Aufladen begonnen.
Es war Taghell auf dem LKW. Die Blinklichter waren an und dann noch die Arbeitflächenbeleuchtung. Als unverhofft der Schandwagenfahrer sehr bleich im Gesicht wurde und nur noch schrie: SPRING. Da kam doch tarsächlich ein 40 Tonner auf dem halben Standstreifen angebrettert. Der Fahrer hat noch wie wild mit den Armen rumgefuchtelt und auch schon zum Sprung angesetzt, als der 40 Tonner dann doch noch wild schlingernt knapp an uns vorbeigezirkelt ist.

Man hat ja schon öfters im Fernsehen gesehen, wie LKWs in Baustellenabsperrfahrzeuge gedonnert sind. Das ganze aber dann live und in echt zu erleben ist eine ganz andere Hausnummer.

Wenn einer pennt, dann pennt er. Da hilft auch keine Flutlichtbeleuchtung.

Das einzige was wirklich hilft, immer die Augen offen halten und für die anderen mitdenken. So bin ich bis jetzt (toi,toi, toi) ohne Unfall mit meinen Krädern durchs Verkehrsgeschehen gekommen.

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 28. Januar 2017 17:29
von UKO
BongoBiker hat geschrieben:Was auch gut kommt - USB Ladesteckdose und ein Kabel zum Laden des Tablets, Handys, Gameboy - dann muss man auch nicht sooft Pause machen :) :P
Soll natürlich auch Kinder geben die Bücher lesen :lol: :oops:



Meiner hat im Boot Karte lesen gelernt, immer geschaut wo wir gerade waren. Das kann die Generation Navi heute nichmehr. So haben wir die Langeweile besiegt. :) Aber ist schon etwas her, der Bengel ist mittlerweile 30. :D

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 28. Januar 2017 18:08
von Bahamontes
UKO hat geschrieben:der Bengel ist mittlerweile 30. :D


Und fährt er nun selbst Gespann?

:roll:

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 29. Januar 2017 18:06
von UKO
Bahamontes hat geschrieben:
UKO hat geschrieben:der Bengel ist mittlerweile 30. :D


Und fährt er nun selbst Gespann?

:roll:


Nö. Zur Freude meiner Ex hat er keinerlei Interesse an jedweder Art von Zwei- oder Dreirädern. Dafür fährt er Dose wie ein Gestörter. Ich weiß garnicht von wem er das hat. :D

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 29. Januar 2017 21:09
von Bahamontes
:smt005

TÜV Eintragung von nachträglich eingebauten Sicherheitsgurte

BeitragVerfasst: 30. Januar 2017 08:16
von ontheroadagain78
Moin,
ich hänge mich mal an das Thema an.Wie siehts denn aus mit der Eintragung von nachträglich angebrachten Sicherheitsgurten?
Denkt bitte nicht:Der schon wieder mit seinen TÜV-Fragen :rock:

Grüße aus der Eifel

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 30. Januar 2017 13:54
von Stephan
Das interessiert den TÜV nicht die Bohne. Ich würde halt PKW Gurte nehmen und diese am Bootskörper befestigen. Der könnte ja mal aus seinen Verankerungen reissen. Auf der Gegenseite sollten dann halt Blechplatten den Druckbereich der Halteschraube vergössern.

Was meine bSvA immer bemängelt, ist ein Punkt im Bodenbereich, an dem sie sich auch mit den Füßen abstützen kann.


Stephan

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 1. Februar 2017 19:30
von ontheroadagain78
Ok,gut zu wissen.
Danke für die Info

Gruss ,Peter

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 1. Februar 2017 19:51
von Thomas Heyl
Hoi!
Stephan hat geschrieben:Das interessiert den TÜV nicht die Bohne.

Das kann ich bestätigen, sogar vom Auto. Ich habe mir 'mal drei Beckengurte hinten in einen meiner MB 280SE/9 3.5 eingebaut und die Punkte und Verstärkungen dafür setzen lassen im Blech hinter der Sitzbank (für den Kindersitz meiner Tochter). Das hat kein Schwein interessiert. Ist aber auch schon ein wenig her.

Cheers, Langer

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 1. Februar 2017 19:54
von Stephan
Wo du es sagst. Die Gewinde um Gurte zu installieren, wurden ja schon in ziemlich alten Kisten installiertt. Man mußte nur suchen. Beim alten 1600er Variant waren die schon vorhanden. Zumindest Vorne. . .



Stephan

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 1. Februar 2017 19:55
von dreckbratze
beim b-kadett auch, in der c-säule.

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 1. Februar 2017 20:10
von Thomas Heyl
Hi!

Vorne klar, hatte MB 280SE/9 3.5 auch, sogar mit zwei verschiedenen Höhenbefestigungen. Aber hinten nicht, die beiden von mir waren ja Baujahr 1971/1972, da gab's noch nichtmal Gurtpflicht vorne.

Beim 250SE hatte mein alter Herr vorne Ende der 1960er schon Hosenträgergurte drin, mit Stange hinten an den Sitzen und unglaublich umständlicher Einstellerei.

Cheers, Langer

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 9. Februar 2017 21:18
von rotklinker
Nochmal zurück zu den Helmen. Eigentlich darf man legal nur einen geprüften Motorradhelm verwenden. Diese sind bekanntlich meist zu schwer für die Köpfe der Lütten. Legal wird eine Helmalternative wie Fahrrad- oder Snowboardhelm damit ja eigentlich erst, wenn man gar keinen Helm tragen muss (und den Alternativhelm dann natürlich trotzdem verwendet).

Ich frage, weil mein Enkel gerade 2 geworden ist und nun das Gespann im Schuppen entdeckt hat. Ich krieg den Bengel kaum noch ruhig ... :roll:

Nun möchte ich gern von einem Arzt eine Helmbefreiung bescheinigen lassen. Ich habe mal irgendwo gelesen, das dies die einzige Möglichkeit ist, gesetzeskonform mit den Kleinen unterwegs zu sein.
Kennt jemand einen Arzt in Hamburg oder nördlich davon, dem dieses Thema nicht fremd ist hat und so eine Befreiung ausstellt?

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 10. Februar 2017 07:13
von Mit&Ohne
rotklinker hat geschrieben:Kennt jemand einen Arzt in Hamburg oder nördlich davon, dem dieses Thema nicht fremd ist hat und so eine Befreiung ausstellt?


Ich würde mal befürchten, dass dies ein Arzt überhaupt nicht alleine kann /darf. Mit Sicherheit müsste man mit einem solchen Gutachten dann zu irgendeinem Amt um eine offizielle Bescheinigung zu erwirken. Zusätzlich wird offenbar geprüft, ob es zwingende Gründe gibt und kein alternatives Fahrzeug (Auto) genutzt werden könnte. Eine Befreiung von der Helmpflicht ist nur aus medizinischen Gründen überhaupt möglich. Ob es das alles Wert ist?

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 10. Februar 2017 07:41
von Reeder
Moin,

in Köln geht das mit der Befreiung angeblich so: http://www.stadt-koeln.de/service/produ ... mpflicht-1

Hört sich recht einfach an. 8) Ob das woanders auch so ist??

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 10. Februar 2017 07:45
von Stephan
Man darf ja niemanden auffordern gegen Gesetze zu verstoßen. Ansonsten könnte man ja empfehlen dem Jungen einen Fahrradhelmzu verpassen und gesittet mit dem Gespann unterwegs zu sein.

Da müsste mann wohl schon echt Pech haben, wenn man so erwischt würde (da man ja ansonsten völlig Gesetzkonform unterwegs war. . .).


Stephan

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 10. Februar 2017 08:35
von Matthieu
Stephan hat geschrieben:Man darf ja niemanden auffordern gegen Gesetze zu verstoßen. Ansonsten könnte man ja empfehlen dem Jungen einen Fahrradhelmzu verpassen und gesittet mit dem Gespann unterwegs zu sein.

Genauso sehe und handhabe ich das auch. Es hat mir sogar mal ein Polizist gesagt, dass er sicherlich keinen Strafzettel an ein Kind verteilt welches mit nem Fahrradhelm im Beiwagen unterwegs ist.
Meine "Große" saß mit 11 Monaten das erste Mal im Beiwagen (regelmäßige Fahrten zur Kita), die "Kleine" hatte mit 5 Monaten einfach mal Bock auf ne Runde zum Eiscafe.

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 10. Februar 2017 10:25
von Cali
Stephan hat geschrieben:Man darf ja niemanden auffordern gegen Gesetze zu verstoßen. Ansonsten könnte man ja empfehlen dem Jungen einen Fahrradhelmzu verpassen und gesittet mit dem Gespann unterwegs zu sein.

Da müsste mann wohl schon echt Pech haben, wenn man so erwischt würde (da man ja ansonsten völlig Gesetzkonform unterwegs war. . .).


Stephan


So habe ich das mit meinen Enkelchen auch gehandhabt - jetzt sind sie so groß, das ein leichter Jet-Helm passt :grin:

Beste Grüße / Bernd

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 10. Februar 2017 12:01
von rotklinker
Vielen Dank für die schnellen Infos!
Zumindest scheint die Helmbefreiung ein geregeltes Thema zu sein, zumindest in Köln.
Als Arzt kommt dann wohl ein Orthopäde in Frage, der eine medizinische Notwendigkeit in der Belastbarkeit der HWS begründen könnte. Es muss ja auch nur für etwa 3 Jahre sein, danach tuts sicher ein leichter (offizieller) Jethelm. Im GT2001 sitzt der Kleine ja eh eher wie im Cabrio :wink: .

Blöd wäre natürlich die Beantwortung der Frage "Warum Motorrad, haben Sie etwa kein Auto?". Da müsste ich mit ihm vorher noch zum Psychologen, der mir bestätigt, das Motorradfahren die Entwicklung des Kindes fördert.
Wäre evt. sogar machbar: Seit er die Mopete im Schuppen entdeckt hat, kann er klar und deutlich "Opa" sagen. :grin:

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 10. Februar 2017 14:13
von Stephan
Dann mach keinen grossen Zauber und nimm ihn mal mit. Damit „Gespann" sein liebstes Wort wird. . .


Stephan

Re: Kindermitnahme, Gesetzeslage in D

BeitragVerfasst: 11. Februar 2017 10:09
von Cali
Das erinnert mich an die 1. kurze "Gewöhnungsfahrt" mit meinem Enkelchen - der war danach nur unter Tränen wieder
aus dem BW zu bringen :D

Gruß / Bernd