hallo jam
jam hat geschrieben:...
Mir geht es mittlerweile schon gar nicht mehr nur um den Beiwagen, sondern auch um das was rechtlich Erlaubt ist.
Meine Kinder sollen mit wenn der Helm passt

, das dauert noch etwas ...
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auch wenn's eher grenzwertig ist- mein junior ist kürzlich 2 jahre alt geworden und den habe ich schon letztes jahr ab und an mal im beiwagen in nem kindersitz mitgenommen - aus verständlichen gründen ohne helm sondern mit nem schönen warmen mützchen;
jam hat geschrieben:...
Also laut TÜV (da war ich letzte Woche mal) sind Kindersitze im Beiwagen unzulässig, weil die dafür nicht gedacht sind.
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hallo jam, nachfolgendes ist nicht persönlich gegen dich gerichtet, aber DIE aussage ist in etwa so sinnvoll wie "das einfangen von schmetterlingen und ähnlichen fluginsekten auf den rücksitzen ist untersagt" ...
ein kindersitz erfüllt seinen zweck nur dann, wenn er entsprechend der montageanleitung mit einem dreipunktgurt befestigt wird; und das ganze system mit sicherheitsgurt funktioniert grundsätzlich nur dann, wenn das gefahrene fahrzeug auch eine entsprechende knautschzone aufweist; den dreipunktgurt bekommt man im gespann vielleicht noch hin, ne knautschzone auf keinen fall; somit dürfte man also auch keine sicherheitsgurte einbauen; der kindersitz ist nix anderes, als daß man den kleinen eine konstruktion bereitstellt, daß das system"sicherheitsgurt" auch bei deren kleinerer körpergröße funktioniert;
viele "außenstehende" sind übrigens der meinung, daß ein sicherheitsgurt im beiwagen den helm ersetzt - habe ich schon oft gehört
der kindersitz im beiwagen hat für mich den hintergrund, daß mein sohnemann beim bremsen im sitz gehalten wird und nicht durch den beiwagen fliegt; des weiteren ist der kopf beim kurvenfahren vor den auftretenden querkräfte abgestützt;
also laß dir von dem TÜV-fuzzi keinen quark einreden - wenn du deine kinder in nem kindersitz transportieren willst, kann dir das keiner verbieten;
gut bei dirk's gespann ist der überrollbügel - in österreich dürfen kinder jünger als 12 jahre nur dann im beiwagen transportiert werden, wenn sie unter der silhoutte des beiwagens verschwinden;
jam hat geschrieben:...
Dann kommt noch die Frage auf, ob man soviel Personen Transportieren kann wie Sitze da sind, unter Beachtung des z.GG.
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damit ein beiwagen eine "echte" 2-personen-zulassung bekommt, muß die sitzbank mindestens 80 oder 85 cm breit sein - bin mir nicht ganz sicher; um eine "echte" 4-personen-zulassung für das gespann zu bekommen, muß die zuladung mind. 300 kg betragen (4 x 75 kg); ich habe aktuell nur 280 kg zuladung - aus dem grund habe auch ich bei meinem gespann den eintrag im schein, daß ich zwar zu viert fahren darf, aber nur wenn das zulässige gesamtgewicht nicht überschritten wird;
jam hat geschrieben:...
Der Tüv ist mit diesem Fragen etwas ins Schleudern gekommen...
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da hast du dich aber sehr vornehm ausgedrückt
jam hat geschrieben:...
Mir geht es in erster Linie darum, das wenn was passiert ..... und wenn mir eine Dose ins Gespann fährt und die Versicherung dann sich rauswindet, weil ich die Kinder nicht vorschriftsmäßig im Beiwagen gehabt habe..... das möchte ich mir nicht antun.
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das ist ganz einfach zu klären und sollte an und für sich auch gängige praxis sein
im beiwagen hat man sich genauso zu kleiden, als wie wenn man auf ner solo sitzt - wenn du dich daran hälst, kann dir keine versicherung in die suppe spucken;
bei meinem mädel kämpfe ich da wie don qichote gegen windmühlen an -im sommer kurze stoffhose, träger-t-shirt und barfuß - hoffnungsloser fall ...
darn denken wenn's knallt ... - ich versuch's zu verdrängen;
den junior gewöhnen wir so langsam an's helm tragen - mein mädel nimmt ihn im sommer regelmäßig im kindersitz auf dem fahrrad mit und da haben wir ihm von anfang an einen enstprechenden radlerhelm aufgesetzt; proteste gab's nur zu anfang; bin also guter dinge, daß wir ihm nächstes jahr nen kinder-motorradhelm kaufen können;
cu
muli