Alle Fragen, die den Motorradumbau zum Gespann betreffen
6. April 2011 13:48
Hallöchen,
habe an meinem Gespann den Aufbau vom Boot geändert. Das verbaute Roadster Mini abgebaut (4 Schrauben) und eine Holzplatte an den Aufnahmepunkten wieder befestigt. Darauf habe ich dann meine Zarges-Boxen fest verschraubt.
Muss ich diese Änderungen vom TÜV abnehmen lassen oder, da ich am Rahmen / tragenden Teilen nichts verändert habe, nicht
Bin ratlos - hat wer von Euch Erfahrungen damit gemacht oder kennt sich aus? Wenn´s nicht Not tut, dann kann ich mir das Geld und den Besuch bei den Kittelmännern sparen
Gruß aus Bramsche
Dirk
PS: Silber war - Orange ist!
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6. April 2011 16:08
Ich will nicht klugscheissen,
aber ich habe beste Erfahrungen mit TÜV o.ä. gemacht,
seitdem ich alle technischen Änderungen
vorher mit denen bespreche.
Das betraf noch heute die korrekte Befestigung meines Überrollbügels:
Und da ich rechts neben dem BW-Rad nur noch wenige mm Platz
für Bogenschrauben hatte, erhielt ich wertvolle Hinweise,
das Problem in den Griff zu kriegen.
Auch nannte der Ing. mir die Stahlqualität (z.B. nicht unter St.50) und
den Durchmesser, damit er mir beim nächsten Prüftermin im August die
Plakette problemlos geben kann.
Ich drück Dir die Daumen für einen reibungslosen Ablauf.
Gruß,
SL

LY
Zuletzt geändert von
Slowly am 6. April 2011 16:15, insgesamt 1-mal geändert.
6. April 2011 16:09
Schau Dir halt mal Deine Eintragungen ein. Wenn die noch passen dann musst Du nichts ändern ...
Üblicherweise (zumindest hierzulande) ist der Beiwagen definiert durch die Fahrgestellnummer, Gewichtsangabe, eventuell noch Sitzplatzanzahl. Der Rest muss nur technisch OK sein und den üblichen Vorschriften entsprechen, beispielsweise hinsichtlich Scharfkantigkeit, Beleuchtung etc.
Gryße!
Andreas, der motorang
9. April 2011 06:02
motorang hat geschrieben:Üblicherweise (zumindest hierzulande) ist der Beiwagen definiert durch die Fahrgestellnummer, Gewichtsangabe, eventuell noch Sitzplatzanzahl.
In meinem Einzelgenehmigungsbescheid Fahrzeugart : Motorrad mit Beiwagen/L4e steht nichts von einer Fahrgestellnummer,
Gewichtsangabe oder Sitzplatzanzahl des Beiwagens, sondern unter Bemerkungen: kein „Solobetrieb möglich“, Beiwagen Fabrikat EML, TP 127 1214 R
Gruß Hans
9. April 2011 06:54
Naja, die Nr. ist aber immer noch irgendwo am BW lesbar!?!
Sollte, wie oben gesagt, kein Thema sein. Zum Aufbau muss man ja niGS sagen. Wenn keiner 'ne Diskussion anfängt. . .
Bisher war eben immer der Tenor, daß der Aufbau nicht gemeingefährlich sein sollte, die Beleuchtung korrekt in Position und "E" Nummerierung. Fertig.
Frag mal Jens, "Beste Bohne". Der hat auch so'n Alukistchen drauf gebaut, wo vorher was anderes war. Zudem hat er eine einfache Transportplattform dran.
Stephan
9. April 2011 07:31
Ein Beiwagen ist nur ein Anbauteil und kein Fahrzeug (wie zB ein Hängerle),
braucht also auch keine FIN.
9. April 2011 10:03
Was sollen denn dann die Zahlen am BW Rahmen sein?
Stephan
9. April 2011 10:54
Welche Zahlen ? Hatte ich noch nie ...
9. April 2011 15:05
Der Rahmen trägt sehr wohl eine Nummer, habe ich an allen drei Gespannen.
Der AUFBAU trägt keine Nummer. Deshalb kann man da meist ohne größere Probleme ändern.
Ausnahmen gibt es aber sicher auch hier, warum auch nicht.
9. April 2011 15:36
Wie gesagt, der Beiwagen ist ein Anbauteil und braucht keine Nummer.
Weder bei meiner Guzzi, bei den Dneprs noch bei der Emme die ich mal hatte.
11. April 2011 05:38
Hallo Dirk,
fahr beim TÜV vorbei, fragen kostet nichts, auch beim TÜV.
Du hast nicht nur den Beiwagen, sondern auch das Schutzblech und die Position der Beleuchtung geändert.
Wenn das Dokumentiert ist, hast du im Schadensfall mit deiner Versicherung keinen Ärger (falls es einer merkt). Ist auf jedenfall Dein Risiko und spätesend bei der nächsten HU fragt dich der Prüfer ob du was geändert hast....
Früher gab es mal so einen Spruch, das das was fest mit de Fahrzeug verbunden (verschraubt) ist relevant ist. Ob das so stimmt weis ich nicht
Gruß
Dieter
11. April 2011 11:45
hallo zusammen,
also einen fall könnte ich mir vorstellen, wo mit einem wechselweisen betrieb von alukiste oder boot probleme bekommen könnte - bei der anzahl der sitzplätze
sind bei deinem gespann nur 2 sitzplätze eingetragen, dann ist es wurscht; der mitfahrer kann ja auch auf dem sozius mitfahren; hast'e aber 3 sitzplätze eingetragen, muß in jedem fall einer im beiwagen sitzen; und ist dann die alukiste montiert und diese ist nicht so ausgebildet, daß einer draufsitzen kann und sich auch noch irgendwo festhalten kann, so könnte ich mir vorstellen, daß dir die grüne front ärger machen könnte ...
cu
muli
11. April 2011 12:27
muli hat geschrieben:hallo zusammen,
also einen fall könnte ich mir vorstellen, wo mit einem wechselweisen betrieb von alukiste oder boot probleme bekommen könnte - bei der anzahl der sitzplätze
Deshalb habe ich meine Aluplattform wahlweise eintragen lassen und die Anzahl der Sitzplätze reduziert sich bei Plattformbetrieb auf 2.
11. April 2011 12:28
hallo bohne
Beste Bohne hat geschrieben:...
Deshalb habe ich meine Aluplattform wahlweise eintragen lassen und die Anzahl der Sitzplätze reduziert sich bei Plattformbetrieb auf 2.

...
BRAAAAAV
cu
muli
17. April 2011 23:37
Beste Bohne hat geschrieben:Der Rahmen trägt sehr wohl eine Nummer, habe ich an allen drei Gespannen.
Hallo Jens,
man merkt das Du nichts mit Russen machst...
mein Ural-Beiwagen hatte keine FIN,
da wurde vor dem TÜV-Termin gefragt ob er eine braucht.....
und siehe da, ich fahr immer noch ohne irgend eine Nummer rum.
Gibt aber offensichtlich TÜV-Prüfer die eine FIN verlangen.
Gruss
Fachi
19. April 2011 08:32
Hallo Dirk,
hätte deinen Roller ja nicht wiedererkannt.
Hast da mit Airbrush oder mit Folie gearbeitet?
Gruß aus Bad Iburg
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