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Alle Fragen, die den Motorradumbau zum Gespann betreffen
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TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

16. Mai 2013 07:40

Tach zusammen,

ich habe mal eine rechtliche Frage: ich bekomme am Freitag mein Gespann ausgeliefert (die Maschine war vorher schon angemeldet). Ich möchte damit über Pfingsten weg fahren, schaffe es aber am Freitag nicht mehr zur Zulassungsstelle, um die Eintragung vornehmen zu lassen. Meine Versicherung habe ich informiert und schicke denen am Freitag noch das TÜV Gutachten zu, von deren Seite ist das dann ok so.

Kann ich am Wochenende damit fahren, wenn ich das TÜV Gutachten mitführe? Oder gibt das u.U. Mecker mit den Ordnungshütern im Falle einer Kontrolle?

Danke schon mal!

Gruß,
Dirk

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

16. Mai 2013 08:08

Du hast durch den Umbau die Fahrzeugart verändern lassen, also jetzt Motorrad mit Beiwagen. Jetzt darfst du nur noch zur Zulassungsstelle um die Änderungen eintragen zu lassen.
Habe dir mal die passenden Stellen in der ZO markiert.

§ 19 StVZO - Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.

...
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
...
(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden; Ausnahmen sind nur nach Maßgabe der Sätze 3 bis 5 zulässig. Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen.


50 Euro und drei Punkte.

Und sag nicht das du dass wusstest. Denn wenn man die (jede) Verkehrsordnungswidrigkeit vorsätzlich begeht wird vom Bußgeldkatalog nach oben hin abgewichen...

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

16. Mai 2013 08:23

Danke für die Info! (Das wollte ich natürlich nicht hören... :( )

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

16. Mai 2013 08:29

Kann ich mir gut vorstellen. Aber vielleicht ist deine Zulassungsstelle ja auch weit weg und brauchst die Feiertage um da hinzukommen... :-D

Ansonsten: Bild

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

16. Mai 2013 08:33

Dann fahre doch heute mit dem Papierkram zur Zulassungsstelle. Vorführen braucht man nicht mehr ...

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

16. Mai 2013 08:41

[quote="Gespannfahrer"]Tach zusammen,

ich habe mal eine rechtliche Frage: ich bekomme am Freitag mein Gespann ausgeliefert (die Maschine war vorher schon angemeldet). Ich möchte damit über Pfingsten weg fahren, schaffe es aber am Freitag nicht mehr zur Zulassungsstelle, um die Eintragung vornehmen zu lassen. Meine Versicherung habe ich informiert und schicke denen am Freitag noch das TÜV Gutachten zu, von deren Seite ist das dann ok so.

Kann ich am Wochenende damit fahren, wenn ich das TÜV Gutachten mitführe? Oder gibt das u.U. Mecker mit den Ordnungshütern im Falle einer Kontrolle?

Danke schon mal!

Gruß,Dirk!

moin dirk!
vorsicht ist die mutter der porzellankiste!!
hab mich kurz mit florian unterhalten. der meint es wäre erlaubt!? (manu, versicherung)
die zulassungsstelle kann darüber keine auskunft geben, meldet aber starke zweifel an. du solltest dich beim trachten-
verein....bußgeldstelle..... oder ähnlichen....erkundigen.

andere möglichkeiten: rote nummer vom erbauer. kurzzeitkennzeichen. niemand greifbar, der die sache für dich erledigen kann? mit vollmacht usw.

da müßte doch was gehen.

l. g. an euch ,_____fritz. der aus de palz

na ja hat sich scheints erledigt.

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

16. Mai 2013 08:52

Hinweis der Trachtengruppe:

Das Rote-Händlerkennzeichen darf er nicht benutzen.

Mit dem Kurzzeitkennzeichen könnte er das als Probefahrt deklarieren, aber
- mit vollem Gepäck wer weiß wie weit weg von Zuhause, könnte das unglaubwürdig werden...
- viel wichtiger aber, wenn er sich ein Kurzzeitkennzeichen holen könnte, dann könnte er auch gleich die Eintragungen machen lassen und bräuchte gar keines. :wink:







PS.: Nicht schlagen bitte, bin bloß der Überbringer der schlechten Nachricht.

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

16. Mai 2013 09:04

scheppertreiber hat geschrieben:Dann fahre doch heute mit dem Papierkram zur Zulassungsstelle. Vorführen braucht man nicht mehr ...


TÜV ist ja erst am Freitag! Das ist das Problem, und bis ich mit dem Gespann wieder zu Hause bin ist es Freitag Abend...

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

16. Mai 2013 09:41

So, jetzt habe ich mich auch mal ein bisschen schlauer gemacht:

Ich denk ein Kurzzeitkennzeichen könnte die Lösung sein, denn damit sind "Probefahrten" erlaubt. Und ein frisch umgebautes Gespann muss übers Wochenende, auch mit Gepäck, Probe gefahren werden um sämtliche Fahreigenschaften ermitteln zu können.

Was meint die Trachtengruppe?

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

16. Mai 2013 09:46

Ich hätte mit einer solchen Aussage kein Problem gehabt. Bin/war also "Soner", aber es gibt ja auch solche...

Ich würde es drauf ankommen lassen wenn dein Punktekonto noch gut ist. :D Buchstäblich kriminell wird's doch erst wenn die Versicherung erlischt, was hier nicht der Fall ist.

Gute Fahrt!

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

16. Mai 2013 10:08

Veto11 hat geschrieben:Ich hätte mit einer solchen Aussage kein Problem gehabt. Bin/war also "Soner", aber es gibt ja auch solche...

Ich würde es drauf ankommen lassen wenn dein Punktekonto noch gut ist. :D Buchstäblich kriminell wird's doch erst wenn die Versicherung erlischt, was hier nicht der Fall ist.

Gute Fahrt!


Mit meiner Versicherung habe ich schon gesprochen, denen faxe ich mittags vom Händler direkt das TÜV Gutachten, damit ist das für die erstmal ok. Versicherungsschutz besteht also.

Mein Gespannbauer hat mir auch angeboten, dass ich seine rote Nummer nehmen kann - wäre das ähnlich "legal" dem Kurzzeitkennzeichen?

(Punkte habe ich keine 8) )

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

16. Mai 2013 10:25

Veto11 hat geschrieben:Ich hätte mit einer solchen Aussage kein Problem gehabt. Bin/war also "Soner", aber es gibt ja auch solche...

Ich würde es drauf ankommen lassen wenn dein Punktekonto noch gut ist. :D Buchstäblich kriminell wird's doch erst wenn die Versicherung erlischt, was hier nicht der Fall ist.

Gute Fahrt!


? versicherung? fährt im einer rein, der verursacher muß zahlen, dem seine versicherung kommt irgend wie dahinter, was
passiert dann wohl :?: :?: .......

so, genug angst gemacht.__ dirk wird schon eine lösung finden.

mit`em fahrradgesp. od. im pantoffel beim papa ging auch alles glatt :wink: ;-) :grin:

gruß...

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

16. Mai 2013 10:48

Hier noch die Info meiner Zulassungsstelle:

"Nehmen Sie das TÜV Gutachten mit, dann kann ihnen keiner was" - (O-Ton) - Ob die verstanden hat um welche bauliche Maßnahme es sich handelt... :roll:

Die Variante rotes Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen birgen weit aus mehr Risiken als einfach das Gutachten mitzunehmen. :wink:

Danke noch mal für Eure Infos! :smt039

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

16. Mai 2013 13:21

Was kostet es denn wenn man seine Fahrzeugpapiere "vergisst"... :lol:

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

16. Mai 2013 14:57

Ich habe mein Gespann auch freitags bekommen und bin am Wochenende mit der Abnahmebescheinigung im Gepäck gefahren. Mein Gespannbauer sagte mir, dies sei i. O..

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

16. Mai 2013 16:29

ist es auch, es gab eine gesetzesänderung die besagt, dass du eintragungen bei der nächsten gelegenheit auf der zulassungsstelle eintragen lassen musst.
nix mit 3 punkte.

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

16. Mai 2013 17:37

dreckbratze hat geschrieben:ist es auch, es gab eine gesetzesänderung die besagt, dass du eintragungen bei der nächsten gelegenheit auf der zulassungsstelle eintragen lassen musst.
nix mit 3 punkte.


Wie ich gerade gegoogelt habe gibt es wohl zwei Ausdrücke auf dem TÜV Gutachten: a) bei nächster Gelegenheit und b) umgehend - und ich schätze bei mir wird "umgehend" drauf stehen.

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

16. Mai 2013 19:19

Servus,hab gerade nachgeschaut,es steht nirgend wo das du eine eintragung in den Faz.Schein machen musst,dasmitführen reicht,da es ein Dokument ist.mfg

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

16. Mai 2013 19:42

Gespannfahrer hat geschrieben:
dreckbratze hat geschrieben:ist es auch, es gab eine gesetzesänderung die besagt, dass du eintragungen bei der nächsten gelegenheit auf der zulassungsstelle eintragen lassen musst.
nix mit 3 punkte.

Wie ich gerade gegoogelt habe gibt es wohl zwei Ausdrücke auf dem TÜV Gutachten: a) bei nächster Gelegenheit und b) umgehend - und ich schätze bei mir wird "umgehend" drauf stehen.

Das sagt aber niGS darüber aus, ob man in der Zwischenzeit, bis 'umgehend' erledigt ist, am Öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen darf.
(Ist ggf. ne Einzelfallentscheidung, a. abhängig vom jeweiligen Eingriff in die bestehende Betriebserlaubnis)

- Also dein Fahrzeug hat noch seine Zulassung, ergo auch die Betriebserlaubnis als Zweirad, Marke XY. (wenn nicht vor dem Um/Anbau abgemeldet)
- Die Betriebserlaubnis bzw. die Zulassung für den Ö.-Strassenverkehr kann nur vom SVA/der Zulassungsstelle entzogen oder erteilt werden. (Hatten wir schon mal in Zusammenhang mit Verwaltungsgerichtverfahren, bei Interesse, mussu suchen).
BTW hat die Zulassungsstelle auch die Macht, eine Zulassung/Betriebserlaubnis ohne Gutachten zur Erteilung der Betriebserlaubnis, zu erteilen. (Weiß kaum jemand und wahrscheinlich auch nur dann, wenn keine Bündelungsbehörde in der Nähe ist.)
Andersrum kann das SVA auch die Erteilung der Betriebserlaubnis/Zulassung verweigern, wenn z.B. ein Gutachten noch Fragen offen lässt oder grad eine Bündelungsbehörde in der Nähe ist, s.o.

- Uns Exekutive wird bei Kontrollen einschätzen wie ortsüblich/allgemein bei Verstössen gegen die StVZO/FZV vorgegangen wird.
(z.B. OffeneAuspuffdiskussion -vs.- Harleydays in HH)
Die Entscheidung deine Aktion als Ordnungswidrigkeit, o.ä. einzustufen bzw. zu ahnden, ist also stark vom Sachbearbeiter vor Ort abhängig und dabei von der Einschätzung wie gravierend der Eingriff in die bisherige, originäre Betriebserlaubnis ist.

- Der Eingriff durch den Umbau zum Gespann ist bei der zukünftigen Wiedererteilung der Betriebserlaubnis als 2Rad mit Beiwagen schon als erheblich zu werten, spräche also für ein kontrolliertes AusdemVerkehrziehen.
- Andererseits führst du ja das Gutachten zur Erteilung der Betriebserlaubnis mit. Der Kollege vor Ort hat also Dokumente zur Ansicht, die den Verdacht nahelegen, dass deinem 3Rad die Betriebserlaubnis tasächlich wieder erteilt werden wird.

Du wirst hier keine Absolution bekommen!
Ist der Kontrolleti gut drauf, wirst du keine Probs. zu erwarten haben.
Sicherheit hast du aber nur mit nem Persilschein vom zuständigen SVA. Kann mir aber nicht vorstellen, warum diese dir nen Freifahrschein austellen sollte, nur weil dein Gespannbauer deine Terminvorgaben nicht auf die Reihe gekriegt hat!

Über ne pot. Verunfallung und was dann passieren kann und wie Versicherungen reagieren können, lassen wir lieber nicht reden - wo kein Kläger, da kein Richter!
Gruß Stefan

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

16. Mai 2013 20:26

Danke für die Antworten - die rechtliche Lage ist eindeutig - das Risisko allerdings auch abschätzbar. Man kann sich natürlich jetzt sämtliche Szenarien bauen, letztendlich ist es aber nur eine Sache der Argumentation im Falle einer Kontrolle.
Und mit dem 08/15 Boxergespann fällt man ja eh nicht auf :lol:

Ich werde am Dienstag (NACH dem Besuch der Zulassungsstelle :wink: ) berichten.

So long...

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

16. Mai 2013 21:09

Gespannfahrer hat geschrieben: . . .Und mit dem 08/15 Boxergespann fällt man ja eh nicht auf :lol: Ich werde am Dienstag (NACH dem Besuch der Zulassungsstelle :wink: ) berichten.
So long...

Wird schon gut gehen!
Übrigens:
Die Grevenbroicher Zulassungsstelle hat sich in unseren Gespannangelegenheiten
immer kundenfreundlich und kooperativ verhalten - Die Neusser dagegen eher pig/buttheadmäßig.
Bis dahin und LG :wink:

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

16. Mai 2013 21:46

Rechtlich gesehen musst d es im Schein erst bei der nächsten gelegenheit eintragen lassen.

Das heisst also , das du im Falle einer Kontrolle kein Verwarnungsgeld akzeptieren musst.

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

17. Mai 2013 09:43

Moosmann hat geschrieben:Rechtlich gesehen musst d es im Schein erst bei der nächsten gelegenheit eintragen lassen.

Das heisst also , das du im Falle einer Kontrolle kein Verwarnungsgeld akzeptieren musst.



Stimmt, kein Verwarnungsgeld. Ist ja schon im Bußgeldbereich mit Punkten. Aber das nimmst du ja dann auf deine Kappe, richtig?

Die Rechtslage ist eindeutig. Alles andere ist Kaffeesatzleserei. Den potentiellen Spielraum räumt der Kollege bei der Kontrolle ein, oder eben nicht.

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

17. Mai 2013 09:48

Ach Dirk, das wird so nichts ...

Das einfachste wäre ein Anruf beim Amt gewesen :wink:

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

21. Mai 2013 20:32

So, wieder zurück von der Pfingsttour - "natürlich" ist nix vorgefallen - gut, bei dem Wetter hätte ich als Polizist auch keine Kontrolle gemacht...

Übrigens lautet der Satz auf meinem Gutachten: "unverzüglich" - egal, seid heute ist alles legal :lol:

Re: TÜV Gutachten mitführen - Rechtlich ok?

21. Mai 2013 23:04

Du bist doch unverzüglich losgefahren.... :D Achja - willkommen nachträglich!
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