Gespannfahrer hat geschrieben:dreckbratze hat geschrieben:ist es auch, es gab eine gesetzesänderung die besagt, dass du eintragungen bei der nächsten gelegenheit auf der zulassungsstelle eintragen lassen musst.
nix mit 3 punkte.
Wie ich gerade gegoogelt habe gibt es wohl zwei Ausdrücke auf dem TÜV Gutachten: a) bei nächster Gelegenheit und b) umgehend - und ich schätze bei mir wird "umgehend" drauf stehen.
Das sagt aber niGS darüber aus, ob man in der Zwischenzeit, bis 'umgehend' erledigt ist, am Öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen darf.
(Ist ggf. ne Einzelfallentscheidung, a. abhängig vom jeweiligen Eingriff in die bestehende Betriebserlaubnis)
- Also dein Fahrzeug hat noch seine Zulassung, ergo auch die Betriebserlaubnis als Zweirad, Marke XY. (wenn nicht vor dem Um/Anbau abgemeldet)
- Die Betriebserlaubnis bzw. die Zulassung für den Ö.-Strassenverkehr kann
nur vom SVA/der Zulassungsstelle entzogen oder erteilt werden. (Hatten wir schon mal in Zusammenhang mit Verwaltungsgerichtverfahren, bei Interesse, mussu suchen).
BTW hat die Zulassungsstelle auch die Macht, eine Zulassung/Betriebserlaubnis ohne Gutachten zur Erteilung der Betriebserlaubnis, zu erteilen. (Weiß kaum jemand und wahrscheinlich auch nur dann, wenn keine Bündelungsbehörde in der Nähe ist.)
Andersrum kann das SVA auch die Erteilung der Betriebserlaubnis/Zulassung verweigern, wenn z.B. ein Gutachten noch Fragen offen lässt oder grad eine Bündelungsbehörde in der Nähe ist, s.o.
- Uns Exekutive wird bei Kontrollen einschätzen wie ortsüblich/allgemein bei Verstössen gegen die StVZO/FZV vorgegangen wird.
(z.B. OffeneAuspuffdiskussion -vs.- Harleydays in HH)
Die Entscheidung deine Aktion als Ordnungswidrigkeit, o.ä. einzustufen bzw. zu ahnden, ist also stark vom Sachbearbeiter vor Ort abhängig und dabei von der Einschätzung wie gravierend der Eingriff in die bisherige, originäre Betriebserlaubnis ist.
- Der Eingriff durch den Umbau zum Gespann ist bei der zukünftigen Wiedererteilung der Betriebserlaubnis als 2Rad mit Beiwagen schon als erheblich zu werten, spräche also für ein kontrolliertes AusdemVerkehrziehen.
- Andererseits führst du ja das Gutachten zur Erteilung der Betriebserlaubnis mit. Der Kollege vor Ort hat also Dokumente zur Ansicht, die den Verdacht nahelegen, dass deinem 3Rad die Betriebserlaubnis tasächlich wieder erteilt werden wird.
Du wirst hier keine Absolution bekommen!
Ist der Kontrolleti gut drauf, wirst du keine Probs. zu erwarten haben.
Sicherheit hast du aber nur mit nem Persilschein vom zuständigen SVA. Kann mir aber nicht vorstellen, warum diese dir nen Freifahrschein austellen sollte, nur weil dein Gespannbauer deine Terminvorgaben nicht auf die Reihe gekriegt hat!
Über ne pot. Verunfallung und was dann passieren kann und wie Versicherungen reagieren können, lassen wir lieber nicht reden - wo kein Kläger, da kein Richter!
Gruß Stefan