da u. a. der Nachweis des Qualitätssicherungssystems fehlt, den der Gesetzgeber fordert.
Heinzel hat geschrieben:Was wäre denn wenn ich dir meine Schwinggabel verkauft hätte und die soll dann eingetragen werden ????
Soll heißen : Wenn Du was gebrauchtes einbaust -was dann ?
sirguzzi hat geschrieben:Heinzel hat geschrieben:Was wäre denn wenn ich dir meine Schwinggabel verkauft hätte und die soll dann eingetragen werden ????
Soll heißen : Wenn Du was gebrauchtes einbaust -was dann ?
Es könnte sein, daß das Teil nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht und somit nicht eingetragen wird.
fredde hat geschrieben:Wenn das so wäre könnte ja kein altes Auto mer restauriert werden. Ein altes Teil, damals erlaubt, kann, muss aber nicht dem heute aktuellen Stand der Technik entsprechen. Das kann doch niemand verlangen. Wäre ja total unlogisch.
Crazy Cow hat geschrieben:Du benötigst mit der Anbauanleitung entweder eine ABE (mit KBA Nummer) oder ein Einzelgutachten nach §21.
schraddelpeter hat geschrieben:Hallo Kat
fahre jetzt seit einer Woche mit Segen.
Gruß Peter
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