Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

Alle Fragen, die den Motorradumbau zum Gespann betreffen

Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

Beitragvon schraddelpeter » 4. Juni 2014 20:25

Sehr geehrte Sachverständige

ich habe kürzlich mein Motorrad der Marke BMW Typ 247 E / R100R mit einer Gespannschwinge Seriennummer 010601 der Firma MOTEK nachgerüstet. Dazu habe ich ein Gutachten über die Verwendung von Vorderradschwingen für gespanntaugliche Motorräder / ABE mit der Nr. A 339/0 , - /1,- /2,- /3 erhalten. Erteilt vom TÜV Hannover e.V. für Motorräder vom Typ BMW Typ 247. Der zuständige Sachverständige in Wolfsburg lehnte den Eintrag des Umbaues mit der Begründung ab ,, Das Gutachten sei zu alt, da vom 17.09.1990.´´ Ist die ABE nun gültig oder nicht ? Wozu werden Gutachten erstellt ? Als Tapete ?

mit freundlichen Grüßen Peter Höffler / Wolfsburg


Antwort !!!!!!!!!!

Sehr geehrter Herr Höfler,



nach Rücksprache mit dem Wolfsburger Kollegen, Herrn .........., handelt es sich bei der Vorderradschwinge um ein neu gefertigtes Bauteil. Hierfür ist es, bei einem serienmäßig gefertigtem Bauteil herstellerseitig notwendig, ein Teilegutachten oder eine ABE erstellen zu lassen. Der Prüfbericht dient nicht mehr (seit dem 01.12.1999) als Arbeitsgrundlage für den Sachverständigen, da u. a. der Nachweis des Qualitätssicherungssystems fehlt, den der Gesetzgeber fordert. Bitte wenden Sie sich an den Hersteller des Bauteils.



Mit freundlichen Grüssen



......................

Fachbetreuer Technik

TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG

Region Braunschweig



OHNE WORTE
Wenn alles unmöglich wäre hätten wir noch nicht mal Motorräder. Von allen anderen Dingen ganz zu schweigen.

Wenn das Leben dich f.... nicht gleich aufgeben. Warte doch erst mal ab ob es danach nicht noch mit dir kuscheln will.
schraddelpeter
 
Beiträge: 399
Registriert: 26. Februar 2013 10:50
Wohnort: nie mehr Wolfsburg

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

Beitragvon Janson » 5. Juni 2014 07:30

da u. a. der Nachweis des Qualitätssicherungssystems fehlt, den der Gesetzgeber fordert.

Darauf habe ich schon lange gewartet bzw. befürchtet, dass sich jemand dahinter versteckt um nichts zu entscheiden. Ist aber vielleicht auch von Oben gewollt.

Versuchs mal bei einer anderen Prüfstelle und lass die Spitzen weg (Wozu werden Gutachten erstellt ? Als Tapete ? ). Bist halt in der schlechteren Position.
Was sagt Mobek dazu?

Auf gutes gelingen
Gruß Peter
Wenn es Dir auf dem Gespann langweilig wird, ist die Straße zu breit.
Benutzeravatar
Janson
 
Beiträge: 139
Registriert: 29. April 2011 11:25
Wohnort: Nördliches Schleswig-Holstein

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

Beitragvon HU » 5. Juni 2014 07:36

Das ist inzwischen eine weit verbreitete Praxis neue Gutachten zu fordern. Dies spült den Prüforganisationen wieder frisches Geld in die Kasse.
Bei dem Papier handelt es sich wahrscheinlich nicht um eine "ABE", sonder um ein "Gutachten". Dies ist rechtlich ein Unterschied. Eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) muß akzeptiert werden. Ein Gutachten kann akzeptiert werden, muß aber nicht.
Würde es auch mal einfach bei einem anderen Gutachter probieren.

HU
Benutzeravatar
HU
 
Beiträge: 534
Registriert: 27. April 2008 17:47
Wohnort: Gedern

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

Beitragvon Heinzel » 5. Juni 2014 11:35

Von wann ist denn die R 100 ? Was hat sie für eine Erstzulassung ? Müßte doch zeitgemäß mit dem Gutachten hinkommen ! Ich würde zumindest so argumentieren das für ein Motorrad aus den 90er'n -welches ja nicht mehr produziert wird - kein Anbaugutachten aus 2010 existieren kann ! ! ! Hatte auch gerade n Haufen Nerven . . . ging aber letztendlich auch wegen meiner Dickköpfigkeit alles seinen Gang . . .

Grüße aus MV

Was wäre denn wenn ich dir meine Schwinggabel verkauft hätte und die soll dann eingetragen werden ????
Soll heißen : Wenn Du was gebrauchtes einbaust -was dann ?
Heinzel
 
Beiträge: 229
Registriert: 21. Dezember 2011 19:39
Wohnort: MV

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

Beitragvon sirguzzi » 5. Juni 2014 17:26

Heinzel hat geschrieben:Was wäre denn wenn ich dir meine Schwinggabel verkauft hätte und die soll dann eingetragen werden ????
Soll heißen : Wenn Du was gebrauchtes einbaust -was dann ?

Es könnte sein, daß das Teil nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht und somit nicht eingetragen wird.
Honda mit EML
Guzzi 1000SP etc.
Benutzeravatar
sirguzzi
 
Beiträge: 582
Registriert: 20. Oktober 2005 19:46
Wohnort: Dithmarschen

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

Beitragvon fredde » 5. Juni 2014 21:05

sirguzzi hat geschrieben:
Heinzel hat geschrieben:Was wäre denn wenn ich dir meine Schwinggabel verkauft hätte und die soll dann eingetragen werden ????
Soll heißen : Wenn Du was gebrauchtes einbaust -was dann ?

Es könnte sein, daß das Teil nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht und somit nicht eingetragen wird.

Wenn das so wäre könnte ja kein altes Auto mer restauriert werden. Ein altes Teil, damals erlaubt, kann, muss aber nicht dem heute aktuellen Stand der Technik entsprechen. Das kann doch niemand verlangen. Wäre ja total unlogisch.
Gruss Fredrik
Benutzeravatar
fredde
 
Beiträge: 1310
Registriert: 16. Juli 2013 21:49
Wohnort: Hudiksvall

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

Beitragvon BigNoce » 6. Juni 2014 07:29

Hallo Peter,

wer fragt bekommt eben auch Antwort.
Und eine schriftliche Zusage wird Dir bestimmt niemals ein TÜV geben.
Ich würde bauen und dann zum TÜV Deines Vertrauens fahren.
Oder sich vorher mal kundig machen, welcher TÜV in Ordnung ist.
Vielleicht noch vorher anrufen, aber nur vielleicht.
Wenns nicht klappt, dann eben zum nächsten.

Gruss
Benutzeravatar
BigNoce
 
Beiträge: 159
Registriert: 20. Oktober 2005 14:28

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

Beitragvon Heinzel » 6. Juni 2014 08:52

Wie gesagt - die Gabel ist für eine R 100 Baujahr um die Neunziger und die hast Du ! ! ! Wenn ich jetzt ne Gabel einbaue die vorher in einem GLEICHEN Motorrad drin war und auch die Kopie des Briefes anschleppe würde ich da nicht eher vom Hof gehen . . . Du hast doch das Gespann (glaube ich) auch selbst zusammengesteckt - da mußt Du doch einen vernünftigen Prüfer gehabt haben ???

Grüße aus MV
Heinzel
 
Beiträge: 229
Registriert: 21. Dezember 2011 19:39
Wohnort: MV

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

Beitragvon sirguzzi » 6. Juni 2014 10:03

fredde hat geschrieben:Wenn das so wäre könnte ja kein altes Auto mer restauriert werden. Ein altes Teil, damals erlaubt, kann, muss aber nicht dem heute aktuellen Stand der Technik entsprechen. Das kann doch niemand verlangen. Wäre ja total unlogisch.

Es geht dabei ja um Bestimmungen, Vorschriften und Gesetze, und die müssen nicht logisch sein.
Honda mit EML
Guzzi 1000SP etc.
Benutzeravatar
sirguzzi
 
Beiträge: 582
Registriert: 20. Oktober 2005 19:46
Wohnort: Dithmarschen

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

Beitragvon Mick Bogtrotter » 6. Juni 2014 11:11

...und nicht bürgerfreundlich.

Mick
Mick Bogtrotter
 

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

Beitragvon Crazy Cow » 6. Juni 2014 12:24

ich glaube, das Verfahren, die Vorgehensweise ist einfach nicht mehr zeitgemäß und nicht gewollt und wurde im Zuge der Liberalisierung (EU Angleichung) einfach abgeschafft. Es wird sie in anderen EU Ländern auch nicht gegeben haben und das hat man einfach zum Anlass genommen, was teureres ein zu führen. Das Gutachten entspricht letztlich nur einer Freigabe durch den Hersteller, (wie das Triptec Ding) früher einfach "Anbauanleitung" genannt. Hat man bei meinem Tank auch nicht akzeptiert, aber den Inhalt für die §21 Abnahme doch irgendwie gewürdigt.
HU hat es ja schon geschrieben, aber es bedeutet ja nicht, dass die Schwinge auf einmal untauglich ist. Du benötigst mit der Anbauanleitung entweder eine ABE (mit KBA Nummer) oder ein Einzelgutachten nach §21.
Das Problem ist doch nur, ob sich der prüfende Ingenieur in der Lage sieht, das Gutachten für die Betriebsfestigkeit nach ihrem Einbau zu erstellen. Wenn nicht, kann er nicht, oder er will es eben nicht, denn es besteht immer die Gefahr, dass er eins auf den Rüssel bekommt, wenn er sich verschätzt.
Ich hatte im ersten Anlauf auch Probleme. Hab dann gefragt, ob er denn im Falle einer Begutachtung §21 den alten und den neuen Zustand sehen wolle. Als Antwort bekam ich "nur den neuen". "Dann muss ich also den Umbau auf mein eigenes Riskiko vornehmen?"
"Ja, wie lange brauchen sie denn?" Wir haben daraufhin einen Termin ausgemacht und der Mann hatte Zeit sich auf die Geschichte vor zu bereiten. Lief dann ganz problemlos.
Gute Fahrt, Gruß
Olaf
wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
Bild
https://deltasign.de/moto/
Benutzeravatar
Crazy Cow
verstorben
 
Beiträge: 15241
Registriert: 12. Mai 2006 17:05
Wohnort: Paläozoikum

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

Beitragvon ecosse » 6. Juni 2014 16:45

Einfach eine andere Prüfstelle wählen bzw. direkt über einen Gespannbauer eintragen lassen
ecosse
 
Beiträge: 474
Registriert: 24. April 2012 17:11
Wohnort: Südhessen/Odenwald

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

Beitragvon schraddelpeter » 6. Juni 2014 20:46

Crazy Cow hat geschrieben:Du benötigst mit der Anbauanleitung entweder eine ABE (mit KBA Nummer) oder ein Einzelgutachten nach §21.


Aber eine ABE ist doch aufgeführt. A339/0, /-1, /-2, /-3 für BMW Motorräder vom Typ 248 und 247. Die R100R ist Typ 247E .
Ebenso ist eine ABE für Guzzi und MZ aufgeführt.

Ich verstehe nur nicht auf welcher Gesetzesgrundlage eine bestehende ABE plötzlich ungültig werden kann. Gravierende Mängel mal ausgeschlossen. Wie zum Beispiel beim Audi TT wo die ersten Modelle ohne Heckspoiler ab einer bestimmten Geschwindigkeit abgehoben sind. Daraufhin wurde ihnen in England zum Beispiel die Zulassung entzogen bis der Mangel beseitigt war. Dann würde ja, wie hier im Thema schon erwähnt, bei allen Fahrzeugen die älter als 10 Jahre sind die ABE erlöschen und somit die Teilnahme am Straßenverkehr verboten sein.

Oder es läuft auf das hinaus was man Serienüberwachung nennt. Schwinge X aus der laufenden Produktion wird nach diversen Tests gegen die Wand gefahren.
Und dieser Spaß muß erst mal bezahlt werden. Es sei denn man baut die Prüfgeräte selbst und sie werden abgenommen/zertifiziert.

Peter
Wenn alles unmöglich wäre hätten wir noch nicht mal Motorräder. Von allen anderen Dingen ganz zu schweigen.

Wenn das Leben dich f.... nicht gleich aufgeben. Warte doch erst mal ab ob es danach nicht noch mit dir kuscheln will.
schraddelpeter
 
Beiträge: 399
Registriert: 26. Februar 2013 10:50
Wohnort: nie mehr Wolfsburg

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

Beitragvon kat » 17. Juni 2014 11:45

Moin Peter,

sprech doch mal mit den Gifhorner TÜVern, die fahren selbst alle Motorrad. Die haben mir 2012 aus Frankreich mitgebrachte Fournales-Dämpfer auf Grund eines schon x-mal kopierten Gutachtens aus den 70ern eingetragen.
Viel Erfolg!
Gruß aus der Südheide
Thomas
Benutzeravatar
kat
 
Beiträge: 512
Registriert: 11. Dezember 2005 21:51
Wohnort: Celle

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

Beitragvon schraddelpeter » 18. Juni 2014 19:37

Hallo Kat

fahre jetzt seit einer Woche mit Segen.

Gruß Peter
Wenn alles unmöglich wäre hätten wir noch nicht mal Motorräder. Von allen anderen Dingen ganz zu schweigen.

Wenn das Leben dich f.... nicht gleich aufgeben. Warte doch erst mal ab ob es danach nicht noch mit dir kuscheln will.
schraddelpeter
 
Beiträge: 399
Registriert: 26. Februar 2013 10:50
Wohnort: nie mehr Wolfsburg

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

Beitragvon Mick Bogtrotter » 18. Juni 2014 20:00

Herzlichen Glückwunsch!

Mick
Mick Bogtrotter
 

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

Beitragvon Schorpi » 18. Juni 2014 20:29

schraddelpeter hat geschrieben:Hallo Kat

fahre jetzt seit einer Woche mit Segen.

Gruß Peter



Erzähl er mehr


SCHORPI- :P
Alle unsere Streitereien entstehen daraus,
dass einer dem anderen
seine Meinung aufzwingen will.
Mahatma Gandhi
BMW K100RT-EML Gespann Bj.1986-HAI BMW K100RT-Dreamline Gespann Bj.1986-Yamaha XS 1100 Bj.1978
Suzuki GS 500E Bj.1993-Yamaha XV 535 Bj.1996-BMW F650GS-Gespann Bj.2003-
Benutzeravatar
Schorpi
 
Beiträge: 3024
Registriert: 6. September 2006 22:39
Wohnort: 29364 Langlingen

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

Beitragvon Stephan » 18. Juni 2014 20:40

Pssst!



Stephan :roll:
"Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen
muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

Werner Finck

https://bvdm.de
Benutzeravatar
Stephan
Administrator
 
Beiträge: 20273
Registriert: 30. Oktober 2005 10:32
Wohnort: 4050 Rheydt

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

Beitragvon kat » 19. Juni 2014 13:36

Das würde mich jetzt auch interessieren...
Gruß aus der Südheide
Thomas
Benutzeravatar
kat
 
Beiträge: 512
Registriert: 11. Dezember 2005 21:51
Wohnort: Celle

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

Beitragvon schraddelpeter » 20. Juni 2014 19:22

Jetzt mal eine Lanze für die Sachverständigen.

Nachdem ich die Vorgesetzten gefragt habe auf Grund welcher Gestzesgrundlage ein Gutachten wegen fehlender QS-Maßnahmen nicht mehr anerkannt wird teilte mir der Sachverständige mit er darf sich den Umbau ansehen. Also es ist nicht immer nur der Sachverständige der Buhmann, sondern auch die Paragraphenreiter.

Jetzt die Frage !!!!!!!!!!!

Soll ich da auch noch mal hin um mit den Kopien des ganzen Schriftverkehrs eine Grundlage für andere Notleidende zu schaffen ?

Wie geschrieben den Segen habe ich ja schon. Hat eine halbe Stunde gedauert. Verständlicherweise möchte ich es nicht breittreten. Also wer Fragen hat bitte per PN. Entweder ich gebe Auskunft oder ich verweigere sie. Um mir diesen verständigen Sachverständigen nicht zu verschrecken.

Gruß Peter
Wenn alles unmöglich wäre hätten wir noch nicht mal Motorräder. Von allen anderen Dingen ganz zu schweigen.

Wenn das Leben dich f.... nicht gleich aufgeben. Warte doch erst mal ab ob es danach nicht noch mit dir kuscheln will.
schraddelpeter
 
Beiträge: 399
Registriert: 26. Februar 2013 10:50
Wohnort: nie mehr Wolfsburg

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

Beitragvon Stephan » 20. Juni 2014 20:15

Ich würde das nur per PN regeln. Ich muss demnächst mit 'nem kompletten Gespann zum TÜV. Der Mensch, der noch weiss warum er sich Ingenieur nennt. . .



Stephan
"Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen
muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

Werner Finck

https://bvdm.de
Benutzeravatar
Stephan
Administrator
 
Beiträge: 20273
Registriert: 30. Oktober 2005 10:32
Wohnort: 4050 Rheydt


Zurück zu Umbau zum Gespann

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste