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Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

BeitragVerfasst: 4. Juni 2014 20:25
von schraddelpeter
Sehr geehrte Sachverständige

ich habe kürzlich mein Motorrad der Marke BMW Typ 247 E / R100R mit einer Gespannschwinge Seriennummer 010601 der Firma MOTEK nachgerüstet. Dazu habe ich ein Gutachten über die Verwendung von Vorderradschwingen für gespanntaugliche Motorräder / ABE mit der Nr. A 339/0 , - /1,- /2,- /3 erhalten. Erteilt vom TÜV Hannover e.V. für Motorräder vom Typ BMW Typ 247. Der zuständige Sachverständige in Wolfsburg lehnte den Eintrag des Umbaues mit der Begründung ab ,, Das Gutachten sei zu alt, da vom 17.09.1990.´´ Ist die ABE nun gültig oder nicht ? Wozu werden Gutachten erstellt ? Als Tapete ?

mit freundlichen Grüßen Peter Höffler / Wolfsburg


Antwort !!!!!!!!!!

Sehr geehrter Herr Höfler,



nach Rücksprache mit dem Wolfsburger Kollegen, Herrn .........., handelt es sich bei der Vorderradschwinge um ein neu gefertigtes Bauteil. Hierfür ist es, bei einem serienmäßig gefertigtem Bauteil herstellerseitig notwendig, ein Teilegutachten oder eine ABE erstellen zu lassen. Der Prüfbericht dient nicht mehr (seit dem 01.12.1999) als Arbeitsgrundlage für den Sachverständigen, da u. a. der Nachweis des Qualitätssicherungssystems fehlt, den der Gesetzgeber fordert. Bitte wenden Sie sich an den Hersteller des Bauteils.



Mit freundlichen Grüssen



......................

Fachbetreuer Technik

TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG

Region Braunschweig



OHNE WORTE

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

BeitragVerfasst: 5. Juni 2014 07:30
von Janson
da u. a. der Nachweis des Qualitätssicherungssystems fehlt, den der Gesetzgeber fordert.

Darauf habe ich schon lange gewartet bzw. befürchtet, dass sich jemand dahinter versteckt um nichts zu entscheiden. Ist aber vielleicht auch von Oben gewollt.

Versuchs mal bei einer anderen Prüfstelle und lass die Spitzen weg (Wozu werden Gutachten erstellt ? Als Tapete ? ). Bist halt in der schlechteren Position.
Was sagt Mobek dazu?

Auf gutes gelingen
Gruß Peter

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

BeitragVerfasst: 5. Juni 2014 07:36
von HU
Das ist inzwischen eine weit verbreitete Praxis neue Gutachten zu fordern. Dies spült den Prüforganisationen wieder frisches Geld in die Kasse.
Bei dem Papier handelt es sich wahrscheinlich nicht um eine "ABE", sonder um ein "Gutachten". Dies ist rechtlich ein Unterschied. Eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) muß akzeptiert werden. Ein Gutachten kann akzeptiert werden, muß aber nicht.
Würde es auch mal einfach bei einem anderen Gutachter probieren.

HU

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

BeitragVerfasst: 5. Juni 2014 11:35
von Heinzel
Von wann ist denn die R 100 ? Was hat sie für eine Erstzulassung ? Müßte doch zeitgemäß mit dem Gutachten hinkommen ! Ich würde zumindest so argumentieren das für ein Motorrad aus den 90er'n -welches ja nicht mehr produziert wird - kein Anbaugutachten aus 2010 existieren kann ! ! ! Hatte auch gerade n Haufen Nerven . . . ging aber letztendlich auch wegen meiner Dickköpfigkeit alles seinen Gang . . .

Grüße aus MV

Was wäre denn wenn ich dir meine Schwinggabel verkauft hätte und die soll dann eingetragen werden ????
Soll heißen : Wenn Du was gebrauchtes einbaust -was dann ?

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

BeitragVerfasst: 5. Juni 2014 17:26
von sirguzzi
Heinzel hat geschrieben:Was wäre denn wenn ich dir meine Schwinggabel verkauft hätte und die soll dann eingetragen werden ????
Soll heißen : Wenn Du was gebrauchtes einbaust -was dann ?

Es könnte sein, daß das Teil nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht und somit nicht eingetragen wird.

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

BeitragVerfasst: 5. Juni 2014 21:05
von fredde
sirguzzi hat geschrieben:
Heinzel hat geschrieben:Was wäre denn wenn ich dir meine Schwinggabel verkauft hätte und die soll dann eingetragen werden ????
Soll heißen : Wenn Du was gebrauchtes einbaust -was dann ?

Es könnte sein, daß das Teil nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht und somit nicht eingetragen wird.

Wenn das so wäre könnte ja kein altes Auto mer restauriert werden. Ein altes Teil, damals erlaubt, kann, muss aber nicht dem heute aktuellen Stand der Technik entsprechen. Das kann doch niemand verlangen. Wäre ja total unlogisch.

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

BeitragVerfasst: 6. Juni 2014 07:29
von BigNoce
Hallo Peter,

wer fragt bekommt eben auch Antwort.
Und eine schriftliche Zusage wird Dir bestimmt niemals ein TÜV geben.
Ich würde bauen und dann zum TÜV Deines Vertrauens fahren.
Oder sich vorher mal kundig machen, welcher TÜV in Ordnung ist.
Vielleicht noch vorher anrufen, aber nur vielleicht.
Wenns nicht klappt, dann eben zum nächsten.

Gruss

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

BeitragVerfasst: 6. Juni 2014 08:52
von Heinzel
Wie gesagt - die Gabel ist für eine R 100 Baujahr um die Neunziger und die hast Du ! ! ! Wenn ich jetzt ne Gabel einbaue die vorher in einem GLEICHEN Motorrad drin war und auch die Kopie des Briefes anschleppe würde ich da nicht eher vom Hof gehen . . . Du hast doch das Gespann (glaube ich) auch selbst zusammengesteckt - da mußt Du doch einen vernünftigen Prüfer gehabt haben ???

Grüße aus MV

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

BeitragVerfasst: 6. Juni 2014 10:03
von sirguzzi
fredde hat geschrieben:Wenn das so wäre könnte ja kein altes Auto mer restauriert werden. Ein altes Teil, damals erlaubt, kann, muss aber nicht dem heute aktuellen Stand der Technik entsprechen. Das kann doch niemand verlangen. Wäre ja total unlogisch.

Es geht dabei ja um Bestimmungen, Vorschriften und Gesetze, und die müssen nicht logisch sein.

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

BeitragVerfasst: 6. Juni 2014 11:11
von Mick Bogtrotter
...und nicht bürgerfreundlich.

Mick

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

BeitragVerfasst: 6. Juni 2014 12:24
von Crazy Cow
ich glaube, das Verfahren, die Vorgehensweise ist einfach nicht mehr zeitgemäß und nicht gewollt und wurde im Zuge der Liberalisierung (EU Angleichung) einfach abgeschafft. Es wird sie in anderen EU Ländern auch nicht gegeben haben und das hat man einfach zum Anlass genommen, was teureres ein zu führen. Das Gutachten entspricht letztlich nur einer Freigabe durch den Hersteller, (wie das Triptec Ding) früher einfach "Anbauanleitung" genannt. Hat man bei meinem Tank auch nicht akzeptiert, aber den Inhalt für die §21 Abnahme doch irgendwie gewürdigt.
HU hat es ja schon geschrieben, aber es bedeutet ja nicht, dass die Schwinge auf einmal untauglich ist. Du benötigst mit der Anbauanleitung entweder eine ABE (mit KBA Nummer) oder ein Einzelgutachten nach §21.
Das Problem ist doch nur, ob sich der prüfende Ingenieur in der Lage sieht, das Gutachten für die Betriebsfestigkeit nach ihrem Einbau zu erstellen. Wenn nicht, kann er nicht, oder er will es eben nicht, denn es besteht immer die Gefahr, dass er eins auf den Rüssel bekommt, wenn er sich verschätzt.
Ich hatte im ersten Anlauf auch Probleme. Hab dann gefragt, ob er denn im Falle einer Begutachtung §21 den alten und den neuen Zustand sehen wolle. Als Antwort bekam ich "nur den neuen". "Dann muss ich also den Umbau auf mein eigenes Riskiko vornehmen?"
"Ja, wie lange brauchen sie denn?" Wir haben daraufhin einen Termin ausgemacht und der Mann hatte Zeit sich auf die Geschichte vor zu bereiten. Lief dann ganz problemlos.

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

BeitragVerfasst: 6. Juni 2014 16:45
von ecosse
Einfach eine andere Prüfstelle wählen bzw. direkt über einen Gespannbauer eintragen lassen

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

BeitragVerfasst: 6. Juni 2014 20:46
von schraddelpeter
Crazy Cow hat geschrieben:Du benötigst mit der Anbauanleitung entweder eine ABE (mit KBA Nummer) oder ein Einzelgutachten nach §21.


Aber eine ABE ist doch aufgeführt. A339/0, /-1, /-2, /-3 für BMW Motorräder vom Typ 248 und 247. Die R100R ist Typ 247E .
Ebenso ist eine ABE für Guzzi und MZ aufgeführt.

Ich verstehe nur nicht auf welcher Gesetzesgrundlage eine bestehende ABE plötzlich ungültig werden kann. Gravierende Mängel mal ausgeschlossen. Wie zum Beispiel beim Audi TT wo die ersten Modelle ohne Heckspoiler ab einer bestimmten Geschwindigkeit abgehoben sind. Daraufhin wurde ihnen in England zum Beispiel die Zulassung entzogen bis der Mangel beseitigt war. Dann würde ja, wie hier im Thema schon erwähnt, bei allen Fahrzeugen die älter als 10 Jahre sind die ABE erlöschen und somit die Teilnahme am Straßenverkehr verboten sein.

Oder es läuft auf das hinaus was man Serienüberwachung nennt. Schwinge X aus der laufenden Produktion wird nach diversen Tests gegen die Wand gefahren.
Und dieser Spaß muß erst mal bezahlt werden. Es sei denn man baut die Prüfgeräte selbst und sie werden abgenommen/zertifiziert.

Peter

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

BeitragVerfasst: 17. Juni 2014 11:45
von kat
Moin Peter,

sprech doch mal mit den Gifhorner TÜVern, die fahren selbst alle Motorrad. Die haben mir 2012 aus Frankreich mitgebrachte Fournales-Dämpfer auf Grund eines schon x-mal kopierten Gutachtens aus den 70ern eingetragen.
Viel Erfolg!

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

BeitragVerfasst: 18. Juni 2014 19:37
von schraddelpeter
Hallo Kat

fahre jetzt seit einer Woche mit Segen.

Gruß Peter

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

BeitragVerfasst: 18. Juni 2014 20:00
von Mick Bogtrotter
Herzlichen Glückwunsch!

Mick

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

BeitragVerfasst: 18. Juni 2014 20:29
von Schorpi
schraddelpeter hat geschrieben:Hallo Kat

fahre jetzt seit einer Woche mit Segen.

Gruß Peter



Erzähl er mehr


SCHORPI- :P

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

BeitragVerfasst: 18. Juni 2014 20:40
von Stephan
Pssst!



Stephan :roll:

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

BeitragVerfasst: 19. Juni 2014 13:36
von kat
Das würde mich jetzt auch interessieren...

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

BeitragVerfasst: 20. Juni 2014 19:22
von schraddelpeter
Jetzt mal eine Lanze für die Sachverständigen.

Nachdem ich die Vorgesetzten gefragt habe auf Grund welcher Gestzesgrundlage ein Gutachten wegen fehlender QS-Maßnahmen nicht mehr anerkannt wird teilte mir der Sachverständige mit er darf sich den Umbau ansehen. Also es ist nicht immer nur der Sachverständige der Buhmann, sondern auch die Paragraphenreiter.

Jetzt die Frage !!!!!!!!!!!

Soll ich da auch noch mal hin um mit den Kopien des ganzen Schriftverkehrs eine Grundlage für andere Notleidende zu schaffen ?

Wie geschrieben den Segen habe ich ja schon. Hat eine halbe Stunde gedauert. Verständlicherweise möchte ich es nicht breittreten. Also wer Fragen hat bitte per PN. Entweder ich gebe Auskunft oder ich verweigere sie. Um mir diesen verständigen Sachverständigen nicht zu verschrecken.

Gruß Peter

Re: Ablehnung Eintragung Gespannschwinge beim TÜV

BeitragVerfasst: 20. Juni 2014 20:15
von Stephan
Ich würde das nur per PN regeln. Ich muss demnächst mit 'nem kompletten Gespann zum TÜV. Der Mensch, der noch weiss warum er sich Ingenieur nennt. . .



Stephan