Feinmotoriker hat geschrieben:Thomas Heyl hat geschrieben:Rote Kennzeichen, TÜV, Zulassungsstelle, Aufbietung beantragen, genau drei Wochen warten, wieder rote Kennzeichen besorgen,
"Rote Kennzeichen" gibt es in der Form als Überführungskennzeichen für Privatpersonen nicht mehr. Inzwischen heißen die "Kurzzeitkennzeichen" (mit dem gelben Datumsbalken am Rand) und werden seit letztem Jahr nur noch mit gültiger HU zugeteilt. Somit sind also Fahrten ohne TÜV nicht mehr möglich.
Als rote Kennzeichen gibt es nur noch die 06-er Händlernummer, die eine Handel-Handwerk-Haftpflichtversicherung voraussetzt (hab ich,kostet mich 1268,--/Jahr) und dann zusätzlich für Motorräder nochmal 800/Jahr kostet (seh ich nicht ein). Außerdem darf damit streng genommen nur fahren, wer mit Arbeitsvertrag in der Firma arbeitet oder als Eigentümer der Firma unterwegs ist. Verleih usw ist nicht erlaubt.
Und es gibt noch die 07-er Oldtimernummer in rot. Die wird aber nicht mehr in allen Bundesländern ausgegeben. Da wurde zuviel Mißbrauch betrieben.
Moin Jungs,
ja, und zu den ungefähr zwei Mille, die Claus für eine rote 06er Nummer schon skizziert hat, kommen auch noch ca. 200,- Euro KFZ-Steuern pro Jahr dazu.
Und bei Vollkasko, was bei teuren Fahrzeugen wirklich Sinn macht, beträgt die Prämie noch ein paar Mille!!! extra, je nach Selbstbeteiligung - und Rabattstaffeln gibt es für rote Kennzeichen auch nicht, also auch bei jahrzehntelanger Schadenfreiheit kostet die immer 100%.
Und wirklich jede Fahrt muss penibel dokumentiert werden, auch der Grund, sonst droht ordentlich Ärger.
Übrigens ist es streng genommen, trotz rotem 06-er Kennzeichen, nicht möglich ein Fahrzeug damit zu fahren, dass nicht zulasungsfähig ist!
Als Beispiel hier seien mal so Eigenbaugespanne genannt, die zwar schon in anderen Ländern zugelassen sind, aber hier wegen fehlender Festignachweise keine Chance auf eine 19er Abnahme haben - auch die darf man mit dem Kennzeichen nicht fahren.
Angeblich soll der TÜV inzwischen eigene rote Kennzeichen haben (ich glaube rote 04er oder so), denn selbst, wenn man ein nicht zugelassenes Moped beim TÜV auf dem Hänger vorführt, darf der nicht mit dem Ding auf der Straße eine Probefahrt machen!
Das war früher wirklich alles deutlich einfacher, aber wie Claus schon sagt, der ständige Missbrauch der Kennzeichen führt dann eben in der Folge zu strengerer Reglematation.
Trotzdem viel Glück.
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
Willy