Alle Fragen, die den Motorradumbau zum Gespann betreffen
25. Juni 2019 15:13
Reeder hat geschrieben:So, ergebnisse!
Vorderrad 200Kg Darf laut BMW 200 - knapp
Hinterrad 300Kg Darf laut BMW 330 - noch Luft
Beiwagen 120Kg Darf weiss keiner so genau
Macht 620Kg?? Noch mal das ganze Motorrad gewogen : 640Kg???
Nochmal leer 380Kg???????
Wiegetolleranz laut "Waagemeister": 20Kg
Ob das was wird, ich glaube nein.
Wenn demnächst in der Zeitung was von Bombenanschlag auf TÜV steht............
Das wird schon. Die 650kg stehen doch im Raum. Mit nem 130er Vorderrad darf die Radlast wahrscheinlich auch mehr betragen als mit nem 120er. Aber erlaubte 330 hinten und 200 vorn ergeben 130 für das Seitenrad, passt doch. Der TÜV braucht das Wiegen wahrscheinlich nur für das Protokoll, es steht ja angeblich in der To-Do Liste, im Lastenheft. Es werden doch stichprobenhaft Kontrollen gemacht von der inneren Revision. Und vollgetankt mit drei simmulierten Personen plus Gepäck liegst du ja innerhalb der bekannten Nominalwerte.
Falls du nochmal wiegen willst:
Lass dir beim wiegen was mit draufstellen, das nachher gegen gewogen wird, einen Gabelstapler oder eine Palette Zement. Dann werden die Abweichungen geringer.
Mach den Tank voll und ein Foto von der Tankanzeige und leg halt noch nen elften Sack auf den Soziussitz oder in den Beiwagen, so dass du auf 650kg kommst. Fotos oder am Schluss den ganzen Ballast allein auf die Waage und als Zuladung gewogen.
25. Juni 2019 16:14
Hätte hätte Fahrradkette..................ich hab meine ja vom Manfred Dettmers in Edewecht - oder wo auch immer er damit war - Tüffen lassen (Moped aus Holland geholt von Boos) weil ich mir eventuellen Ärger ersparen wollte vor allem weil ich die Geduld erfunden hab.
Wenn ich das hier so lese habe ich damals wohl alles richtich gemacht. Ich wäre mit Sicherheit beim Tüff schon ausgerastet.
25. Juni 2019 18:55
Meine ADV+ ist ja auch vom Goos. Allerdings wusste mein TÜVi noch, warum er sich Ingenieur nennt. Und das er mir glaubt.
Höchstgeschwindigkeit, beide Richtungen auf der AB mit Navi gemessen, und Gewicht selber ermittelt.
Stephan
30. Juni 2019 15:31
Hallo
Klingt ja ziemlich nervig. Zu dem Thema hab ich woanders (wo?) schon mal was gelesen. Es war dasselbe Problem. Ich erinnere Folgendes: Beim Motorrad sind keine Achsen eingetragen, also auch keine Achslast. Das Gespann wird zulassungstechnisch weiter wie ein Motorrad behandelt. Und technisch gesehen gibt's bei drei zueinander versetzten Rädern auch keine Achsen. These: Achsen haben nur mehrspurige Fahrzeuge, einspurige also nicht. Dann bleibt's dabei: keine Achsen, keine Achslast. So wird's landesweit gehandhabt. Schirig wird's, wenn die Zulassungsbehörde Achsen annimmt, dann will sie auch die Lasten dazu. Geht nicht anders. Also müsstest du die ZuLa dazu bringen, das Gespann weiter wie ein Motorrad zu betrachten. Der Prüfer ist nur "Zulieferer".
Noch ein anderes Thema: Kannst du bitte beschreiben, was du mir dem Fahrwerk der RT gemacht hast? Welche Federbeine
bei welchen Gewichten (Fahrer, Mitfahrer...). Bei mir steht auch eine RT auf dem Bock, auch mit Teilen von Horst Liedke, jedoch mit einem anderen Seitenwagen. Danke im Voraus!
... und viel Erfolg beim Amt!
Grüße
Markus
30. Juni 2019 19:42
Moin,
ist wirklich alles sehr nervig. Zumal der Tüffler jetzt ein auf toter Mann macht. Keine Antwort auf mail oder Telefon.
Urlaub, krank?
Egal, morgen geht es erstmal für eine Woche ans IJsselmeer. Leider noch mal mit dem "alten" Gespann.
Zu der Frage:
An der RT habe ich noch die BMW Federbeine. Vorne mit Vorspannhülse.
Am Beiwagen ist ein HCS-Federbein mit einer 200er Feder. Am anderen Gespann, R850R mit Heeler-Boot werkelt ein HCS mit 180er Feder.
Zu den Fahreigenschaften kann ich noch nicht viel sagen, bin ja erst schlappe 70 Km alleine damit gefahren.
Was aber auffällt, ist das hintere Federbein. Das ist zu 7/8 vorgespannt und besonders in Rechtskurven noch zu weich. Für meine zarten fahrfertigen 130 Kg
Da muss was anderes rein. Aber erst wenn die Abnahme gelaufen ist.
Am anderen Gespann sind vorne und hinten auch HCS-Federbeine. Die sind um Welten besser als die BMW-Dinger.
Leider scheint es die für die RT von HCS nichts zu geben. Wird dann wohl Wilbers werden. Aber alles zu seiner Zeit.
Und wenn der TÜV noch mehr Probleme macht, werde ich in der Tat mal bei der Zulassungsstelle vorstellig werden.
30. Juni 2019 20:21
Hallo Reeder,
hast Du denn schon Mal bei Horst Ullrich.wegen den Federbeinen angefragt?
Wir waren Pfingsten bei ihm und haben uns mal beraten lassen und ich werde im nächsten Winter umrüsten.
So wie ich ihn verstanden habe gibt es für fast alle Motorräder die gewünschten Federbeine.
Gruß Wolfgang
1. Juli 2019 15:03
Hallo Reeder
Ich komm nochmal auf das Achsen-Thema. Wenn du auf's Amt gehst, frag doch mal, wieviele Achsen das Gespann nach deren Meinung hat. Zwei, drei? Bei "drei" ist die Absurdität schon sichtbar, es sind ja nur drei Räder, die jeweils eine Achse haben. Dann gäbe es allenfalls eine Radlast, aber keine Achslast. Bei "zwei" ist die Frage, zu welcher Achse das Seitenwagenrad gehört. Dann hast du sie auch "am Haken". Wohin mit der Last vom SW-Rad? Man müsste sie entsprechend dem Vorlauf und dem Radstand auf die Hinter- bzw. Vorder"achse" umlegen. Das macht keiner, weil es Unsinn ist.
Dann müsste jedem auffallen, dass diese Betrachtung nicht zielführend ist. Wobei...
"Versuche nie, einen Dummen mit seinen Waffen zu schlagen. Er hat darin viel mehr Erfahrung."Dennoch viel Erfolg!
Du hast übrigens in Sachen Fahrwerk dein Kampfgewicht vergessen. Das spielt aber eine Rolle bei de Betrachtung
Grüße
Markus
1. Juli 2019 19:25
Ich rufe nochmal ins Gedächtnis, dass es schon mal viel schlechter war mit TÜV-Gutachten für Gespanne. Die Abnahme ging gegen Null und nur Händler mit gestandenen Verbindungen oder Geheimtipps hatten eine Chance. Übriggeblieben aus der Zeit ist die innere Revision beim TÜV, die zweite (stichpunktartige) Gegenprüfung im Hause (TÜV) und ein Lastenheft, neudeutsch: To-do-Liste. Wenn da doch Einzelradwiegung für Motorrad-Gespanne drinsteht...
Bittäsähr, wenn's weiter nichts ist.
12. Juli 2019 15:22
Moin,
war dann mal wieder zum TÜV.
Wiegeprotokoll wurde anerkannt und akzeptiert.
Aaaaaaaaber
Die Hinterradfelge darf laut TÜV-Gutachten nur 255Kg tragen.
Vorderradfelge vom SMART fortwo
Passt also nicht zu den gewogenen 300Kg.
Nun geht das wieder los.....
12. Juli 2019 20:03
Reeder hat geschrieben:Die Hinterradfelge darf laut TÜV-Gutachten nur 255Kg tragen.
Vorderradfelge vom SMART fortwo
Scheixxe.
Nochmal unmissverständlich:
Du hast eine Vordrradfelge vom Smart als Hinterradfelge eingesetzt?
Das Problem mit der Traglast ist bekannt, hier auch schon besprochen. Im Smart Zubehör gibt es einige wenige V-Felgen mit einer Traglast ü. 300kg und passender Einpresstiefe. Die Breite sollte bei der Einarmschwinge kein Problem sein.
13. Juli 2019 07:37
Moin,
ja genau, es ist eine Vorderradfelge. Auch die standart Stahlfelge ist mit Front gekennzeichnet, darf aber wesentlich mehr tragen.
Die von Tripteq gelieferte ALU-Felge wurde ja schon öfters mal verbaut, z.B. hier
https://www.uli-jacken.de/fahrzeug-deta ... -grau.htmlWürde ja dann bedeuten, dass einige Tripteq-Gespanne illegal auf der Strasse sind.
Au Mann, hoffentlich hat mein TÜVler da jetzt keine schlafenden Hunde geweckt. Er wollte schon mit dem guten Mann aus Hannover lelefonieren, welcher das Gutachten erstellt hat. Der war aber nicht erreichbar.
Damit die Fuhre mal endlich auf die Strasse kommt, werde ich wohl erstmal eine Stahlfelge verbauen. Habe da ja noch eine.
Das wird sich ja bestimmt noch in die Länge ziehen.
14. Juli 2019 09:41
bei mir steht unter Anzahl der Achsen ein Strich, ebenso unter Anzahl angetriebene Achsen. 360kg Leermasse und 700kg zul ggw.
23. Juli 2019 09:00
bei mir dito
k100
23. Juli 2019 09:20
Bei mir dito
K100RT
Vielleicht mal einen anderen TÜV probieren
SCHORPI
23. Juli 2019 09:29
Das Hinterrad trägt doch nicht das kpl. Gespanngewicht. Angenommen die Solo wiegt 300 kg und ist 50/50 ausbalanciert bleiben für´s Hinterrad 150 kg.Auch wenn mit Fahrer gewogen wird trägt doch das Vorderrad immer noch einen Anteil mit.
Vielleicht sollte mal jede Radlast für sich gewogen werden. Ja, achweises Wiegen ist verboten (Schild an der Waage bei Raiffeisen aber....
Oder hast du 300 kg am Hinterrad?
Karsten
23. Juli 2019 18:19
Moin,
ja genau, Achsverwiegung ist nicht erlaubt!
Ergebnisse:
Vorderrad = 200 Kg
Hinterrad = 300 Kg
Seitenwagenrad = 150 Kg
___________________________
Gesamtgewicht = 650 Kg
So wird es wohl im Fahrzeugschein stehen. Wenn, ja wenn Freitag alles gut geht.
Aussehen tut das so:
DSCN1686.jpg
Dazu noch 75 Kg auf dem Sitz im Beiwagen und 25 Kg im Kofferraum.
Momentan steht im Schein der SOLO: Leergewicht = 275 Kg ; zul.Gesammtgewicht = 490 Kg ; Achse 1 = 490 Kg ; Achse 2 = 490 Kg! Das konnte der TÜVler kaum glauben.
Beim anderen Gespann steht nur Leergewicht 350 Kg und Gesamtgewicht 650 Kg, nix Achslasten.
Bei der SOLO meiner Besten auch nur Leergewicht und Gesamtgewicht
Bei meiner kleinen BMW genauso.
Einzig beim Roller steht alles drinn:
Leergewicht 212 ; Gesamtgewicht 400, Vorne 150, hinten 280
Und so möchte es der Prüfer jetzt auch beim Gespann eingetragen haben.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
23. Juli 2019 19:18
Sejerlänner Jong hat geschrieben:Das Hinterrad trägt doch nicht das kpl. Gespanngewicht. Angenommen die Solo wiegt 300 kg und ist 50/50 ausbalanciert bleiben für´s Hinterrad 150 kg.Auch wenn mit Fahrer gewogen wird trägt doch das Vorderrad immer noch einen Anteil mit.
Vielleicht sollte mal jede Radlast für sich gewogen werden. Ja, achweises Wiegen ist verboten (Schild an der Waage bei Raiffeisen aber....
Oder hast du 300 kg am Hinterrad?
Karsten
Ich glaube, da habt ihr was falsch verstanden. Wenn in der todo-Liste des Prüfers steht, dass er vor dem Gutachten seine Schuhe putzen soll, dann tut er das, weil er damit rechnen muss, dass er überprüft wird. Das wiegen der Räder beim Gespann (was offensichtlich in der Liste steht) hat zwei Effekte:
- Den ersten kennen wir schon aus Reeders letzten Beiträgen: Man kann so ganz gut checken, ob die tatsächliche Radlast zu der nominalen der gewählten Felge passt. Kein Prüfer kann das durchgehen lassen, wenn beim KBA eine Traglast von 236kg für die ABE des Rades vermerkt sind aber der Gespannbauer mit 300kg daherkommt.
- Der zweite Effekt ist doch der, dass nicht nur der Prüfer, sondern eben auch Erbauer und Fahrer die Radlast des Seitenrades kennenlernen.
Nichts von alledem wird je in den Fahrzeugpapieren stehen, nicht die Radlasten und nicht die geputzten Schuhe. Aber wenn auf dem SW Rad nur eine Last von 30kg liegt, kann es durchaus sein, dass für Leerfahrten ein Zusatzgewicht von 30kg mit Art der Befestigung in den Papieren eingetragen wird, ist ja schon vorgekommen.
Und für die letzten Zweifler: das Serien Hinterrad für die Solo ist für Wheelie (Anfahren) bei zul. Gesamtgewicht gerechnet worden. Das sind 500kg. Es ist schon schräg genug, für ein Gespann nur 300kg zu fordern, damit ein Frieden zw. Kunde und Prüfer herrscht. Aber bitteschön, warum muss es denn ausgerechnet das Vorderrad eines Kleinwagens sein, (der auch gerne mal einen Wheelie macht), denn die Hinterräder des Modells tragen ja nominal deutlich mehr?
PS: die 490kg Achslast, die jetzt in den Papieren stehen, erklären sich durch meinen Beitrag und einen weiter oben von selbst. (Die Summe der zul Achslasten ist immer größer als das zul. Gesamtgewicht. Beim Solomotorrad sind 100% hinten weg. Anfahren und 100% vorn weg. Volbremsung gefordert.)
24. Juli 2019 10:01
Die Polizei hat doch Radwaagen, vielleicht geht da etwas.
26. Juli 2019 13:28
Moin,
es ist vollbracht!
Alles vom TÜV abgesegnet - ausser eben die ALU-Felge.
Aber da kommt noch was.
Nun muss "nur" noch das Spassverkehrsamt eine neue Betrieberlaubnis erteilen.
Dann bin ich endlich legal auf der Straße.
26. Juli 2019 14:12
Na super dass es doch noch geklappt hat. Viele erlebnisreiche Km mit dem neuen Gespann.
Gruß Michael1234
26. Juli 2019 17:22
Wie sagt man?
Was lange währt wird gut.
27. Juli 2019 08:49
MichaelM hat geschrieben:Wie sagt man?
Was lange währt wird gut.
Heißt es nicht: was lange gärt, wird endlich Wut?
Glückwunsch Rehder und gute Fahrt.
27. Juli 2019 16:23
Crazy Cow hat geschrieben:MichaelM hat geschrieben:Wie sagt man?
Was lange währt wird gut.
Heißt es nicht: was lange gärt, wird endlich Wut?
Glückwunsch Rehder und gute Fahrt.
Kann ich in manchen Bereichen, des täglichen Lebens, absolut nachvollziehen.
27. Juli 2019 20:44
Glückwunsch, in der Ruhe liegt die Kraft!
28. Juli 2019 17:38
Was für ein Aufriss!
Glückwunsch und gute Fahrt mit dem Teil.
29. Juli 2019 06:53
Da schließe ich mich an, Glückwunsch und gute fahrt
Gruß
Frank
29. Juli 2019 16:52
STOPich bin noch nicht fertig!
Das Spassverkehrsamt verweigert mir die Papiere!!
Es hapert ?? Natürlich an den Achslasten.
Der TÜVler hat vorne 200 Kg und hinten 300 Kg angegeben, sonst nix. Macht zusammen 500 Kg.
Der Computer sagt nun, dass da bis zum zul.Gesamtgewicht von 650 Kg noch 150 Kg fehlen und verweigert die Eingabe.
War dann mal hin zum TÜV. Nun habe ich noch einen Nachtrag: 150 Kg Achslast am Beiwagen.
Mal sehen, was morgen ist.
29. Juli 2019 17:14
Ich fall stumpf um. . .
Stephan
29. Juli 2019 17:47
Manchma machs nich mehr...
30. Juli 2019 08:49
Moin Reeder,
das EDV-Programm der Zulassungsstelle lässt die abschließende Bearbeitung nicht zu, wenn Daten, die in die Zulassungsbescheinigung einzutragen sind, nicht plausibel sind. Das ist z.B. der Fall, wenn sich aus der Summe der Achslasten nicht die zulässige Gesamtmasse ergibt. Die Zulassungsstelle darf auch keine Daten eigenmächtig ändern oder ergänzen ohne schriftliche Zustimmung des Sachverständigen, der die Begutachtung durchgeführt hat.
Jedes Rad dreht sich um eine Achse (Binsenwahrheit). Sind mehrere Räder vorhanden und befinden sich diese auf einer Höhe (in Fahrtrichtung gesehen) werden sie einer Achse zugeordnet. Ein Gespann hat also drei Achsen, es sei denn, Hinter- und Beiwagenrad befinden sich auf gleicher Höhe.
Also muss der Sachverständige in seinem Gutachten auch drei zul. Achslasten eintragen. Die zul. Achslasten geben auch nicht die technisch maximale Traglast einer jeden Achse an, sondern stellen die zulässige Höchstlast unter voller Beladung des Fahrzeuges dar. Werden die Radführungen am Basismotorrad unverändert weiter verwendet, muss der Sachverständige die zul. Achslasten aus der ABE des Motorrades übernehmen. Weicht er hiervon ab und nennt höhere Werte in seinem Gutachten, muss er dies gesondert begründen. Die Erhöhung der zul. Gesamtmasse erfolgt daher meist nur um den Betrag der zul. Beiwagenmasse . Eine andere Möglichkeit ist gegeben, wenn andere Radführungen verwendet werden, wie z.B. eine Schwinggabel am Vorderrad oder eine andere Hinterradaufhängung.
Seit geraumer Zeit überprüft übrigens das KBA die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Daten, die die Zulassungsstellen eingetragen haben.
Gruß Walter
30. Juli 2019 13:46
Ich weiß ja nicht wie ein aktueller Fahrzeugschein in Bremen aussieht, gab es da Änderungen? In meiner Erinnerung stehen da zwei Einträge:
Zul. Achslast vorn:
mitten und hinten:
Es gibt ja genügend Fahrzeuge mit drei Achsen, einige fallen unter die Rubrik Tandemachse, andere werden einfach übersehen, wie früher beim Renault 4, dessen Hinterräder ähnlich versetzt waren wie bei einem Gespann. Möglicherweise sind Gutachter und Schreibstube noch nicht synchron.
31. Juli 2019 10:42
So, jetzt - wirklich, ganz ehrlich
Ich habe die Papiere in der Hand.
Dauerte auch nur schlappe 2 Stunden, ohne Wartezeit, hatte ja einen Termin.
Nun kenne ich auch die Büros, wo die Amtsstubenleiter ihre Arbeitszeit verbringen.
Es lag einzig und alleine an der Software, welche bei Fahrzeugen mit L3e Zulassung keine 3 Achsen kennen.
Aber eine etwas ältere und somit erfahrene Dame hat dann so lange auf der Tastatur rumgehackt bis der "Fernseher" (original Zitat) die Eingabe geschluckt hat.
War eine schwere Geburt. Nun nur noch andere Stossdämpfer und - da war noch was - ach ja, die ALU-Felge.
Mal sehen, was das wieder für ein Aufwand wird.
31. Juli 2019 12:08
Man was für eine Geburt, herzlichen Glückwunsch das es nun endlich geklappt hat und der Restr wird auch noch.
Gruß
Frank
Ich hatte mal eine ETZ251 da war in den alten Papieren nichts eingetragen beim Leerlauf Geräusch, hat ewige lange gedauert bis die Ummeldung fertig war. Am Ende hat einer der Kollegen von der Zulassungsstelle gesagt " mach da mal einen Summenzeichen # rein und dann ging es.
3. August 2019 18:36
ich habe mein bmw gespann auch durch den tüv bekommen,
leer gewogen 390 kg, das war alles was er wollte,
er hat mir sogar die AHK mit 200kg eingetragen.
zu F.1 hab ich 620 und zu F.2 auch 620.
4. August 2019 09:06
Na dann. Herzlichste Kradulation!
Stephan
4. August 2019 15:00
ich auch. einkaufen, meine ich. erst lief mir das falkensee boot zu.
dann die fragmente eines unfallgespanns.
wer sich gerne am laminieren veruchen möchte: hier gibts ein squire boot mit frontschaden für umme!
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
4. August 2019 17:25
Die Fragmente...
ich seh keine Vorderradschwinge. Gabel und zügig, oder Schwinge bei Gelegenheit? Man kann sich ja solange immer abends mit einer Flaschbier davorsetzen und sich was ausmalen. So geht dann meist ein dreiviertel Jahr ins Land...
Mal schön.
4. August 2019 19:27
und länger, ich habe keinen zeitdruck und 3 fahrbereite gespanne im haus. mal gucken, was draus wird. telegabel nebst brücken habe ich noch, schwinge schaunwermal.
erstmal gucken, ob der rahmen, speziell lenkkopf, einigermassen gerade ist. zur not habe ich noch nen tonti im regal.
4. August 2019 21:20
Hallo Achim, an dem Boot hätte ich Interesse . ST2?
Grüße Klaus
5. August 2019 16:52
soll ein RS1 sein, laut einem squire fahrer. in den papieren steht lediglich hersteller und rahmennummer.
du kannst das boot gerne haben. den sw -rahmen möchte ich erstmal behalten.
das boot ist an der front stark beschädigt und die heckscheibe ist hinüber. wer laminieren kann und die arbeit nicht scheut, kann es retten. dafür kostet es ja auch nix
5. August 2019 20:02
Muss ich mal googlen ob es auf meinen Rahmen passt ( ST2 )
Grüße Klaus
P.S. Meine Telephonnr. hast Du ja noch?
5. August 2019 20:13
ich glaube, die hab ich verdödelt
ist ja auch wurscht. guck, ob du was damit anfangen kannst und gib halt laut
13. November 2019 10:36
Reeder hat geschrieben:So, jetzt - wirklich, ganz ehrlich
Ich habe die Papiere in der Hand.
Dauerte auch nur schlappe 2 Stunden, ohne Wartezeit, hatte ja einen Termin.
Nun kenne ich auch die Büros, wo die Amtsstubenleiter ihre Arbeitszeit verbringen.
Es lag einzig und alleine an der Software, welche bei Fahrzeugen mit L3e Zulassung keine 3 Achsen kennen.
Aber eine etwas ältere und somit erfahrene Dame hat dann so lange auf der Tastatur rumgehackt bis der "Fernseher" (original Zitat) die Eingabe geschluckt hat.
War eine schwere Geburt. Nun nur noch andere Stossdämpfer und - da war noch was - ach ja, die ALU-Felge.
Mal sehen, was das wieder für ein Aufwand wird.
Hallo,
ich gratuliere auch noch.
Der Thread ist interessant zu lesen, aber einige Fragen und Anmerkungen habe ich auch noch:
Wieso L3e-Zulassung? Laut KBA ist L3e mit Beiwagen L4e (so steht es auch in meinen Papieren)
Ich fahre eine Ural Tourist, Bj. 2010.
Bei der Zulassung wurde versäumt, meine Anhängelast einzutragen.
Also bin ich nochmal aufs Amt und habe dabei alle Angaben von der (glücklicherweise vorhandenen) EG-Übereinstimmungserklärung (die für einen Eigenbau ja nicht vorliegt), überprüft.
Dabei fiel mir auf, dass nur für die Achsen 1 und 2 die Achslasten eingetragen waren.
Hab das also auch gleich ändern lassen.
Allerdings bekam die Dame die Daten zur dritten Achse auch nicht in das zugehörige Feld, hat es dann aber im Text unter 22 eingetragen.
Und die Stossdämpfer der BMW, die werden mit der Zeit eben schlapp und schlapper. War an meiner 1150er RT genauso.
Gruss Frankie
17. November 2019 08:47
Moin,
So hat es die Dame mir erklärt:
L3e:
2-rädriges Kraftfahrzeug (Kraftrad) ohne Beiwagen
mit Hubraum über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren
und/oder bbH mehr als 45 km/h
L4e:
2-rädriges Kraftfahrzeug (Kraftrad) mit Beiwagen
mit Hubraum über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren
und/oder bbH mehr als 45 km/h
Macht aber nix, bei mir steht im Feld J der 1100er mit VOX Bj`98 eine 09
09:
KRAD, MOTORRAD O.LEISTUNGSBESCHRAENK.
Bei der 850er Bj `96 mit HEELER steht im Feld J eine 25
25:
2-rädrig, auch mit Beiwagen, (über 50 cm3 und/oder über 45 km/h)
- ohne Leistungsbeschränkung
Wie man schön erkennen kann, bloß keine klaren eindeutigen Eintragungen machen.
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