Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Alle Fragen, die den Motorradumbau zum Gespann betreffen

Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon saschohei » 31. August 2019 16:00

Hallo liebe Dreiradlerinnen und Dreiradler,

da es ja nicht nur ganz viele Solofahrer betrifft, die mit Youngtimern unterwegs sind sondern auch etliche Gespannfahrer (und auch Anhängerbenutzer) hier mal ein wichtiger Link auf die geänderten Vorschriften bezüglich anderer Reifengrößen und den bisher ausreichenden Herstellerfreigaben (wenn man sie denn dabei hatte):

https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... sreichend/

Die Vögel, sie sich sowas "ausdenken" sind echt komplett unterfi...! :rock:

Trotzdem liebe Grüße vom Deich für Euch und tolle Ausfahrten am schönen letztes Hochsommerwochenende - wenn man den Wetterfröschen glauben darf. :smt017

Willy - mit nicht eingetragener Reifengröße auf dem Radlader :-D
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon dreckbratze » 31. August 2019 18:37

betrifft aber nur abweichende reifenGRÖSSEN, nicht abweichende reifenmarken.
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon Crazy Cow » 31. August 2019 18:46

Hallo Willy, hallo Dreirattler,

die Regelung ist eigentlich einfacher, als man sie zunächst wahrnimmt. Zunächst mal ist es so, dass die Reifenhersteller seit einiger Zeit mit Reifenfreigaben glänzen, sie können sich einen Verkaufsvorteil davon versprechen und der Kunde denkt, damit sei alles in Ordnung, sogar mancher TÜV Prüfer hat das gedacht, aber das war es noch nie!

Sobald ein Reifen die Maße der in den Papieren eingetragenen und beim KBA für die ABE des Motorrades hinterlegten Größe unterschreitet, stimmt die erforderliche Tragzahl (Loadindex) nicht mehr, der Tacho und beim Hinterreifen die Emissionswerte, natürlich muss da ein Gutachter sagen, ob das geht. Das war schon immer so.
Wird ein größerer Reifen gewählt, muss einer gucken, ob der reinpasst und für Tacho und Felge stimmt, auch das war schon immer so.

Die Reifenfreigabe des Reifenherstellers für Fabrikat und Profil (als Ersatz für eingetragene Fabrikat und Profil) ist hingegen gültig, wenn die Größe die automatisch auf dieser Freigabe steht, zugleich auch vom Hersteller des Motorrades freigegeben ist. In dem Falle muss nur die Freigabe mitgeführt werden, eine Eintragung des Reifens ist nicht nötig. Ganz einfach eigentlich. Es kömmt mir nicht so vor, als sei das irgendetwas neues, es räumt nur mit der mißverständlichen Interpretation der neuerlich mannigfachen Freigaben der Gummidompteure auf.
Was auch rel. neu ist, aber bestimmt schon zwei Jahre gilt: Freigaben verlieren 5 Jahre nach ihrem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit beim TÜV. Ewig gültig hingegen ist, was eingetragen ist.

Beispiel: für meine Yam GTS mit der Originalbereifung 130/70 - 17f und 170/60 - 17r wurden von Yamaha unmittelbar nach Erscheinen die Größen 120/70 -17f und 180/55 - 17r freigegebn, obwohl der Loadindex vorn zu gering ist. Die Änderung steht natürlich nicht in den Papieren der bis dahin schon verkauften Modelle, der Eintrag ist aber beim KBA hinterlegt, es liegt also eine ABE vor, und bei der HU oder beim Umschreiben im Verkauf werden die aktuellen KBA-Einträge gefunden und es gibt keine Probleme.

Stellt nun ein Reifenhersteller eine Freigabe für einen 190er Reifen aus, kann man davon ausgehen, dass er zwar die Größe ausprobiert hat, aber mit Sicherheit nicht den ABE Durchlauf beim KBA gemacht hat. Es ist nichts anderes, als wenn die Kinesen "M&S mit Scheeflocke" auf ihre Sommerreifen prägen.
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon Slowly » 31. August 2019 19:09

Crazy Cow hat geschrieben: ...
Stellt nun ein Reifenhersteller eine Freigabe für einen 190er Reifen aus, kann man davon ausgehen, dass er zwar die Größe ausprobiert hat, aber mit Sicherheit nicht den ABE Durchlauf beim KBA gemacht hat. ...

Gilt denn die mir bisher bekannte Regelung nicht mehr, dass man keinen Ärger befürchten muß, wenn man über die am Fahrzeug befindlichen Reifen bei Abweichungen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) hierüber mit sich führen muß ? Das ist doch nichts Neues !?!?

8)
Zuletzt geändert von Slowly am 31. August 2019 19:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon Crazy Cow » 31. August 2019 19:24

Slowly hat geschrieben:Gilt denn die mir bisher bekannte Regelung nicht mehr, dass man keinen Ärger befürchten muß, wenn man über die am Fahrzeug befindlichen Reifen bei Abweichungen die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) hierüber mit sich führen muß ? Das ist doch nichts Neues !?!?

8)


Doch, das gildet, ich will mal sagen, jetzt erst recht. Neu ist die Unterstreichung: Die Freigabe gildet nur für Fabrikat und Profil, nicht für die Reifengröße.

Ich schieb mal nach, in Ergänzung von Achims Posting. Wofür taugt denn die Freigabe der Reifenhersteller überhaupt?
Sie ersetzt die in den Papieren eingetragene Profil- und Herstellerbindung.
Man konnte bis vor einiger Zeit die sog: "Reifenbindung" (in Wirklichkeit war es die Profil und Herstellerbindung) austragen lassen. Insgesamt war das nur für einen Zeitraum von ein paar Jahren möglich. Danach wurde es unnötig, wenn man die Freigabe für ein Ersatzprodukt mitführt.
Möglicherweise sollte jetzt aber auch eine Gummifreigabe mitgeführt werden, wenn keine "Reifenbindung" in den Papieren steht, das weiß ich aber nicht. Mein Reifenhändler hat es mir empfohlen und eine ausgedruckt, er macht das für jeden Motorradreifen.
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon Stephan » 31. August 2019 19:54

Netterweise steht beim alten Gespann vom TÜV reingeschrieben drin, das eine Herstellerfreigabe reicht.

Der TÜV generiert halt gerne neue Geschäftsfelder.


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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon Crazy Cow » 1. September 2019 11:48

Was aber auch ganz positiv ist:

Wenn man tatsächlich eine andere Reifengröße eintragen lassen will, verlangt der Ing. neben seiner eigenen Einschätzung ein solche Reifenherstellerfreigabe. Wenn die vorliegt, geht das ohne Probleme, kost halt.
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon Stephan » 1. September 2019 13:50

Klar, ohne Papiere geht ja niGS. Wieso dann nur dieses „nur Drübergucken" irgendwas an der Korrektheit des Reifens ändern soll, braucht mir keiner zu erklären.

Das ist Lobbyismus. Mehr nicht. Gelddruckerei. . .


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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon Crazy Cow » 1. September 2019 14:44

Stephan hat geschrieben:Klar, ohne Papiere geht ja niGS. Wieso dann nur dieses „nur Drübergucken" irgendwas an der Korrektheit des Reifens ändern soll, braucht mir keiner zu erklären.

Das ist Lobbyismus. Mehr nicht. Gelddruckerei. . .


Stephan


Nicht nur. Bedenke: drübergucken ist BE und gilt nur für das begutachtete Fahrzeug. Nicht drübergucken ist ABE und gilt für alle Fahrzeuge dieses Typs, wie es im Moment bei Auto-AHK läuft. Teilweise also hochgefährlich. Stell dir vor, irgendjemand hat ein Gepäcksystem oder andere Umlenkhebel oder einen Kettenkasten montiert, alles mit ABE, was aber der Reifenhersteller nicht kannte und es wird zu eng.

Allgemein steht in der Freigabe zu lesen:
Wichtige Hinweise: Unbedingt beachten !

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist mitzuführen.
Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug im unveränderten Originalzustand gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet.
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon Stephan » 1. September 2019 15:56

Tja, aber Freigängigkeit und was mir da sonst noch zu einfällt, wird während der normal sorgfältigen HU eh kontrolliert.


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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon UKO » 1. September 2019 17:49

Stephan hat geschrieben:Das ist Lobbyismus. Mehr nicht. Gelddruckerei. . .


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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon Crazy Cow » 1. September 2019 19:06

Stephan hat geschrieben:Tja, aber Freigängigkeit und was mir da sonst noch zu einfällt, wird während der normal sorgfältigen HU eh kontrolliert.


Stephan


Jou. Spätestens nach zwei Jahren.
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon willi-jens » 2. Oktober 2019 16:50

Bisher galt eigentlich dies:
ADAC / Bundesverkehrsministerium hat geschrieben:Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sach-verhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
1. Es gibt keine Reifenbindung:
Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.

2. Es gibt eine Reifenbindung:
Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorge-schriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vor-handen und wird mitgeführt.

3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
Für die Umrüstung auf eine ande-re Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeug-papiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.

4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der ge-änderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.


siehe auch hier: https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf
In einer Stellungnahme des Verkehrsministeriums von Ende 2016 wurde neuerlich bestätigt, dass die Betriebserlaubnis in diesem Falle entgegen der Ansicht der genannten Prüforganisationen nicht erlischt. Verwiesen wird dabei auf § 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO (§ 19 StVZO „Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis“). Eine neuerliche Begutachtung zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis sowie eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Allerdings sollte die Unbedenklichkeitserklärung zu dieser Fahrzeug-Reifen-Kombination mitgeführt werden. Sollte die beschriebene zulässige Umrüstung im Rahmen einer Hauptuntersuchung beanstandet und in der Folge durch den Prüfer ein Erlöschen der Betriebserlaubnis festgestellt werden, erscheint es durchaus sinnvoll und erfolgsversprechend, der Löschung der Betriebserlaubnis schriftlich zu widersprechen.


Also 2008 und 2016 reichte laut Bundesverkehrsministerium die Reifenfreigabe.
Warum man da jetzt zusätzlich eine Abnahme brauchen sollte läßt sich technisch wohl eher nicht argumentieren. Aber wenn TÜV, Dekra halt neue Geldquellen benötigen.... :smt013
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon Crazy Cow » 2. Oktober 2019 17:15

willi-jens hat geschrieben:Also 2008 und 2016 reichte laut Bundesverkehrsministerium die Reifenfreigabe.
Warum man da jetzt zusätzlich eine Abnahme brauchen sollte läßt sich technisch wohl eher nicht argumentieren. Aber wenn TÜV, Dekra halt neue Geldquellen benötigen.... :smt013


So dramatisch ist es ja nicht. Nur die Reifenhersteller werden in die Pflicht genommen, nicht mehr generöse aber ungeprüfte Aussagen über andere Dimensionierun gu veröffentlichen.
1. Die Reifenbindung muss nicht mehr ausgetragen werden
2. Die eingetragene Reifenbindung wird durch die Freigabe des Reifenherstellers ersetzt, dazu muss die Freigabe ständig mitgeführt werden, oder gebührenpflichtig (imho nur auf der Zulassungsstelle) eingetragen werden.
3. Wird eine eine andere Reifengröße aufgezogen, benötigt man die Freigabe des Reifenherstellers für das Profil und die des Fahrzeugherstellers für die Größe.
Typisch erfolgt die Freigabe des Fahrzeugherstellers beim KBA, kann also dort vom TÜV nachgeschlagen und eingesehen werden. HU Stempel gibt es mit Vorlage der Profilfreigabe. Handelt es sich um einen Einzelfall und die Größe ist nicht beim KBA eingetragen, muss die Größe nach kostenpflichtigem Gutachten nachgetragen werden, (nicht jedoch das Profil).

Rein praktisch ergeben sich für mich keine neuen Aspekte. Ich war im Juni mit den Papieren von Elli Pirelli beim TÜV Nord, der hat geäugt, ob die verwendete Größe in einem älteren Eintrag (in diesem Fall von Metzler und Bridgestone) zu finden war und hat eine Plakette aufgepäppt.
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon willi-jens » 2. Oktober 2019 17:32

Der Unterschied besteht darin, daß man sich vorher einfach die Reifenfreigabe eingesteckt hat und damit war alles erledigt.

Jetzt darf man mit der Reifenfreigabe, die man ja weiterhin benötigt, in Zukunft erst einmal zur Prüfstelle zur Begutachtung.
Also eine Anbauabnahme trotz vorliegender Reifenfreigabe für diese vorliegende Reifengröße.
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon Crazy Cow » 2. Oktober 2019 18:08

willi-jens hat geschrieben:Der Unterschied besteht darin, daß man sich vorher einfach die Reifenfreigabe eingesteckt hat und damit war alles erledigt.

Jetzt darf man mit der Reifenfreigabe, die man ja weiterhin benötigt, in Zukunft erst einmal zur Prüfstelle zur Begutachtung.
Also eine Anbauabnahme trotz vorliegender Reifenfreigabe für diese vorliegende Reifengröße.
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Nein, das hast du falsch verstanden. Man kann weiterhin mit der Reifenfreigabe in der Tasche die HU bestehen und auch eine Verkehrskontrolle, sofern die Reifengröße auf der Freigabe mit der in den Papieren übereinstimmt. Es muss nichts eingetragen werden. Ich such dir mal den Org. Text raus.

hier ist er:
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das ist der letzte Stand des Gesetzgebers, es fehlt noch die Quelle.
Ist aus einem mehrseitigen PDF "info-Post" des TÜV-Nord.
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon willi-jens » 4. Oktober 2019 08:51

Crazy Cow hat geschrieben: Nein, das hast du falsch verstanden.


Nein, ich habe da leider nichts falsch verstanden. Ich wünschte es wäre so...
Es ist seit der neuesten Auslegung aus dem Verkehrsministerium (August '19) so, daß ich nur die originale Reifengröße fahren darf und wie bisher auch für die jeweiligen Reifen eine Reifenfreigabe benötige.
Für abweichende Reifengrößen braucht man entgegen der vorherigen Vorgaben aus dem Bundesverkehrsministerium nicht mehr nur die Reifenfreigabe sondern auch eine Anbauabnahme beim TÜV, etc. und eine Eintragung.
Ich laß mich dann nächstes Jahr mal überraschen ob der 190/55 (statt des originalen 190/50) dann als alternative Größe mit Reifenbindung (Reifenfreigabe) eingetragen wird oder wie anno dazumal für jeden Reifen einzeln eingetragen werden muß.
Interessanterweise ist in meinen Fahrzeugpapieren bisher nur der 180/55 vermerkt (statt der im CoC eingetragenen 180/55 [5,5" Felge] oder 190/50 [6" Felge]).

Und alles für Reifen, die ich seit Jahren fahre und die bereits einige Hauptuntersuchungen hinter sich bringen durften.

Ein Hoch auf den Lobbyismus im Bundesverkehrsministerium.... :rock:

Edit: P.S. Wenn man dem IFZ glauben darf, dann geht es wohl nur darum, daß auf den Reifenfreigaben kein TÜV-Stempel ist: https://www.ifz.de/wordpress/wp-content/uploads/2019/09/125_2019_Reifengroesse.pdf
Angesichts der Tatsache, daß die Testfahrten für Reifenfreigaben in der Regel in Zusammenarbeit mit dem TÜV stattfinden (oder zumindest war dies früher der Fall, keine Ahnung ob sich dies geändert hat)...
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon Crazy Cow » 4. Oktober 2019 10:34

willi-jens hat geschrieben:
Es ist seit der neuesten Auslegung aus dem Verkehrsministerium (August '19) so, daß ich nur die originale Reifengröße fahren darf und wie bisher auch für die jeweiligen Reifen eine Reifenfreigabe benötige.
Für abweichende Reifengrößen braucht man entgegen der vorherigen Vorgaben aus dem Bundesverkehrsministerium nicht mehr nur die Reifenfreigabe sondern auch eine Anbauabnahme beim TÜV, etc. und eine Eintragung.


Ich entdecke bis dahin keinen Widerspruch, wir meinen beide dasselbe. Wer nicht die Größe wechselt, für den ändert sich nichts. Beachte aber, dass es auch Freigaben des Fahrzeugherstellers gibt (die liegen beim KBA), die noch nicht in deinen Papieren stehen, für die benötigst du kein Gutachten, sie müssen nur nachgetragen werden.
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon willi-jens » 4. Oktober 2019 16:25

Wow, nur 17 Antworten bis zur Erkenntnis, daß Willy uns im Startpost die richtige Information geliefert hat und daß es eine Änderung zur bisherigen Regelung darstellt.
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon willi-jens » 10. Februar 2020 09:14

Hier dazu die entsprechende Petition gegen diese Neuauslegung der Regeln:
https://www.openpetition.de/petition/online/reifenfreigaben-der-hersteller-ohne-tuev-eintragung

Ich habe es jedenfalls sofort unterschrieben.

https://www.motorradonline.de/news/reifenfreigabe-ungueltig-hu-tuev-dekra-unbedenklichkeitsbescheinigung/
Die Prüforganisationen haben diese Auslegung des Verkehrsministeriums immer wieder kritisiert. Und mittlerweile haben sich die Bundesländer ihrer Position angeschlossen, dass hier zumindest ein formeller Fehler vorliegt. Immer öfter droht dem Fahrzeughalter deswegen Ärger bei der HU. Der eigentliche Hintergrund: Laut verschiedenen, teils hochrangigen Vertretern der deutschen Reifenindustrie, die aber allesamt nicht namentlich genannt werden möchten, wittern einzelne Prüforganisationen mit ihrer Auslegung zusätzliche Einnahmemöglichkeiten.


Grüße

Jens
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon Adventuretremolino » 10. Februar 2020 11:20

In dem Punkt Reifenfreigabe ist die Schweiz schon weiter..... 8)
So lange Dimension, Geschwindikeits- und Tragfäigkeitsindex des Fahrzeugherstellers erfüllt werden, gibt es keine Fragen.
Wenn man abweichende Grössen haben will, muss der Reifenhersteller, bzw. der Felgenhersteller es garantieren, dass die Sicherheit des Fzg. nicht beeinträchtigt wird. Das wird in den Papieren eingetragen.
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon Nattes » 10. Februar 2020 11:27

In der Schweiz darf man auch nicht legal 250 km/h und schneller fahren.
Bei 80 km/h ist das sicher mit keinem Reifen ein Problem. :wink:
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon Eisbaer1959 » 10. Februar 2020 18:38

Nattes hat geschrieben:In der Schweiz darf man auch nicht legal 250 km/h und schneller fahren.
Bei 80 km/h ist das sicher mit keinem Reifen ein Problem. :wink:


Schneller wie 80 darfste hier schon :D
Nur eben nicht auf einer Landstrasse :D
Autobahn darfste 120 :D

Und solange man hier eine Felgen-/Reifenkombination nach ETRTO-Liste hast und Traglast und Geschwindigkitsindex zum Fahrzeug passen gibt es keine Probleme.
Also um hier einen 135er Reifen zu fahren brauchste also eine 3,5" Felge mindestens.
Alle Kombinationen die nicht in der ETRTO stehen muss man dann halt eintragen lassen.
Bei einer 3" Felge musste dann einen 135er auch mit entsprechenden Papieren/Bescheinigungen eintragen lassen.
Gruss
Michi
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon Crazy Cow » 12. Februar 2020 23:52

Wenn ich die aktuelle Interpretation richtig verstehe, will der Gesetzgeber oder sein Vertreter gegenüber dem Bürger überhaupt keine Freigabepapiere mehr. Denn darauf zielt die aktuelle Veröffentlichung des BMVI ab:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html

entscheidend ist, was auf dem Reifen steht und in den Papieren. Allerdings musste eine Zäsur gemacht werden (wegen Brüssel?) und man bezieht diese Regelung auf Motorräder mit EG Zulassung und die sind immerhin schon bis zu 20 Jahre alt. Es sind übrigens die gleichem Motorräder, die in Frankreich meist von Fahrverboten wie Grenoble ausgenommen sind. Also wahrscheinlich irgendwas EU konformes.
Die Regelung, wie sie noch letztes Jahr galt, mit mitgeführter Freigabe, bleibt ausnahmsweise bestehen bis zum 31.12.2024 für Reifen, die vor dem 1.1.2020 hergestellt wurden (ungeachtet des Motorrades)

Halbwegs unklar ist die Formulierung:
"Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern ist anzuwenden
bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt werden und ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen.
Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahres der Produktion) auf dem Reifen."


Dreimal gelesen komme ich zu dem Schluss, dass bei Motorrädern mit EG Zulassung Typ 1 und Verwendung von Reifen in der eingetragenen Größe weder jetzt noch nach dem 1.1.2025 irgendetwas eingetragen oder mitgeführt werden muss.

Bei Motorrädern ohne EG Zulassung müssen hingegen beim Reifenwechsel jetzt auf Fabrikate nach dem 1.1.20 zwingend ein Gutachten mit Eintrag in die Papiere hinsichtlich Fabrikat und Größe vorgenommen werden und nach dem 1.1.25 für alle Reifen unabhängig vom Produktionsdatum.

Bleibt die Frage: was ist eigentlich ein Fabrikat? Ein beliebiges Produkt eines bestimmten Herstellers oder ein ganz bestimmter Typ (Profil)?

Nur mal so:

Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller

In der Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.

Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.


Wenn es also um den Hersteller geht, wird die Suppe nicht so heiß gegessen, wie sie gerade gekocht wird. Bei mir sind etliche eingetragen.
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Re: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Beitragvon UKO » 13. Februar 2020 17:00

Für mich ist nur ein Eintrag erforderlich wenn ich die Reifengröße ändere. Ansonsten kann ich jede Marke fahren. Hauptsache Größe und Traglast stimmen.
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