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Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2020 17:35
von Klaus P.
Ist das Vorschrift und ab wann ?
Oder eine "kann" Bestimmung ?

Es handelt sich um ein Gespann Bj `78
in der BRD zugelassen.

Danke und Gruß
Klaus

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2020 17:54
von dieter
Hallo Klaus,

erst mal auch hier herzlich Willkommen. Hab dich bisher hier noch nicht gesehen.

Ja, ist bei neueren laut Straßenverkehrszulassungsverordnung vorgeschrieben. http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php

Zitat aus https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-beleuchtung/

Bremsleuchten

Zur Beleuchtung am Motorrad zählt auch das Bremslicht. Dieses informiert den Hintermann darüber, dass der Vordermann die Geschwindigkeit verringert. Entsprechend kann er ebenfalls bremsen, um ein Auffahren zu verhindern. Am Kraftrad ist eine rote Bremsleuchte vorgeschrieben. Hat das Fahrzeug einen Beiwagen, kann eine zweite verbaut sein. Sie ist aber nicht vorgeschrieben, wenn das Fahrzeug vor 1988 erstmals zugelassen wurde oder das Kraftrad eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreitet.


Gruß
Dieter

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2020 21:16
von Stephan
Und wenn der TÜVi schlechte Laune hat, besteht er drauf. Oder du guckst, wer dir die HU macht ohne BW-Bremslicht. . .


Stephan

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2020 21:40
von Crazy Cow
Tut er nicht.
Das einzige, was stören kann, ist wenn anderes Zubehör nach neueren Regeln abgenommen wurden. Beispiel: Ohne Bremslicht am SW müssen eigentlich auch die Schutzbleche die vorgeschriebene Länge aus der Zeit haben, oder die Blinker den damals nötigen Abstand zur Fahrzeugmitte (Rücklicht/Fahrlicht).

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 18. Oktober 2020 22:38
von Klaus P.
@ Stephan,
so wird es im Busch gehandhabt und funzt u. U. :)
aber alle 2 Jahre den Krampf ist auch nicht lustig.

@ Olaf,
der CJ hat im MZ Forum dazu eine Stellungnahme geschrieben.

Wenn das Gesp. vor `88 in der BRD zugelassen wurde
und am SW kein Stopplicht vorhanden ist, sollte man sich das beim TÜV eintragen lassen.

Danke für die Teilnahme,
Grüße Klaus

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 19. Oktober 2020 05:50
von Stephan
Doch, Olaf, das tut er. Das ist halt der Nachteil wenn man einen selber denkenden aaS hat. Der akzeptiert dann auch keine Ochsenaugenblinker ohne Blinker am anderen Ende vom Moped.


Stephan

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 19. Oktober 2020 08:07
von Feinmotoriker
In Wirklichkeit sieht das so aus:

An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig.

Das heißt, daß an Motorrädern mit STVZO-Zulassung nur eine Bremsleuchte zulässig ist. Es steht absolut nirgends, daß irgenwo am Beiwagen eine Bremsleuchte vorhanden sein muß.
Es ist nur festgelegt, daß eine etwa vorhandene Bremsleuchte den Vorschriften für Bremsleuchten entsprechen muß.
Und zwar komplett ohne Baujahr bzw Erstzulassung.

Ich hab das beim TÜV öfter durchdebattiert. In meiner Kundschaft sind mehrere Gespanne ohne Bremsleuchte am Beiwagen. Es gab einige Dispute, in deren Verlauf sich die jeweiligen Prüfingenieure noch mal zu Hause belesen haben und anschließend meiner Auffassung waren. Was nicht explizit verboten oder gefordert wird, findet nicht statt. So einfach.

Wobei es keine Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Bremsleuchte gibt. Ich halte sie für wichtig und würde sie schon mit einbauen beim Gespannbau oder wenn neue Leuchten hinten eingebaut werden sollen. Außer bei einem wirklichen Oldtimer, der komplett original bleiben soll.

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 19. Oktober 2020 11:11
von Piper Mc Sigi
Stephan hat geschrieben:Doch, Olaf, das tut er. Das ist halt der Nachteil wenn man einen selber denkenden aaS hat. Der akzeptiert dann auch keine Ochsenaugenblinker ohne Blinker am anderen Ende vom Moped.


Stephan


Ist aber vom Baujahr abhängig. Habs leider vergessen ab welchem Baujahr dem so ist.

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 19. Oktober 2020 20:36
von Crazy Cow
Nur Ochsenaugen am Lenker war nach meinem Dafürhalten bis 1983 erlaubt.

Sviw kann der TÜV bei der HU nach drei Kriterien prüfen:
1. die aktuell gültigen Bestimmungen der StVO/StVZO
2. die zum Zeitpunkt der ersten Zulassung gültigen Bestimmungen
3. die zur Zeit nach EU-Recht gültigen Bestimmungen

Die Kriterien sollen bei einem Prüfgang nicht quer gemischt werden und der Prüfer ist gehalten, die Kriterien anzuwenden, die dem Fahrzeug die größten Erfolgschancen bescheren.
Im Falle abgesägter Kotflügel, gelbem Bremslicht oder roten Blinkern wird wohl der Halter gefragt, was ihm am liebsten ist. Bzw. wird er darauf hingewiesen, dass entweder dieses oder jenes in Ordnung zu bringen ist. So vernommen, Wiedergabe ohne Gewähr.

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 19. Oktober 2020 21:30
von Piper Mc Sigi
Es gibt kein Problem. Es gibt klare Regeln und
als was das Fahrzeug zugelassen wurde. Eu oder deutsche Regelung und dieses ist ebenfalls Baujahr abhängig.
Danach wird beurteilt was du umbauen darfst.

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 21. Oktober 2020 08:21
von mo-bu
Ist es eigentlich immer noch so in Deutschland, dass ein Motorrad mit Beiwagen bei der Überhol- Regel als Einspur- Fahrzeug gehandelt wird? Wenn ja, wäre das ja auch ein Argument für das Vorhandensein von nur einer Bremsleuchte.
Heinz

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 21. Oktober 2020 17:22
von willi-jens
Nein, afaik ist dies nicht der Fall. Motorräder mit Beiwagen dürfen im Überholverbot nicht überholt werden, so hat damals auch schon mein Fahrlehrer gelehrt. Ich lasse mich da aber gern eines besseren belehren.

Grüße

Jens

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 21. Oktober 2020 17:24
von willi-jens
Piper Mc Sigi hat geschrieben:Es gibt kein Problem. Es gibt klare Regeln und
als was das Fahrzeug zugelassen wurde. Eu oder deutsche Regelung und dieses ist ebenfalls Baujahr abhängig.
Danach wird beurteilt was du umbauen darfst.


Was Du meinst ist der Bestandsschutz, aber für einen weiteren Umbau könnte man nach neueren Regularien abnehmen lassen, wenn diese denn eingehalten werden sollten.

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 21. Oktober 2020 18:36
von Crazy Cow
willi-jens hat geschrieben:
Piper Mc Sigi hat geschrieben:Es gibt kein Problem. Es gibt klare Regeln und
als was das Fahrzeug zugelassen wurde. Eu oder deutsche Regelung und dieses ist ebenfalls Baujahr abhängig.
Danach wird beurteilt was du umbauen darfst.


Was Du meinst ist der Bestandsschutz, aber für einen weiteren Umbau könnte man nach neueren Regularien abnehmen lassen, wenn diese denn eingehalten werden sollten.


So isses.

Man darf eigentlich umbauen was man will. (Außer Bremsen, Lenker, Fußrasten u. Pedale, Greifarmaturen) Ohne Eintragung muss es wenigstens in das EU Schema passen. Was ich meinte war, dass in diesem Fall jedwede baujahrsbedingte Ausnahme (Bestandsschutz), z.B. fehlende Sicherheitseinrichtung für den Seitenständer oder Ochsenaugenblinker wegfällt und auch den EU Kriterien entsprechen muss (nach meinem Dafürhalten auch das SW Rücklicht).
Die Prüfer, die ich kenne, schauen im ersten Moment alle zuerst nach der EU Entsprechung. Die betrifft zB. auch zwei Nebelscheinwerfer, oder neuerdings Harleylike zwei Rücklichter in den Blinkern hinten.

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 21. Oktober 2020 19:42
von dieter
In Deutschland ist ein Gespann immer noch ein Einspurfahrzeug und kein Mehrspurfahrzeug. Und das Schild bedeutet man darf ein mehrspuriges Fahrzeug nicht überholen.



Gruß
Dieter

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 21. Oktober 2020 21:33
von g-spann
dieter hat geschrieben:In Deutschland ist ein Gespann immer noch ein Einspurfahrzeug und kein Mehrspurfahrzeug...

Hm, und warum muss dann am Beiwagen ein Rückstrahler montiert sein?

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 21. Oktober 2020 21:39
von Stephan
Ich muß mal nachschauen, aber ich mein gelesen zu haben, das Gespann bezüglich Überholverbot jetzt anders behandelt werden.

Der Beiwagen wird ja auch als eine Art Anhänger behandelt. Und die haben auch Rückstrahler.


Stephan

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 21. Oktober 2020 22:32
von dieter
g-spann hat geschrieben:
dieter hat geschrieben:In Deutschland ist ein Gespann immer noch ein Einspurfahrzeug und kein Mehrspurfahrzeug...

Hm, und warum muss dann am Beiwagen ein Rückstrahler montiert sein?


Weil es so geschrieben steht. Siehe meinen Post weiter oben.

Und Gespanne werden bei uns nicht nach dem EU Standard in eine eigene Klasse einsortiert wie z.B. in Österreich. Deswegen gilt das einfache Zusatzschild Motorrad dort auch nicht für Gespanne. Siehe Standgeräusche, Verbot für zu laute Motorräder.

Wäre manchmal schön wenn es hier auch so wäre. Dann würden viele für Motorräder gesperrte Strecken für Gespanne auch nicht gelten.



Gruß
Dieter

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 21. Oktober 2020 22:55
von g-spann
Oh, ok...das ist dann natürlich was anderes: Mein Jialing-Gespann ist nämlich ein L4e-Fahrzeug (da hatte ich mich wegen des dringend nötigen Beleuchtungsumbaus kundig gemacht), also ein Zweispurfahrzeug nach EU-Standard...

...was andererseits dementsprechend bedeuten würde, die Verbots-Schilder mit dem Motorrad drauf gelten gar nicht für das Dingeling???
:lol: :lol: :lol:
Na, das ist ja lustig...
Auf die Diskussionen mit der Rennleitung bin ich ja mal gespannt...

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 22. Oktober 2020 06:52
von schauglasgucker
Feinmotoriker hat geschrieben: Es steht absolut nirgends, daß irgenwo am Beiwagen eine Bremsleuchte vorhanden sein muß.


Moin,

dennoch hat der Bonner TÜV mir deshalb die Plakette verweigert. Und zum Diskutieren war der Mensch auch irgendwie nicht bereit. Jedes Schriftstück bzw. Argumentation wurde von ihm kurzärmlig vom Tisch gewischt.

Was macht man da? Schließlich will ich fahren...
Also ein Bremslicht nachgerüstet und TÜV bekommen. :rock:

Gruß Werner

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 22. Oktober 2020 07:09
von willi-jens
dieter hat geschrieben:In Deutschland ist ein Gespann immer noch ein Einspurfahrzeug und kein Mehrspurfahrzeug. Und das Schild bedeutet man darf ein mehrspuriges Fahrzeug nicht überholen.



Gruß
Dieter

Einfach mal die Bedeutung und Erklärung zum Überholverbotsschild googlen: http://www.strassenschilder.de/vorschriftszeichen/ueberholverbot-fuer-kraftfahrzeuge-aller-art/
Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art

Was heißt das?

Hier gilt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen dürfen nicht überholt werden.

Was bedeutet das?

Überholen Sie die genannten Fahrzeuge nicht. Das Überholen von Motorrädern ohne Beiwagen, Mofas, Straßenbahnen und nicht motorisierte Fahrzeuge ist jedoch erlaubt. Allerdings ist auch für einspurige Fahrzeuge wie Motorräder das Überholen anderer zweispuriger Fahrzeuge verboten.

Dieses Zeichen ist wirklich nur dort anzuordnen, wo Gefährlichkeit des Überholens nicht ausreichend erkennbar ist.

Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Zeichen, in der Regel auf beiden Straßenseiten anzubringen.

Die gleiche Bedeutung wie Zeichen 276: Überholverbot hat auch eine durchgezogene Fahrstreifenbegrenzung (Mittellinie).

Durch ein Zusatzzeichen kann die Länge des Verbots angegeben werden. Bei einem kurzen Überholverbot kann dann das aufhebende Zeichen entfallen.


Hat sich dieser Info nach seit meiner Fahrschulzeit nicht geändert (obwohl schon einige Zeit her...)

Grüße

Jens

P.S. Nicht zu verwechseln mit dem neuen Schild, welches das Überholen von Fahrrädern und Motorrädern verbietet: https://www.ifz.de/ueberholverbot/

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 22. Oktober 2020 07:14
von willi-jens
schauglasgucker hat geschrieben:
Feinmotoriker hat geschrieben: Es steht absolut nirgends, daß irgenwo am Beiwagen eine Bremsleuchte vorhanden sein muß.


Moin,

dennoch hat der Bonner TÜV mir deshalb die Plakette verweigert. Und zum Diskutieren war der Mensch auch irgendwie nicht bereit. Jedes Schriftstück bzw. Argumentation wurde von ihm kurzärmlig vom Tisch gewischt.

Was macht man da? Schließlich will ich fahren...
Also ein Bremslicht nachgerüstet und TÜV bekommen. :rock:

Gruß Werner


Man hätte nach dem Prüfungsergebnis mal nach der Grundlage für den Mangel im TÜV-Prüfungsbericht fragen können (dazu sind die afaik verpflichtet dies zu nennen).
Grüße

Jens

Aber imho macht das Bremslicht am BW einfach Sinn (auch wenn es für ältere BW vielleicht nicht in den Richtlinien steht).

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 22. Oktober 2020 10:20
von dieter
g-spann hat geschrieben:Oh, ok...das ist dann natürlich was anderes: Mein Jialing-Gespann ist nämlich ein L4e-Fahrzeug (da hatte ich mich wegen des dringend nötigen Beleuchtungsumbaus kundig gemacht), also ein Zweispurfahrzeug nach EU-Standard...

...was andererseits dementsprechend bedeuten würde, die Verbots-Schilder mit dem Motorrad drauf gelten gar nicht für das Dingeling???
:lol: :lol: :lol:
Na, das ist ja lustig...
Auf die Diskussionen mit der Rennleitung bin ich ja mal gespannt...


Prinzipiell nicht verkehrt. Aber in Deutschland zählt das noch nicht. Da ist ein Gespann immer noch ein Einspurfahrzeug selbst wenn es schon nach den neuen Kriterien zugelassen wurde. Nur für andere Länder ist es relevant.

Ein Hoch auf das überall gleiche EU Recht. Genau wie der neue Führerschein für 125er der nur in Deutschland gültig ist. Bin mal auf die ersten Erfahrungen gespannt wenn jemand mit dem Schein aus versehen oder mit Absicht ins Ausland fährt. Das ist dann fahren ohne Führerschein genauso wie früher als der normale 25er Schein bei unter 18 jährigen im Ausland nicht anerkannt wurde. Also wieder zurück auf Anfang, wobei es jetzt meistens ältere trifft.


Gruß
Dieter

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 22. Oktober 2020 10:56
von Crazy Cow
Moin,
die letzten nicht verheilten Wunden. Beim TÜV macht es einen Unterschied, ob ein SW eingetragen ist. Das betrifft zum Beispiel die neue EU Reifenverordnung für Motorräder, gilt nicht bei Gespannen.
Und ja, auch die Fahrverbote in D beziehen sich nicht auf die EU Klassen sondern auf alte deutsche Gesetzestexte. Mal in Brüssel anzeigen, dann gibt es eins auf den Sack.
Rückstrahler und Positionslicht: dürfen nicht weiter als 40cm von der Fahrzeugkante montiert sein, deshalb natürlich beides am SW, egal ob Motorrad oder Motorradgespann.
Wenn man all die Regeln mal ad absurdum führt, sollte man mal mit Alupacktaschen zum TÜV fahren. Fahrzeugbreite 1,40. Dann müssten zwei Begrenzungsleuchten montiert oder tolerabel sein. Was ist dann aber mit den Blinkern? Aus 50m Distanz kann man mit Sicherheit sagen: da blinkt was, in der Mitte...

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 22. Oktober 2020 12:53
von Feinmotoriker
Stephan hat geschrieben: Und die haben auch Rückstrahler.

Stimmt. Dreieckig. Am Beiwagen ist ein geprüfter Rückstrahler Pflicht.Rund oder viereckig.

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 23. Oktober 2020 09:27
von Piper Mc Sigi
Alupacktaschen sind Zubehör und da juckts nicht
wie weit due Blinker weg sind, nur wichtig das sie
nicht verdeckt sind.

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 23. Oktober 2020 11:43
von Crazy Cow
Dachgepäckträger mit Ladung, Fahrradgestelle und Seitenwagen von Motorrädern mit wahlweisem Betrieb sind auch Zubehör. Nach hinten hin ≥ 1m rote Fahne oder rotes Licht, zu den Seiten hin sviw sep. Rückstrahler (eckig oder rund min. 6qcm) oder Begrenzungsleuchten, wenn durch den Anbau der/die Fahrzeugrückstrahler weiter als 40cm von der Außenkante entfernt ist. Dabei gilt die StVO.
Zubehör heißt nur, dass es bei der HU nicht montiert sein muss. Sviw aber auch, dass man mit ABE nach der Montage nicht schneller als 130km/h fahren darf*. Musst du den Freizeitfahrradnucklern mal erzählen. Bei Schwenkern mit starker Motorisierung und wahlweisem Betrieb bin ich mir nicht sicher, weil Einzelabnahme. Da gilt, was in den Papieren steht.

* oberhalb dieser Geschwindigkeit erlischt die ABE. Habe ich noch nie thematisiert gesehen, aber wenn bei einem Unfall nachweislich dagegen verstoßen wurde, kommt der Staatsanwalt und die Versicherung muß nicht zahlen. Die Einschränkung steht normalerweise auch auf dem Beipackzettel von Packtaschen mit Patent-Klickverschluss.

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 26. Oktober 2020 11:59
von schauglasgucker
Feinmotoriker hat geschrieben:Das heißt, daß an Motorrädern mit STVZO-Zulassung nur eine Bremsleuchte zulässig ist. Es steht absolut nirgends, daß irgenwo am Beiwagen eine Bremsleuchte vorhanden sein muß.
Es ist nur festgelegt, daß eine etwa vorhandene Bremsleuchte den Vorschriften für Bremsleuchten entsprechen muß.
Und zwar komplett ohne Baujahr bzw Erstzulassung.

Ich hab das beim TÜV öfter durchdebattiert. In meiner Kundschaft sind mehrere Gespanne ohne Bremsleuchte am Beiwagen. Es gab einige Dispute, in deren Verlauf sich die jeweiligen Prüfingenieure noch mal zu Hause belesen haben und anschließend meiner Auffassung waren. Was nicht explizit verboten oder gefordert wird, findet nicht statt. So einfach.


Moin,

ich habe mich mittlerweile an die Zweiradsparte des TÜV Rheinland gewendet und folgende Frage gestellt:

Betreff: Bremslicht am Seitenwagen eines Gespannes


Sehr geehrter Herr xxxx,

ich habe ein Motorrad mit Seitenwagen.
Mich interessiert, ob zwingend ein Bremslicht am SW vorhanden sein muss, wenn sich an der Zugmaschine bereits ein Bremslicht befindet.
Wenn dem so sein sollte, bitte ich um Nennung der jeweiligen Bestimmung.

MfG
xxxxx


Heute kam die Antwort:

Sehr geehrter Herr xxx,

ja ! – es ist eine Bremsleuchte am Beiwagen erforderlich.

Einschlägige Bestimmungen hierzu:

Anhang V 6.4 2009/67/EG

Anhang IX 3.2.6 VO(EU) 3/2014

StVZO §53

Mit freundlichen Grüßen

xxx


Gruß Werner

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 26. Oktober 2020 12:40
von dieter
Hier sind doch aktuelle Vorschriften für neuere Fahrzeuge aufgeführt. Eine Regelung für Oldtimer ist hier nicht erkennbar. Den Bereich für jüngere Fahrzeuge hat nach meinem Wissen hier niemand angezweifelt. Da gibt es immer noch Unterschiede bei historischen Fahrzeugen, Oldtimern. Ob sinnvoll oder nicht steht dabei nicht zur Debatte. Da gibt die STVZO und der Busgeldkatalog Auskunft. Siehe meinen Beitrag weiter oben vom 18.10.2020, 17:54 Uhr. Vor BJ. 1988 ist am Beiwagen kein Bremslicht erforderlich. Trifft z.B. auf viele alte MZ Gespanne zu.


Gruß
Dieter

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 26. Oktober 2020 12:50
von Piper Mc Sigi
Manchmal wird viel Gschiß um nichts verbracht.
Wenns Bj mässig richtig is, dann passts doch.

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 3. Dezember 2020 09:04
von Nobbi
Test

Re: Bremslicht am Seitenwagen

BeitragVerfasst: 13. Januar 2022 18:32
von Brungs
Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber da Klaus sich eingangs schon auf mich bezogen hat, trotzdem noch mal mein statement auch hier.
Das Folgende gilt für Gespanne, die eine nationale Betriebserlaubnis -EBE (§21 StVZO) oder ABE (§20 StVZO)- haben.

Ein Gespann wird bezüglich der Ausrüstungspflicht mit Bremslicht wie ein Solo-Motorrad behandelt. Das heißt, erfolgte die Erstzulassung (EZ) vor dem 01.01.1988, so ist kein Bremslicht erforderlich. Allerdings; Bremslichter, die Bestandteil des Fahrzeugs bei der Erteilung der Betriebserlaubnis waren, einfach abzubauen ist aus meiner Sicht nicht ohne weiteres zulässig. Von richtig alten Oldtimern abgesehen, dürfte das praktisch damit auf die wenigsten Gespanne zutreffen.

Ist, wie im Ausgangsfall, ein Bremslicht vorhanden, dann gilt §53 (2) Satz 5: „Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen.“ Damit ist also unerheblich, ob vorgeschrieben oder nicht. Entscheidend ist, ob ein Bremslicht am Fahrzeug vorhanden ist.

In diesem Fall muß es auch der Vorschrift des §53 (2) Satz 1 entsprechen: „Kraftfahrzeuge (also grundsätzlich ALLE Kfz) … müssen hinten mit ZWEI ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein…“

Eine Einschränkung in der Anzahl findet sich im §53 (2) Satz 6: „An Krafträdern OHNE Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig.“
Das Gespann ist von dieser Ausnahme ausdrücklich nicht betroffen und muß damit wie alle Kfz (außer eben den Solo-Motorrädern) ZWEI Bremslichter führen.

Eine weitere Ausnahme bezüglich der Anzahl findet sich in den Übergangsbestimmungen des §72. Vor dem 01.07.1961 war generell nur EIN Bremslicht in der Mitte oder am linken Rücklicht vorgeschrieben. Für diese Fahrzeuge ist ein Bestandsschutz festgeschrieben. Damit ist bei einer EZ vor dem 01.07.1961 auch am Gespann weiterhin nur ein Bremslicht zulässig.

Zusammengefasst heißt das für Gespanne also:
1. Ein Gespann mit EZ vor dem 01.01.1988 bräuchte, wie alle Krafträder, grundsätzlich kein Bremslicht. Praktisch halte ich das nicht für relevant, wenn die Nutzung über Veteranenveranstaltungen hinausgeht.
2. Ist jedoch ein Bremslicht vorhanden, so muß ein Gespann zwingend ZWEI Bremslichter führen. Vollkommen unabhängig von der EZ.
Es sei denn:
3. Liegt die Erstzulassung vor dem 01.07.1961 ist wiederum EIN Bremslicht ausreichend.

Abweichungen hiervon sind demnach grundsätzlich eintragungspflichtig. Weitere mögliche Abweichungen ergeben sich für Fahrzeuge mit Zulassung in der ehem. DDR (z.B MZ-Gespann bis TS-Baureihe) aus Bestandsschutzklauseln des Einigungsvertrages. Im Zweifel ist man wohl immer gut beraten sich Abweichungen von den geltenden Vorschriften eintragen zu lassen, um zeit- und nervenraubende Auseinandersetzungen von vorneherein zu vermeiden. Andererseits zeigt sich immer wieder, dass das lange Zeit auch so gut gehen kann. Das muß am Ende jeder selber entscheiden.

Gruß Carsten