Klacha hat geschrieben: Soll ich das Teil geputzt dahinstellen oder soll ich der BMW nach all den Arbeiten eine frische Schlammkur verpassen und Sie dahinstellen wie sie 365 Tage im Jahr aussieht. Ungeputzt und voller Matschspritzer
xs.rüdiger hat geschrieben:wie müssen die Zusatzscheinwerfer denn geschaltet sein, um den Vorschriften zu entsprechen? Ich habe mal versucht für meine Anordnung was zu finden, verstehe aber nur Bahnhof.
wäre das so mit Schaltung Fernlicht erlaubt?
Komische Frage, schau doch mal in die StVZO.
Pepo2 hat geschrieben:...Ein Arbeitsscheinwerfer darf gar nicht zusammen mit der Fahrzeugbeleuchtung leuchten. ...
Pepo2 hat geschrieben:xs.rüdiger hat geschrieben:wie müssen die Zusatzscheinwerfer denn geschaltet sein, um den Vorschriften zu entsprechen? Ich habe mal versucht für meine Anordnung was zu finden, verstehe aber nur Bahnhof.
wäre das so mit Schaltung Fernlicht erlaubt?
Komische Frage, schau doch mal in die StVZO.
Wenn der Zusatzscheinwerfer ein Fernlichtscheinwerfer ist, ist er wohl erlaubt, sofern er nur zusammen mit dem Fernicht leuchtet. Wenn es ein Abblendlicht- oder Nebelscheinwerfer ist, darf er mit dem Fernlicht nicht leuchten. Ein Arbeitsscheinwerfer darf gar nicht zusammen mit der Fahrzeugbeleuchtung leuchten.
Es gibt auch noch Regeln für die Anbringung, also Höhe vom/über dem Erdboden oder im Verhältinis zum Hauptscheinwerfer. Bei z.B. Nebelscheinwerfern gibt es auch noch Regeln zum Abstand von der Fahrzeugaußenkante.
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