Bodenfreiheit Minimum

Alle Fragen, die den Motorradumbau zum Gespann betreffen

Bodenfreiheit Minimum

Beitragvon eGo! » 21. Februar 2012 13:42

Gibt es eine Mindestgrenze für die Bodenfreiheit des BW?
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Re: Bodenfreiheit Minimum

Beitragvon Crazy Cow » 21. Februar 2012 13:49

So viel ich weiß nicht. In Californien gibt es eine sehr vernünftige Vorgabe, die ich pers. auch hier übernehmen würde:
- Wenn der Reifen platt ist, muss das Rad sich noch auf der Felge drehen können, nicht dass die Karosserie unbelastet am Boden schleift.
Gute Fahrt, Gruß
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Re: Bodenfreiheit Minimum

Beitragvon Stephan » 21. Februar 2012 14:04

Gibbet da niGS für PKW?!? So unter praktischen Gesichtspunkten. Oder spielt das keine Rolle beim Projekt?


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Re: Bodenfreiheit Minimum

Beitragvon Marschall » 21. Februar 2012 14:34

Beim PKW sind es 10cm
Gruss Tom

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Re: Bodenfreiheit Minimum

Beitragvon eGo! » 21. Februar 2012 15:35

Marschall hat geschrieben:Beim PKW sind es 10cm

10 cm sind ok. :grin:
Ich lege gerade einen Dnepr-BW tiefer. komme so auf 10-12 cm. ;-)
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Re: Bodenfreiheit Minimum

Beitragvon der hundt » 21. Februar 2012 16:27

ohhh, mein Spezialgebiet....

lange Recherche von mir und Herrn Franitza haben ergeben, das es keinerlei gesetzliche Mindestbodenfreiheit für Motorräder (Gespanne) gibt!
Auto´s haben damit nix am Hut :-D

Die Aussage mit dem platten Reifen ist sehr sinnvoll, hoffe mein TÜVer liest nicht mit :oops:

die offizielle Seite sagt sowas:

In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt es keine expliziten
Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit gelten die
allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit den allgemein
anerkannten Regeln der Technik sowie den heutigen Standards aus
Fahrzeugtechnik und Straßenbau.
Die DEKRA sagt dazu: Beim verkehrsüblichen Fahrbetrieb, auch beim Überfahren
einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder
einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse dürfen Fahrzeuge und
Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen) nicht
beschädigt werden.
Zur Orientierung schlagen sachverständige Gremien beim
Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Richtwerte (VdTÜV- Merkblatt
751) vor: Ein tiefer gelegtes Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank und mit
einem Fahrer besetzt, muss ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe
von 110 mm mittig überfahren können, ohne es zu berühren.
Unter diesen Voraussetzungen kann davon ausgegangen werden, dass im normalen
Straßenverkehr keine Beschädigungen eintreten. Abweichungen sind in
begründeten Einzelfällen möglich. In solchen Fällen haben sowohl Fahrer als
auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrssicheren Betrieb des
Fahrzeugs. Denn das bei einer beschädigten Ölwanne austretende Öl auf der
Fahrbahn kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
führen. (www.dekra.de/de/1469)
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Re: Bodenfreiheit Minimum

Beitragvon Stephan » 21. Februar 2012 18:06

10-12 cm ist ja schon einiges.

Mit dem PKW ist mir schon klar, aber man will ja auch nicht bei jeder Kippe, die auf der Straße liegt, Umwege fahren. . .



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Re: Bodenfreiheit Minimum

Beitragvon Wintertourer » 22. Februar 2012 07:22

@Stefan,

wieviel Bodenfreiheit hatte Dein Trisis-Fahrgestell noch mal?

Grüße
Horst
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Willst Du ein Jahr glücklich sein => heirate.
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Re: Bodenfreiheit Minimum

Beitragvon Stefan » 22. Februar 2012 07:45

Bei dem einen reicht es ( CB13 = tiefste Stelle 11.5 = SpoilerGimmick d.Beiwagens),
bei dem andern gibt es Wichtigeres mit dem ich mich auseinander setzen muß.

Ernsthaft:
Bei der GL sind's "ausgefedert" knappe 11, jedoch nicht am BW, sondern am vorderen Unterzug vom Moped,
genauer , an der Aufnahme der (neudeutsch) "Achsschenkelvorderrad Führung des Hilfsrahmens" .
Mit mir drauf (viele KGs) Reduzierung auf ca. 8cm.
Da muß ich schon sehr aufpassen.

SteVe :roll:
PS:
Selber schuld, wollte damals mal was anderes - also ist's ein
sehr flaches, breites, böses und im Rückspiegel bedrohlich wirkendes Goldschwing3Rad geworden, nä :smt005
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Re: Bodenfreiheit Minimum

Beitragvon Bueguzz » 23. Februar 2012 13:29

Knappe 10 cm, tiefste Stelle unter der Ölwanne, sind es bei meinem Gespann (leer). Das ist für den normalen Straßenbetrieb völlig ausreichend, auch mit Befahrerin und ordentlich Gepäck . Ab und an muss man ein wenig aufpassen, z.B. wenn es neben der Fahrbahn auf einen Parkplatz geht und vor dem Parkplatz noch eine Wasserablaufrinne zu durchfahren ist.

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Grüße aus der Wedemark
Dieter
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Re: Bodenfreiheit Minimum

Beitragvon MG » 28. Februar 2012 16:57

Das Suzuki GSX 1100 EML-Gespann mit Speed-Beiwagen hat mit Bootsbesatzung am tiefsten (Rahmen)Punkt etwa 8 Zentimeter.
Und es gilt: Erlaubt ist, was nicht verboten ist.
Ja, ich fahre auch bei gutem Wetter
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Re: Bodenfreiheit Minimum

Beitragvon dreckbratze » 23. März 2012 19:36

mein dnepr - sw - rahmen mit dem duna drauf kommt nach dem umschweissen der schwinge und der oberen stossdämpferaufnahme mit 5,00 - 16er reifen auf etwa 10cm bodenfreiheit. ich sehe da kein problem, der unten rausragende ölfilter der zubehörölwanne der guzz ist da eher gefährdet.
viel tiefer würde ich aber nicht gehen, da wird jeder bordstein zum unüberwindlichen hindernis.
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Re: Bodenfreiheit Minimum

Beitragvon Slowly » 23. März 2012 21:51

Als Langsamfahrer mit Vorliebe für unbefestigte Nebenstrecken (z.B. auch Landwirtschaftswege)
werden meine 12 cm Bodenfreiheit ( an Maschine KAWASAKI VN-800-Drifter, Bodenfreiheit am BW ist höher) nicht selten zum Problem,
insbesondere, wenn ich vor mir liegende Pfützen falsch einschätze.
Aber Spaß macht 's trotzdem.
:grin:
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Motorrad-Fachbuch: "Das moderne Motorrad 1915" http://oldslowly.magix.net/
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Re: Bodenfreiheit Minimum

Beitragvon FredB » 23. März 2012 23:06

Land Rover ca. 25 cm. Keine Probleme.
R.
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Re: Bodenfreiheit Minimum

Beitragvon Stephan » 23. März 2012 23:40

Is' der tiefer gelegt? 25cm hat doch schon 'n etwas älterer PKW (die aktuellen scheinen alle tiefer zu liegen)



Stephan :smt025
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Re: Bodenfreiheit Minimum

Beitragvon FredB » 24. März 2012 00:14

Stephan hat geschrieben:Is' der tiefer gelegt? 25cm hat doch schon 'n etwas älterer PKW (die aktuellen scheinen alle tiefer zu liegen)
Stephan :smt025


Nix tiefergelegt (grobes Foul!) Ist am Kardan (tiefster Punkt) ansonsten geht da natürlich wesentlich mehr. Alte Autos haben das übrigens nicht wirklich, guck' nochmal, wo da z. Bp. der Auspuff hängt, die Kardanblase oder sonstiges Gedöns...
R.
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Re: Bodenfreiheit Minimum

Beitragvon rängdäng » 24. März 2012 07:04

moin moin

Tiefster punk an der R100R ist der Motorschutz
mit etwa 21.5 cm unbelastet-

Belastet mit mir etwa 1cm weniger.
Damit kann ich gut leben -

R100R Bodenfreiheit ab.jpg
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wassedicht
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