Bündelungsbehörde in Hessen

Alle Fragen, die den Motorradumbau zum Gespann betreffen

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon UKO » 22. März 2020 17:30

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach bekommst Du Dein Gespann vom Erbauer mit Tüff. Mit Tüff kannst Du das überall in D zulassen. Oder ist das in Hessen anders?
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Crazy Cow » 22. März 2020 17:41

UKO hat geschrieben:Meiner unmaßgeblichen Meinung nach bekommst Du Dein Gespann vom Erbauer mit Tüff. Mit Tüff kannst Du das überall in D zulassen. Oder ist das in Hessen anders?

Nur etwas.
Der TÜV ist ja keine Zulassung, sondern ein Gutachten. Das wird von der Zulassungstelle beim Regierungspräsidenten aufgeboten, und dessen Bündelungsbehörde prüft, ob die künftige Zulassung konform mit EG und Bundesgesetzen ist. Offiziell tun sie das. Da sie aber nichts tun, ist in zwei Tagen die Freigabe da und kost 39,- Euro extra.
Gute Fahrt, Gruß
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon uplaender » 23. März 2020 10:46

Jou, das Gutachten bekomme ich vom TÜV-ler, der mit dem Gespannbauer zusammenarbeitet. Ich hab halt nur öfter gehört, daß in Hessen da Probleme bei der Bündelungsbehörde aufgetaucht sind, zumindest in der Vergangenheit... Daher war meine Frage in der Richtung zu verstehen, ob sich da in den letzten Jahren die Situation entschärft hat.
Viele Grüße
Thomas
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon michael_kurch » 23. März 2020 11:31

hatte schon Mehrfach mit der BB zu tun, es ist wie überall im Leben: Kommt immer auf den Gegenüber an.
Meistens läuft es einfach durch. Einmal hatte ich aber jemanden, der mir meine AHK abgelehnt hat. Begründung: Er benötigt einen Prüfbericht bei voll beladenen Anhänger und 80 km/h.... hab dann dann mal angerufen und hatte nen anderen Sachbearbeiter dran, den ich erklärt habe, dass die 80 km/h rechtlich nicht machbar sind. Daraufhin kam seine Aussage: "Leider sitzen auch hier Leute, die die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen haben", nach 2 Tagen hatte ich die Bestätigung im Briefkasten...
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Stephan » 23. März 2020 13:30

Klar, du darfst ja nur 60km/h fahren.

GottSeiDank ist die BB bei uns in NRW noch nicht wirklich aufgetaucht. Die scheint man eingespart zu haben. . .


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muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Crazy Cow » 23. März 2020 15:06

Stephan hat geschrieben:Klar, du darfst ja nur 60km/h fahren.

GottSeiDank ist die BB bei uns in NRW noch nicht wirklich aufgetaucht. Die scheint man eingespart zu haben. . .


Stephan



Ich bin sicher, dass es die gibt, ist ja ein EU muss. Nur sie hat traditionell andere Aufgaben, wie Importbestimmungen für Lebensmittel usw.
Die Abschaffung der Todesstrafe in Hessen ging aber auch nicht auf das Tun der BB zurück, das hätte ihr aber als erstes auffallen müssen...
Gute Fahrt, Gruß
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon W-L » 20. Juli 2020 19:51

Hallo Thomas,
die Prüftätigkeit der Bündelungsbehörde scheint derzeit recht zeitintensiv zu sein. Vom Einreichen der geforderten Unterlagen bis zum Eintreffen des positiven Bescheides dauerte es immerhin 13 Tage. Augenblicklich sieht die zuständige Zulassungsstelle keine Möglichkeit die gewünschte Betriebserlaubnis zu erteilen, weil die von der Bündelungsbehörde positiv geprüften Unterlagen dies nicht zulassen. Mir platzt langsam der Kragen.
Gruß Walter
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Pitschaf » 20. Juli 2020 20:21

Walter:
so wie ich meine Unterlagen interpretiere, wird von der Bündelung die neue Betriebserlaubnis erteilt, die Zulassungsstelle hat dies lediglich in neue Papiere und Datensatz umzusetzen.
Es at übrigens nicht dein Daytona-Gespann betroffen.

Mein Vorhaben:
Im Gespann sind maschinenseitig nur 125er Reifen eingetragen, die aber kaum noch zu bekommen sind - 135er Reifen sind mein Ziel.
Eingeschoben: ich wohne im Landkreis Marburg-Biedenkopf (Marburg ist ja einer der Sitze der Bündelsdingsda).
Also zur DEKRA gefahren und nach einem Sachbearbeiter für Zweiräder gefragt. Diesem wurde kurz die Situation geschildert (es sollten noch andere Sachen ein- und ausgetragen werden). Nach einem offiziellen Termin hat er sich die Notizen und Photos gemacht und eine Woche später hatte ich ein Gutachten nach §21 StVO in der Hand. Damit bin ich dann zur Bündelerin (das ist eine Frau, die das macht) und habe dort eine neue Betriebserlaubnis nach §19 StVO bekommen - hat vielleicht eine halbe/dreiviertel Stunde gedauert, die ich dann direkt nebenan (dort ist die Zulassungsstelle) vorgelegt habe. Und dann hatte ich einen neuen Brief (so hies das früher) und einen neuen Schein, und alles war zufrieden. Ich kann also dazu raten, direkt hier zu erscheinen (einer der Vorschreiber kam ja von Usseln). Allerdings geht das nicht so einfach: wg. corinna muss per email (man gehe auf die Seite der Kreisverwaltung) ein Termin verlangt werden. Der wird dann wiederum per e-mail zugesandt und ist einzuhalten. Ohne Termin kein Zugang!! Nicht zur Führerscheinstelle, Zulassung oder Bündel.
Nachsatz: Im Gespräch mit dem DEKRA-Menschen hat er schon erwähnt, dass es hin- und wieder Dissonanzen zwischen Kunde und ....... gibt. Da er aber weis um was es geht wird er die Vorlagen so anfertigen, dass es -bassd-. Und es hat gebassd.
Viel Glück
Grüßle Pitschaf

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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon W-L » 20. Juli 2020 21:01

Pitschaf.
da hast du mit deinen Wohnsitz im Zulassungsbereich Marburg aber Glück, da die Zulassungsstelle und die BB praktisch Hand in Hand arbeiten. Völlig anders sieht das aus, wenn die örtliche Anbindung nicht gegeben ist. Es kann doch nicht sein, dass die BB (Marburg) ihren Prüfauftrag positiv ausführt und ein Mitarbeiter eines weiter entfernt liegenden Zulassungsbereichs die Vorgaben der BB ignoriert und sein eigenes Ding macht. Wofür zahle ich denn 39,80 € an die BB, wenn ich mit deren Ergebnis nichts anfangen kann.
Gruß Walter
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Pitschaf » 20. Juli 2020 21:38

Da ist es immer von Vorteil, wenn im Bekannten- oder Freundeskreis ein RA vorhanden ist, der sich mal kümmern kann....
Ich bin mir sicher, dass auch in hiesige Reihen ein Gespannfahrer mit entsprechender Ausbildung sich dieses Themas widmen könnte.
Grüßle Pitschaf

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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon avalon_nsw » 15. Juni 2022 08:32

Ich möchte meine persönliche Erfahrungen zu diesem Thema teilen.

Ich habe meinen Wohnsitz in Hessen (LDK) und habe in 2020/21 einen 7,5t LKW zu einem Expeditionsmobil umgebaut bzw. teilweise umbauen lassen. U.a. wurden die Räder auf eine wesentlich größere Größe umgerüstet, wozu auch einige technische Änderungen am Fahrzeug notwendig waren. In Hessen fand man keinen TÜV/DEKRA Sachverständigen, der einen solchen Räder-Umbau ohne Freigabe des Fahrzeugherstellers (hier Mercedes, die so eine Freigabe natürlich nicht erteilen) und Festigkeitsgutachten vom Felgenhersteller abnimmt, da die Sachverständigen genau wissen, dass die Bündelungsbehörde in Marburg das Gutachten wieder kassieren würde. Damit wird den TÜV/DEKRA-Sachverständigen eigener technischer Sachverstand abgesprochen und man degradiert sie zu Dokumentensammlern.

Die Lösung sah dann so aus, dass ich den Räder-Umbau von einem LKW-Betrieb in Sachsen machen ließ, der dann ein DEKRA-Gutachten dafür erhielt. Damit ist der LKW-Betrieb zur dortigen Zulassungsstelle gegangen und hat für den LKW eine Tageszulassung auf den Betrieb machen lassen. Damit war die technische Änderung in den Zulassungspapieren eingetragen. Bei einer späteren Halter-Ummeldung auf mich in Hessen wird der Umbau dann nicht mehr überprüft.

Die spätere Vollabnahme des Fahrzeugs mit der neuen Wohnkabine ging mit dem TÜV relativ problemlos. Allerdings bin ich nicht selber zum TÜV gegangen, sondern die Vollabnahme wurde netterweise von einer Mercedes-LKW-Niederlassung veranlasst. Die haben bessere Kontakte zu TÜV-Sachverständigen, die regelmäßig zu ihnen kommen, und damit "gute Kunden" des Sachverständigen sind.

Nun habe ich wohl eine neue ähnliche Problematik vor mir. Ich habe ein Gespann aus Holland gekauft (Goldwing GL 1500 mit EML GT 2000). Zur Zulassung des Gespanns in Deutschland brauche ich eine Vollabnahme. TÜV/DEKRA will dafür alle möglichen Hersteller-Dokumente und Freigaben von Honda und EML haben, die ich nicht habe und wohl auch nicht bekomme. Das wird wohl auch wieder ein harter Kampf ... Wenn jemand von Euch dazu Erfahrungen, Tipps oder Dokumente für mich hat, bitte gerne ...

Frank (avalon_nsw)
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon WingMike » 15. Juni 2022 09:04

Ich habe ein Gespann aus Holland gekauft (Goldwing GL 1500 mit EML GT 2000). Zur Zulassung des Gespanns in Deutschland brauche ich eine Vollabnahme. TÜV/DEKRA will dafür alle möglichen Hersteller-Dokumente und Freigaben von Honda und EML haben, die ich nicht habe und wohl auch nicht bekomme. Das wird wohl auch wieder ein harter Kampf ... Wenn jemand von Euch dazu Erfahrungen, Tipps oder Dokumente für mich hat, bitte gerne ...
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Frag doch mal beim offiziellen EML-Importeur nach:
Manfred Stahmer
Glietzer Dorfstr. 17-18
15913 Märkische Heide/OT Glietz
Telefon: 035471-294841
Telefax: 035471-294843
Mobil: 0170 4465275
Viele Grüsse Michael
GL 1500 SE X NH1E KS-CA _ (Honda Helix, Raemo GL1500)
Interpunktion und Orthographie dieses Postings sind frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt ;)
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Silbertwinwing » 15. Juni 2022 18:12

Ich habe meine Goldwing um Gespann umbauen lassen!
Das Gespann hatte ein Vollgutachten bekommen und wurde bei Eml in Holland umgebaut, allso direkt im Werk, ich dachte dass es keine Probleme geben würde! Als ich das Gespann zulassen wollte würde mir auch von der Bündlungsbehöde in Marburg erzählt die das Vollgutachten, man bedenke, das gibt es nur in Hessen, nochmals auf seine Richtigkeit prüfen muss, das ganze kostet 40€ und es ist mit einer Wartezeit von ca. 3 Wochen zu rechnen!
Das ist der blanke Irrsinn! :rock:
Allso alle Papiere zurück zum Gespannbauer und eine Kurzzeit Zulassung und anschließend die Umschreibung in Hessen!
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Stephan » 15. Juni 2022 18:33

Falscher Beitrag
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muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon f104wart » 15. Juni 2022 19:14

Und was nutzt Dich das bei der Bündelungsbehörde?

...Da kann "Dein" aaS schreiben was er will, wenn's denen in Marburg nicht gefällt, hast Du die Arschkarte gezogen.


Es gibt sogar einen Unterschied zwischen der BB in Marburg und der in Fulda. In Fulda scheint mehr gesunder Menschenverstand vertreten zu sein als in Marburg.

Ich habe das Glück, im Vogelsbergkreis zu wohnen. Dort ist Fulda zuständig, und mit denen hatte ich bisher noch keine Probleme.

Aus Marburg hört man nur negatives.
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon dodderer » 15. Juni 2022 21:01

f104wart hat geschrieben:Und was nutzt Dich das bei der Bündelungsbehörde?

...Da kann "Dein" aaS schreiben was er will, wenn's denen in Marburg nicht gefällt, hast Du die Arschkarte gezogen.


Es gibt sogar einen Unterschied zwischen der BB in Marburg und der in Fulda. In Fulda scheint mehr gesunder Menschenverstand vertreten zu sein als in Marburg.

Ich habe das Glück, im Vogelsbergkreis zu wohnen. Dort ist Fulda zuständig, und mit denen hatte ich bisher noch keine Probleme.

Aus Marburg hört man nur negatives.


Wenn ein Fahrzeug einmal in D, außerhalb Hessen, zugelassen ist, mit irgendwelchen Eintragungen eben, dann kann es danach problemlos in Hessen zugelassen werden, ohne Überprüfung der Bündelungsbehörde.
Das zeigt ja die Absurdität dieser Behörde. Mein Gespann war in RLP nach dem Umbau zugelassen, und da reicht ein Tag, und dann ist in Hessen die Welt in Ordnung gewesen.
Viele Grüße
Andreas LM
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Crazy Cow » 15. Juni 2022 22:36

Ich kann mich irren, aber ich gebe noch einmal wieder, was ich darüber weiß und gelesen habe.

1. Die EU Kommission hat beschlossen (Zeitpunkt habe ich nicht im Kopf), dass alle Mitgliedsstaaten Prüfstellen einzurichten haben, die im Falle von Zulassungen und Sondergenehmigungen das dabei angewandte Recht mit dem geltenden EU Recht abgleichen. Beispiel: Ein Wurstfabrikanat in NL möchte ein Produkt "Holsteiner Katenschinken" nennen (Markenzulassung), in NL dürfte er das wohl, im EU Geltungsbereich darf er es nicht. Um Rechtswidersprüche zu vermeiden, soll das im Vorfeld geprüft werden.
2. In DE sind wegen Föderation alle Bundesländer gehalten, eine solche Stelle ein zu richten. Außer Hessen hat das kein Bundesland getan.
3. In DE kann sich der Bürger für einen Dialog mit dem Staat nicht an den Bundestag wenden, seine Ansprechpartner sind Städte und Kommunen, Stadtdirektor oder Oberkreisdirektor als höchste Personalinstanz.
4. Die Prüfung der Bürgerbegehren unterliegt nun nicht dem Landtag, (der ist für Gesetzgebung zuständig) sondern dem Regierungspräsidenten, der mal als Chef des jeweiligen Kreiswehrersatzamtes aus der Steinzeit übrig geblieben ist und für jede Art von Begehren ein Amt oder eine Behörde unterhält.
5. Diese Prüfungen sind aber nicht technischer Natur, sondern rechtlicher, auch im Falle der Bündelungsbehörde.
6. Bei der Neuordnung europäischer Richtlinien hat das deutsche Verkehrswesen mit KBA und Zulassungsstellen seinen althergebrachten Status weitestgehend behalten, bis auf die Neuordnungen der HU nach EU Richtlinien. Gerüchteweise befand man das in Brüssel für gut, bemüht sich auch, das auf Mitgliedsländer zu übertragen, die noch kein ordentliches Straßenverkehrswesen haben.
7. Allerdings muss bei Beibehaltung eines alten Systems eben hie und da geprüft werden, ob Änderungen oder Ausnahmen im Widerspruch zu geltendem EU Recht stehen. Das macht die Bündelungsbehörde in Hessen.
8. Es kam vor, dass bei Gründung der Behörde Gespanneinträge nicht oder verzögert bestätigt wurden. Mit der Vielzahl der Anträge fand wohl eine gewisse Einarbeitung statt, der Durchlauf ist heute sviw Gang und Gäbe, kost halt 39 Taler.

In DE müssen m.w. alle Gespanne, angefertigt oder eingeführt, einer Einzelabnahme unterzogen werden. Sogar Side Bike Gespanne, die rechtlich eigenständige Dreiradfahrzeuge mit eigener Fahrgestellnummer sind. Nur gab es für jeden SB Typ eine Musterabnahme, die in Hessen von Matheis & Klose Frankfurt und dem TÜV Hessen durchgeführt wurde.

Auch zu CoC Zeiten wurden Gespanne aus NL nicht einfach durchgewunken. Das Problem ist neuerdings, dass die jungen Prüfer dem Aufruf ihres Arbeitgebers Folge leisten, dass für jedes verwendete Bauteil eine Typprüfung bzw. Freigabe des Herstellers vorzulegen ist. Das vereinfacht den Eintrag und die Rechtssicherheit der Prüfstelle ungemein. Tatsächlich gibt es aber immer noch Prüfer, ältere meist, die zum Beispiel die Stimmigkeit von Fahrzeugen für Oldtimerzulassung überprüfen. Die kennen diese Fahrzeuge einfach.

Im Fall der Honda GL ist es aber nicht ganz eindeutig. Für den Fall. dass kein Hilfsrahmen verwendet wird, gab es Empfehlungen, was am Rahmen zu verbessern ist. Die Gebrüder Hartmann, die das seinerzeit haben prüfen lassen sind beide tot. Bei Bernhard Götz, Motorrad GespanneZeitschrift, sollte noch ein Dokument liegen, das einmal abgedruckt wurde. Auch ein engagierter TÜV Mitarbeiter sollte Online Zugriff auf dieses Dokument haben, denn dafür wurde es ja gemacht, vom Fraunhofer Institut sviw. Ähnliche Informationen, die für die Yam XJ 900 F angefertigt wurden, waren/sind ja auch beim TÜV einsehbar.
Was letztlich fehlt, sind die technischen Daten zum SW, die eingetragen werden müssen. > Manfred Stahmer.

Ich hoffe, dass das alles noch gilt, was ich da im Kopf habe, die Fahrzeugwelt ist schnelllebig und mancher Prüfer wird froh sein, wenn er in den Ruhestand treten darf.
PS: Die empfohlenen Rahmenverbesserrungen müssen für eine Zulassung in D durchgeführt worden sein, oder Hilfsrahmen mit Einzelabnahme. Wenn also Änderungen gemacht werden müssen, auf zum Gespannbauer deines Vertrauens, der hat auch einen aaS seines Vertrauens.

Viel Erfolg.
Gute Fahrt, Gruß
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