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§57a Überprüfung in Österreich

18. August 2017 06:20

Hallo!

Dürfte alle Jialing Treiber in Österreich interessieren!
Da meine Jialing eine historische Eintragung hat, sollte jeder in seinem Zulassungsschein oder Typisierung nachschauen, habe ich einen 2-Jahres Intervall bei der Pickerl (§57a) Überprüfung.dies trifft auch auf Fahrzeuge zu die einen historischen Eintrag haben, auch wenn sie noch nicht 30 Jahre alt sind!
Hab das sogar schriftlich von einem Öamtc-Rechtsexperten.

Somit liebe Österreicher, nachschauen und freuen wenn ihr einen historischen Eintrag habt.

Ride on und Grüße
Urban

Re: §57a Überprüfung in Österreich

18. August 2017 07:39

Darf ich mal dumm fragen, ob dies die regelmässige technische Prüfung ist. Also wie der "Tüv" in Deutschland?

Und muss man da grds. einmal pro Jahr hin, oder warum ist dies hier mit den 2 Jahren was Besonderes?


fr

Re: §57a Überprüfung in Österreich

18. August 2017 08:31

Ist mit Tüv in Deutschland vergleichbar.
Diese Überprüfung ist eine jährlich wiederkehrende bei Motorrädern (und auch mit Gespann), unabhängig vom Alter.
Bei Autos ist es etwas anders da sind es 3, 2 und dann 1 Jahresintervalle ab der Erstzulassung.
Wenn ein Fahrzeug in Österreich als historisch zugelassen ist, sind es, egal ob Auto oder Motorrad, 2-Jahres Intervalle.
Somit spart man sich diese technische Überprüfung jedes Jahr. Kleine Kosten- und Zeit- Ersparnis. :)

Re: §57a Überprüfung in Österreich

18. August 2017 08:58

Was ich nicht verstehe, wieso sind maximal 12 Jahre alte Mopeten "historisch"? In Deutschland werden deutlich jüngere Fahrzeuge (OK, mit Diesel) gerade als "alte Stinker" mit Stilllegung bedroht...
Soll keine Polemik sein, ich wundere mich bloß. Gibt's Aufklärung über die Argumentationskette des Austria-TÜV?

Re: §57a Überprüfung in Österreich

18. August 2017 10:36

Historisch hat was mit der Seltenheit und Erhaltenswürdigkeit zu tun. Der Trick ist, es gibt eine Liste bei der Landesprüfstelle (ca. TÜV) in der festgeschrieben steht, welche Fahrzeuge besonders erhaltenswürdig sind.

Die Kleinigkeit, die allerdings mit historisch dazu kommt: Das Fahrzeug (Motorrad) darf nur an 60 Tagen (Auto/LKW 120 Tage) im Jahr und (streng genommen) nicht zur Bewältigung von "Alltagsfahrten" genutzt werden. Da sich aber im Moment noch keiner drum schert, ist das ein recht zahnloser Paragraph.

LG,
Greg

Re: §57a Überprüfung in Österreich

18. August 2017 13:18

Hallo Greg!

Du hast das Fahrtenbuch vergessen! ;)
Aber da ich ein bisschen Erfahrung in der Oldtimerszene habe. Es wird nicht wirklich kontrolliert.
Und das Fahrtenbuch dient als Nachweis, das schreiben viele angeblich erst, wenn sie vorgeladen werden. Ich werd halt mal damit anfangen. :)

Re: §57a Überprüfung in Österreich

18. August 2017 13:20

Hier die rechtliche Information des Öamtc Rechtsberaters:

Sehr geehrter Herr Ing. Springenfels,

auch wenn ein Fahrzeug noch nicht das Alter von 30 Jahren erreicht hat kann es dennoch sein, dass es als vollwertig historisch erhaltungsfähiges Fahrzeug gilt. Dieser Entscheid hat meistens mit der Stückzahl, Verfügbarkeit und Seltenheit zu tun.

Somit gilt hier sofern eine historische Zulassung besteht das 2-jährige §57a-Prüfintervall.

Mit besten Grüßen

TEAM | TECHNISCHE BERATUNG
Sekretariat | Sachverständigenservice

ÖAMTC

Re: §57a Überprüfung in Österreich

18. August 2017 15:20

die haben doch sicher einen satz würfel auf dem schreibtisch. :dumm:

Re: §57a Überprüfung in Österreich

19. August 2017 09:24

dreckbratze hat geschrieben:die haben doch sicher einen satz würfel auf dem schreibtisch. :dumm:


Nein, ein Körbchen für die Scheine. :D

@Urban: Ja genau, das Fahrtenbuch... *örgks*

Re: §57a Überprüfung in Österreich

19. August 2017 11:43

Bei dem ganzen Theater fährt wohl besser mit Bus oder Bahn ?
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