13. März 2009 19:00
Ich weiss nicht, was in D der Gesetzgeber über Helmvisiere sagt. Wo es anfängt und wo es aufhört, ist auch bei der Gaudi wohl eher sekundär.
Die Folien selbst sind TÜV geprüft und werden bekanntermassen auf Stadtbussen ein gesetzt. Natürlich nicht auf der Windschutzscheibe.
Da das Mopped aber nicht mehr nur Fortbewungsmittel ist, sondern Freizeitartikel und Sportgerät gibt es sicherlich einige Anlässe, wo man sowas tragen kann. Ich glaube auch nicht, dass ein Fussgänger Schwierigkeiten mit der Polizei bekommt, wenn er sowas beim Einkaufsbummel oder beim Joggen trägt. Ich kenne Leute, die fahren im Fahrerlager auf Barhockern mit V8 Motor herum, auch nicht zugelassen!?
Was ist mit Beifahrern? Freie Sicht vorgeschrieben?
Man darf übrigens keine spritzgegossenen Helme bekleben (zb. Caberg) ausser mit dem Fabrikat X-Film, das auch dafür eine Zulassung hat.