Servus zusammen
Mit dem Fahrverbot in Tirol ,das hat mir keine Ruhe gelassen da in meinen Gespannpapieren 96 P unter U1 steht und somit ich eigendlich nicht über die besagten Strecken fahren dürfte . Ein Spezl von mir hat sogar 98 unter U1 drinstehen.
Ich hab nun die Tiorler Landsregierung angeschrieben und wollte wissen ob Gespanne auch unter dieses Fahrverbot fallen.
Mir hat nun ein Dr. Bernhard Knapp von der Tiroler Landesregierung geantwortet und der sagt das Motorad mit Beiwagen nicht unter dieses Verbot fallen.
Nun bin ich beruhigt.
Gruß Kalle
Sehr geehrter Herr Herrmann,
vorerst darf ich mich für Ihre E-Mail recht herzlich bedanken. Motorräder mit Beiwagen und sogenannte „Trikes“ fallen nicht unter dieses Fahrverbot.
Ich wünsche Ihnen eine unfallfreie Fahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Knapp
Logo Land Tirol
Dr. Bernhard Knapp
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht
Vorstand der Abt. Verkehrsrecht
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Tel: +43 512 508 2450
verkehr@tirol.gv.athttp://www.tirol.gv.at/verkehrs-seilbahnrechtVon: Amt der Tiroler Landesregierung <post@tirol.gv.at>
Gesendet: Mittwoch, 10. Juni 2020 11:41
An: #Abt. Verkehrs- u. Seilbahnrecht <verkehr@tirol.gv.at>
Betreff: Unverbindliche Anfrage von
https://www.tirol.gv.at/telefonbuch/bww ... oe/300071/
Name: Herrmann Karl Heinz
E-Mail:
kalleheinz@web.deTelefonnummer:
Betreff: Fahrverbote für Motorräder ab dem 10.06.2020
Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren Das Fahrverbot das für Motorräder über 95db ab dem 10.06.2020 gilt finde ich hervorragend. Meine Frage bezüglich diesen Fahrverbotes ? In ihrer Beantwortung einiger Fagen wird nicht abgehandelt was mit Motorrädern mit Beiwagen ist.In ihrer ersten Stellungnahme wird von einspurigen Fahrzeugen gesprochen. Unter was fällt ein Motorrad mit Beiwagen ? Sind diese auch gem.Ihrer Verordnung von dem Fahrverbot betroffen oder zählen Beiwagenmaschinen unter mehrspurige Fahrzeuge die somit nicht in diesen Fahrverbot unterliegen. Vielen Dank für Ihre Antwort ich denke es wird alle Gespannfahrer interessieren. Mit freundlichen Grüßen Karl Heinz Herrmann
Update von Heute morgen:
Gestern hab ich mit dem ÖATMC verbindung aufgenommen , die Dame erzählte mir was ganz anders , Sie meinte das auch ein Gespann unter die Rubrik Motorad fällt. Nachdem ich ihr diese Mail der Tiroler Landesregierung geschickt hatte kam heute der erlösende Anruf von ihr. Sie sagte das es so wie in der Mail der Landesregierung geschrieben steht ist , Motorräder mit Beiwagen zählen nicht unter die Kategorie Motoräder und deshalb dürfen Gespanne auf diesen Strecken Unterwegs sein.
Sie sagte auch das man dieses Schreiben mitführen sollte falls Polizisten anderer Ansicht sein sollten , darauf könne man sich berufen.
Gruß
Kalle