Die Kneipe an der Ecke: Für Freud und Leid, Off-Topics, Rechnerfragen etc.

Hier kann man auch als Gast schreiben. Anonyme Beiträge sind möglich, aber nicht erwünscht, man sollte wenigstens seinen Namen drunter setzen.
Antwort erstellen

Das geht uns alle an

31. März 2007 21:03

Mir ist der Kaffee wieder aus dem Gesicht gesprungen, als ich dieses hier heute morgen lass

Grundsatzurteil
Biker bei Unfällen fast immer mitschuldig

Frankfurt - Das Landgericht Frankfurt hat die Klage eines Motorradfahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in einem Grundsatzurteil zurückgewiesen.

Der Motorradfahrer hatte sich bei einem Sturz verletzt, nachdem ein Radfahrer aus einem Waldweg heraus vor ihm auf die Landstraße eingebogen war. Laut Urteil hatte er den Unfall dennoch aus eigener Unachtsamkeit selbst verschuldet. In einem Ausflugs- und Wandergebiet müsse ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängen und Radfahrern rechnen, begründete das Gericht. Darüber hinaus sei die "Betriebsgefahr" bei Motorradfahrern ungleich höher als etwa bei Autofahrern. Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher "grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen". Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher "ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden". dpa

Az: 2-20 O 8806/06

Frankfurter Rundschau 31.3.2007

31. März 2007 21:24

jaja,
die Rechtsverdreher....
da kann man wirklich nur den Kopf schütteln

31. März 2007 21:30

Nee Hauni,
ich werde das Gefühl nicht los, der Richter mag keine Mopedfahrer. Aber man kann dieses Urteil auch noch anfechten!
Es schreit zum Himmel, dieses Urteil steht im Wiederspruch zu meinem Rechtsempfinden!

Nun ja,
ich werde nicht der einzige sein, der sich darüber aufregt.


Schrat

31. März 2007 21:38

moin,
da komm ich nicht mit,nur weil ich Motorrad od.Gespann fahre bin ich selber schuld.Egal was passier-das kann ja wohl nicht sein. :smt017
Dagegen müsste man bis zum Bundesgerichtshof klagen.
Aber wer kann und macht das schon,als armes kleines Würstchen.

Und was ist mit den Ski-Fahrern,Skatern,Rennrad-Fahrern,Sportler allgemein,Reiter und viele mehr.Jeder geht überall ein höheres Risiko ein wenn er sich vom Sofa erhebt.
Es macht hier eigentlich keinen Spaß mehr.... :rock:

Und ich bin heute Nachmittag mit der Molly unterwegs gewesen und wir hatten Spaß-schön war's- :dance:

Liebe Grüße aus dem Celler Land-SCHORPI- :P

1. April 2007 00:58

Das LG Frankfurt am Main, fällte folgendes Urteil:
vom 30.03.2007, Az. 2-20 O 8806/06

Leitsatz:
Motorradfahrer können nach einem Zusammenstoß mit einem plötzlich auf
die Straße einbiegenden Radfahrer nicht in jedem Fall Schadensersatz und
Schmerzensgeldansprüche geltend machen. In einem Ausflugs- und Wander-
gebiet muss ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spazier-
gängen und Radfahrern rechnen. Darüber hinaus ist die "Betriebsgefahr" bei
Motorradfahrern ungleich höher als bei Autofahrern und anderen Verkehrs-
teilnehmern.

>>LG Frankfurt<<

Zum Glück handelt es sich hierbei nur um ein Landesgerichtsurteil :!:

Bitte lest hierzu auch die Leserbriefe des LINKS :roll:

1. April 2007 07:09

Moin 3Radler,
dieses Uerteil ist kein Einzelfall und auch nicht nur gegen Motorradfahrer. Ich bin mit einem Bus in einer 30 Zone 25 gefahren, dort ist mir ein PKW seitlich in den Bus gefahren, aus einer Parkbucht, habe auch eine Mitschuld bekommen weil LKW oder Busse so groß sind und somit auch viel gefährlicher für die anderen Verkehrsteilnehmer. Es ist wirklich nicht zu glauben, aber es war so. Also haben sich die Versicherungen den Schaden geteilt.
Es wird sich nichts ändern - es ist kein Aprilscherz.
Gruß aus Hamburg - Gerd-Uwe

1. April 2007 12:06

Gerd-Uwe Westphal hat geschrieben:Moin 3Radler,
dieses Uerteil ist kein Einzelfall und auch nicht nur gegen Motorradfahrer.
Gruß aus Hamburg - Gerd-Uwe


ich wollt grad sagen:
ähnliche Schuldfragenregelungen gibt es doch auch in anderen Verkehrsbereichen. Bei Massenkarambolagen zum Beispiel, äussert ungerecht, wenn man rechtzeitig zu stehen kam und in den Vordermann geschoben wird.
Bei Autobahnunfällen, wo über 130 gefahren wird.

Ich versuche mal den Sinn des Urteils zu verstehen und komme zu dem Schluss, dass die Gerichte überlastet sind mit der Ergründung von Schuldfragen.

Dazu war die Sache hier vor einem LG anhängig, d.h. da hat ein Motorradfahrer einen nicht unerheblichen Schadensersatz gefordert von einem Radfahrer. Schwer nachvollziehbar von einem Autofahrer.

Ich sehe ehrlich gesagt den Grundsatz: "Recht muss Recht bleiben" im Strassenverkehr schon lange gefährdet. Die Schuldfrage kommt aus einer Zeit, als aus heutiger Sicht kaum was los war auf den Strassen.
Ein Pendler, der 30Jahre lang morgens im Halbschlaf 60km mit dem Auto zur Arbeit fährt, muss einfach damit rechnen, dass er irgendwann in einen Unfall verwickelt wird. Wenn er von einer anderen Schlafmütze angefahren wird, würde es mir als Richter auch schwer fallen zu glauben, dass nur einer Schuld ist.

Vielleicht befinden wir uns auf der Schwelle zu einem Zerrüttungsprinzip im Strassenverkehr, wie es mal bei Ehescheidungen eingeführt wurde. Nach dem Motto, "soll jeder froh sein wenn er mit dem Leben davon gekommen ist."

1. April 2007 14:05

Manchmal wünsch ich mir die Zeiten in denen mann sowas selber regelte >>> so ! :rock: :rock: :rock:

1. April 2007 14:54

Wenn man das so liest

sollte man nur noch mit einem Panzer
im Strassenverkehr unterwegs sein !

Wenn man denn schon Teilschuld hat,
tuts wenigstens nicht so weh :-)

Kopfschüttelnde Grüße

Eugen j.keusen

1. April 2007 15:29

Deshalb mögen die Leute ja uhre SUVs: Mich zuerst.

Die Fa. Saab hatte seinerzeit ihren 900er u.a. aus dem Programm genommen, weil seine Rammbock-Konstruktion nicht nehr zeitgemäss war und nicht zu Knautschzonen Autos passte. Es war bei Unfällen immer nur einer verknautscht. Sein Design war sowieso nie zeitgemäss.

1. April 2007 19:17

.....und wie ist das? Müssen Radfahrer und Fussgaenger wenn sie sich einer Strasse naehern nicht mit motorisierten Fahrzeugen rechnen???
*Haareraufgruesse*

Babi

1. April 2007 21:13

Babi hat geschrieben:.....und wie ist das? Müssen Radfahrer und Fussgaenger wenn sie sich einer Strasse naehern nicht mit motorisierten Fahrzeugen rechnen???
*Haareraufgruesse*

Babi


Ich denke schon. Auch Kühe und Schafe.

1. April 2007 23:46

hmm

wie sieht das dann mit dreiradfahrenden verrückten Kühen aus??????



:-D :-D

Grüsse

2. April 2007 00:01

wudi hat geschrieben:hmm
wie sieht das dann mit dreiradfahrenden verrückten Kühen aus???


Die bekommen sofort 3mal lebenslänglich (für jedes Rad halt) :wink: :lol:

--------------------------------------------------------------------------

Ne jetze mal im ernst.
Ich habe eher das Gefühl, das unsere Recht_s_sprechung eher
den Versicherungsgesellschaften nach dem Munde urteilt.
Bei einer "Teilschuld" werden schließlich 2 Parteien Beitragsmäßig
hochgestuft, so etwas kann sich schon rechnen :roll: :!:

Inwiefern unsere Richter nur ihrem Gewissen folgend urteilen . . .
vermag ich freilich nicht zu urteilen :roll:

ps.
Olaf . . . sei jetzt vorsichtig was de jetze schreibselst,
ansonsten gibets 4x lebenslänglich (pro Huf) :P :lol:

Ich wünsche allen eine schöne, kurze Arbeitswoche :lol:

2. April 2007 00:07

Ja ich denke darum geht es.
Wenn ich die Dame vom Zentralruf der Versicherer seinerzeit richtig verstanden habe, wird sich der Braten, nein das "Leid" bei uneindeutiger Rechtslage sowieso geteilt. Trotz Richterspruch.

Das heisst, die Versicherer verfolgen schon lange ihr eigenes Rechtssystem.
Wahrscheinlich eines, das billiger ist.

Re: Das geht uns alle an

2. April 2007 06:55

Schrat hat geschrieben:...
Grundsatzurteil
.....
Landgericht Frankfurt
...




Soooo - und nun alle wieder ganz locker werden und die Atmung beruhigen :D

Ein Landgerichtsurteil kann kein Grundsatzurteil sein. Erst ab der nächsten Instanz der Oberlandesgerichte (OLG) bekommen Gerichtsurteile eine gewisse "weisende 7 grundsätzliche" Funktion - aber auch nur solange, bis ein anderes OLG was anderes entscheidet.

Hier im vorliegenden Fall handelt es sich um ein ganz stinknormales Einzelfallurteil ohne weisenden oder grundsätzlichen Charakter.

Und da es immer schwer ist, die Begleitumstände nachzuvollziehen, die zum Urteil geführt haben, und da die Pressemeldungen i.d.R. nur den spektakulären Teil zitieren ohne auf Einzelheiten einzugehen, macht es keinen Sinn, ein solches Urteil zu diskutieren.

2. April 2007 10:10

Crazy Cow hat geschrieben:Deshalb mögen die Leute ja uhre SUVs: Mich zuerst.

Die Fa. Saab hatte seinerzeit ihren 900er u.a. aus dem Programm genommen, weil seine Rammbock-Konstruktion nicht nehr zeitgemäss war und nicht zu Knautschzonen Autos passte. Es war bei Unfällen immer nur einer verknautscht. Sein Design war sowieso nie zeitgemäss.


Na das Moped möchte ich sehen, dass mit einem Rammbock ausgerüstete ist, um u.a. Radfahrer dazu zubewegen in einem höheren Bogen die Gefahrenzone auf schnellstmöglichen Wege, zu verlassen.

@ Roland, ich geben dir ungefragt Recht, nur wo soll das hinführen? Heute herrscht auf den Strassen doch schon ein Verdrängungswettbewerb. Nach dem Motto, "mich überholt keiner! Und wenn doch, schieß ich ihn anschließend von der Strasse". Dass zweidrittel der Motorradunfälle in Dt. von Autos ursächlich verschuldet wird, ist meiner Meinung nur die Spitze des Eisberges.

Und es sind auch die Autofahrer die mir frech ins Gesicht sagen, sie hätten mich übersehen. Sie haben mich nicht übersehen, sondern mein Gefährt und mich bewundert, dann aber Gas gegeben um zu Zeigen, dass sie mich "abschießen" könnten, wenn sie wollten, oder weil sie zu doof sind, sich ein Gespann zu leisten oder es noch zu beherrschen!

Das "Gegeneinander" hat schon Anfang der 60iger Jahre angefangen, ein Dickschiff auf Sindelfingen gegen ein Tretroller aus Wolfsburg. ectra.
von Miteinander wurde immer nur geschwafelt aber nie ernsthaft in Betracht gezogen.

Dieses oben genannte Urteil ist diskriminierend und gehört vor den Kadi! Egal wo dieser sitzt.

Schrat

Re: Das geht uns alle an

2. April 2007 12:54

Tigris hat geschrieben:Soooo - und nun alle wieder ganz locker werden und die Atmung beruhigen :D

Mein Doc sag der Puls sollt mindest einmal am Tag über 120 gehen -
entweder richtig aufregen oder Sex :-D

Re: Das geht uns alle an

2. April 2007 14:45

Roland hat geschrieben:Mein Doc sag der Puls sollt mindest einmal am Tag über 120 gehen -
also richtig aufregen beim Sex :-D


Habe es verbessert

Siggi

Re: Das geht uns alle an

2. April 2007 15:42

Tigris hat geschrieben:Und da es immer schwer ist, die Begleitumstände nachzuvollziehen, die zum Urteil geführt haben, und da die Pressemeldungen i.d.R. nur den spektakulären Teil zitieren ohne auf Einzelheiten einzugehen, macht es keinen Sinn, ein solches Urteil zu diskutieren.


Endlich :!:

Keine Ahung bei wievielen der medienverhaspelten Urteile ich nach Lesung der Gründe zu dem Urteil kam, dass da medial was heftig gedreht wurde.
Sicher tickt immer mal wieder ein Richter in die ein oder andere Richtung aus. Aber i. d. R. machen die am LG auch keinen vollständigen Bullshit.
Man sollte den Sachverhalt ganz kennen, dann die i. d. R. ausführlichen Gründe des Urteils lesen, dann das Hirn einschalten und Eigeninteressen ausblenden und dann erst diskutieren.
Die Betriebsgefahr des KfZ steht im Gesetz. Damit ist die erste Anlage eines Mitverschuldens schon mal normiert. Alles weitere ergibt sich aus den Umständen des Falles. Gebiete mit Wanderwegen und so Gezeugs kann nämlich alles sein von der normalen Landstraße bis zum asphaltierten Feldweg im Naherholungsgebiet einer Großstadt.

Olli
Antwort erstellen