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Mängel beseitigung

9. Juni 2008 23:56

Immer wieder gibt es Probleme mit der Nachbesserung, wenn Mängel
am Motorrad oder der Bekleidung auftreten. Die Frage stellt sich dann,
wo nachgebessert werden muss. In der Werkstatt, beim Kunden oder
eventuell da wo die Sache liegen bleibt.

Der Bundesgerichtshof hat sich zu diesem Thema nunmehr geäußert
und in seiner Entscheidung vom 10.03.2008 (Az.: ZR 97/05) dahinge-
hend geurteilt, dass zunächst die Absprachen der Parteien entschei-
dend seien und sofern es keine Absprachen gibt, dort nachzubessern
sei wo sich das Werk befinde. D.h. bleibt das Motorrad zwischen der
Wohnung und dem Händler liegen, muss an diesem Ort nachgebessert
werden. Sofern dies nicht möglich ist, muss das Motorrad dort abgeholt
werden oder auf Kosten des Verkäufers in die Werkstatt verbracht wer-
den. Also immer erst den Verkäufer anrufen und um Abholung bitten,
erst wenn der Verkäufer das Abholen ablehnt, sollte das Motorrad ge-
gen Zahlung der Transportkosten zum Verkäufer gebracht werden.

So sieht es derzeit der BGH und unser Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
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