dreckbratze hat geschrieben:nur die möglichkeit einer temposchätzung ist schlicht und ergreifend eine frechheit.
Ist OT, gehoert aber zum oben genannten:
Also, wenn euch der Hr. Polizist aufgrund einer Schaetzung einen Strafzettel ausstellen will, ist das so nicht zulaessig. Ihr habt das Recht auf einen Nachweis der gemessenen Geschwindigkeit, das kann sein:
- eigenmaechtiges Ablesen der Anzeige auf der Laserpistole (uebrigens ist es nicht zulaessig, den zweiten Polizisten als Zeugen heranzuziehen, sofern der nicht direkt neben dem messenden Polizisten dagestanden hat - wuerde aber Rechtsstreiterei
- Vorfuehrung des Videos der Video-Geschwindigkeitsmessung
- Vorlage des Radarfotos (bei den aelteren mobilen Radars moeglich... ist eine Art Polaroid mit Geschwindigkeit drauf)
Messrichtlinien:
- es darf erst ab 150m nach einem Ortsschild bzw. einer anderem Verkehrszeichen welches die Geschwindigkeit festlegt gemessen werden
- es muss sichergestellt sein, dass evt. Fotos eindeutig das Fahrzeug inkl. Kennzeichen BEI der Geschwindigkeitsuebertretung zeigen
Insofern ein Praezedenzfall, ich war mit meinem Vater unterwegs in der Gegend um Steyr (OOe), wir kommen einen Huegel runter, gleich nach der Kuppe war das Ortsschild, wir lassen beide die Mopeds ausrollen auf die vorgeschriebenen 50km/h. Unten in der Senke erwischt es uns dann, ein einsamer Motorradpolizist mit Laserpistole in der Hand hat mich und dann meinen Vater geschossen (mit 67 oder so, machte dann letzten Endes nur marginal ueber der vorgeschriebenen Hoechstgeschwindigket und 21e), da er aber alleine war und nur noch den Wert meines Vaters belegen konnte, ging ich straffrei aus. (wenngleich mit einer Verwarnung)
Drum, trauts euch ruhig was zu sagen, auch oesterr. Polizisten unterliegen gewissen Rechtsnormen.
Grysze
Greg