Schwarzwäldler hat geschrieben:Moin Willi-Jens,
das ist so. Viel wichtiger ist aber, das es zur Zeit keine 5W/21W auf dem Markt gibt, die eine E-Zulassung hat. Es gibt nur komplette Leuchten mit E-Zulassung, in der Regel mit E13. Den ganzen rechtlichen Kram erspare ich uns jetzt.
Aber wie war das früher? Man hat sich doch den Bananensattel auch aufs Mofa geschraubt oder den Z-Lenker auf die CB-750. Beides hab' ich überlebt. Vor dem TÜV wurde halt kurz umgeschraubt.
Die LED Birnchen sind einen Ticken heller und von der Farbe her klarer, was das Rücklicht angeht. Das Bremslicht ist hingegen genial und genau das was ich gesucht habe.
Ich meinte schon richtige, zugelassene LED-Leuchten.
Die nicht zugelassenen LED-Ersatzbirnen sollte man sich imho aus zwei Gründen verkneifen:
1. Eine zugelassene Leuchte verliert ihre Zulassung, wenn man nicht geprüfte Leuchtmittel verwendet (LED, ebenso wie Xenon).
2. Der Abstrahlwinkel von diesen LED-Ersatzbirnen ist sehr richtungsorientiert und hat nicht die notwendige Streuung d.h. die Leuchten sind somit z.Tl. nicht mehr aus schrägen Blickwinkeln erkennbar (zumindest nicht so wie es eben mit den zugelassenen Leuchtmitteln der Fall ist).
Insofern imho das rechtliche Risiko nicht wert. Dann lieber richtige zugelassene LED-Leuchten verwenden und dann bei Ausfall in den sauren Apfel beißen und neue Leuchten einbauen.
just my 5 Cent
Grüße
Jens
P.S. Das gezeigte Beispiel mit dem dreickigen Reflektor ist übrigens nur an Anhängern zulässig (wegen eben diesem Reflektor)