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Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 6. Oktober 2018 18:25
von Crazy Cow
Bin heute mal was früher los, wird ja auch eher dunkel und kalt. Nicht, dass mich die Abendtemperatur stören würde, man braucht nur zweierlei Kleidung.
14.00h: tanken, 12,5l für 168 gefahrene km. Das ist bis jetzt nicht wirklich wichtig.
14.30h verlassen der Autobahn A45 bei Ausfahrt Ronneburg,
14.40h überholen einer Radfahrergruppe.
14.42h Verkehrskontrolle. Die zweite in meinem Leben, diesmal nicht grundlos. Das Mädel in T-Shirt und Uniformhose hatte ein bezauberndes Lächeln drauf, so dass ich meinen Helm abnahm und verzückt zurücklächelte, so gut ich konnte.
"Wir machen eine Lasermessung und stehen da vorn im Gebüsch, haben Sie sicher gesehen" Nein, hab ich nicht. "Bei Ihnen waren es 93 brutto bei erlaubten 60km/h" stellte sie immer noch lächelnd ohne erhobenen Zeigefinger fest. "Ich muss da ein Protokoll aufnehmen". Ihr Lächeln blieb, als ich ihr meinen Ersatz-Führerschein von 1980 gab. Während sie schrieb, erfuhr ich, dass es nur ein 6-Punkte-Konto in Flensburg gibt, nicht wie früher 12. Was ist denn mit Besitzstandswahrung? Aber wir waren endlich beim Thema. "3km/h darf ich abziehen, dann waren sie 30km/h zu schnell, das macht 80 Euro und einen Punkt in Flensburg, aber sie bekommen das schriftlich mit der Post.

Toll, mein erster Länderpunkt. nach nun doch schon 47 Jahren. Ich betrachtete ihn als Anerkennung für mein Lebenswerk und ging nicht weiter auf die Barrikaden. :D

"Geben Sie den Verstoß zu (für das Protokoll)?" "Hm, damit würde ich ja zugeben, dass ich 93 gefahren bin, das kann ich nicht, ich habe nicht auf den Tacho geschaut."

15.05h Weiterfahrt in den Vogelsberg. Ich hab dann nur noch verkrampft nach den Verbotsschildern geschaut und war überrascht, wie viele doch da an dem mir bekannten Weg stehen. Nicht, dass der Schreck so tief saß, aber ich wollte auch nicht zweimal am gleichen Tag überführt werden, denn diese Aktionen laufen meist konzertiert landesweit ab.
15.45h Hoherodskopf, rappelvoll.
17.00h Antritt der Heimreise, genüsslich, aber besonnen.
18.30h erneut volltanken, 14l für 210km! :?

Falls einer nachrechnet, es müssen so um die 10% Ersparnis sein für besonnenes Fahren und verkrampftes bis gefährliches Schielen nach Verbotsschildern.
Man darf auch überhaupt nichts mehr. Was ist denn mit Gewohnheitsrecht?

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 6. Oktober 2018 18:50
von Neandertaler
30 zu schnell - unverantwortliche Raserei - :-D :-D :-D :-D

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 6. Oktober 2018 18:52
von Peter Pan CR
https://youtu.be/McK3zMQK-Ow

Der Kenner schweigt und geniesst...
Massochisten beissen sich besser auf die Zunge.

Bei mir war es 2016 weniger: 10km nach Abzug, aber das Photo konnte ich nun wirklich nicht leugnen.
1983 das letzte Mal Punkte in Flensburg gesammelt. Dabei pflegte ich ab 87 nur 50 in der Stadt zu fahren....50mph.
Glück gehabt.

Wer beim Überholen auch noch auf die Tachonadel achten soll, gefährdet alle Beteiligten.
Irgendwie nimmt die Entmündigung in Deutschand überhand.
In Costa Rica im Gebirge wird unsereiner von den Fahradfahrern häufiger überholt, als dass man in eine Geschwindigkeitskontrolle gerät... :smt009 (ich glaub meine Frau in 2002 das einzige Mal überhaupt.)

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 6. Oktober 2018 19:53
von der Gärtner
Nun erzähl uns bloß noch, daß du Geschwindigkeitsbegrenzungen jedweder Art bislang ignoriert hast. Ich mein, die Schilder stehn da ja nun nicht zum Auslüften...

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 6. Oktober 2018 20:08
von Peter Pan CR
Wer war gemeint?
Norddeutschland: Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgelegt dafür, sicher durch die Kurven zu kommen bei schlechtem Wetter und schmierigen Strassen bei Dunkelheit.
Süddeutschland und Nordspanien. Ausgelegt bei gutem Wetter und sauberer Strasse sicher durch die Kehren zu kommen.

30kmh Innerorts : um Getriebe- und Motorschäden hervorzurufen.

Costa Rica: Fahr nur so schnell, wie weit Du vorrausschauen kannst. Bei einer uneinsehbaren 270º Kehre können schon 20kmh lebensgefährlich sein.
Wo ist der nächste Ort?
Einen Schritt von der Strasse herunter.

Hier das einzig wirklich wirksame Verkehrsschild, das mir diesen Sommer begegnete: Elbuferstrasse

https://share.icloud.com/photos/0OJWxHNpqGTsswE-JLngehCig

Bild
Und wie bekommt man nun wieder Bilderchen zum Angucken? Dieses ist nun mal wirklich meines.

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 6. Oktober 2018 21:24
von Stephan
JaJa, immer diese Raser. . .


Hab jetzt schon ewig keine Punkte mehr bekommen. Aber so alle paar Jahre mal 'n 10er abgedrückt. . .

Gruß nach Costa Rica, hier ist es halt voller, als bei euch.


Stephan

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 6. Oktober 2018 22:12
von Crazy Cow
der Gärtner hat geschrieben:Nun erzähl uns bloß noch, daß du Geschwindigkeitsbegrenzungen jedweder Art bislang ignoriert hast. Ich mein, die Schilder stehn da ja nun nicht zum Auslüften...


Das sind aber nun wirklich zwei Paar Schuh, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Schilder. Geschwindigkeitsbegrenzungen habe ich nie ignoriert. :D. 50 in der Ortschaft und 100 auf der Landstraße, auch auf der Autobahn fahre ich selten über 130, aber Schilder?

Der Schilderwald in D ist nun wirklich nicht vorbildlich, auch hier gilt: weniger ist mehr.
Aber das soll kein Appell sein, sie zu ignorieren...

ein Link: Durchschnittlich alle 28 Meter steht ein Verkehrsschild.

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 6. Oktober 2018 22:30
von rotklinker
Die Radfahrergruppe war bestimmt kein Zufall. Vermutlich die gemischte Pedalritterschaft der Trachtengruppe Grün-Weiß beim Training, da will man natürlich fix vobei ... und zack hamse Dich am Allerwertesten. :D
Das Lasern war lediglich kameradschaftliche Hilfe bei der Zeitnahme ... Du warst einfach nur Beifang. Blöd gelaufen! :smt013

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 7. Oktober 2018 00:41
von Nattes
Die letzen 100000Km , das heißt in den letzten 4 Jahren bin ich nicht geblitzt worden.
Liegt vielleicht daran, das ich nur noch kleine und kleinste Straßen fahre.
Mehr Spaß, weniger Risiko. :-D

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 7. Oktober 2018 08:55
von Zimmi
An manchen Stellen stehen auch Ansagen, da kann ich nur den Kopf schütteln. "Fahrbahnschäden, max. 50 fahren" - und die folgenden sanften Wellen würden allerhöchstens einen Vorkriegsautowagen nachhaltig stören, würde er mit 100 drüber bügeln, was er aber eh nur im freien Fall erreichen könnte...
Oder noch besser, automatische Verkehrsbehinderungssysteme auf Autobahnen. Musste eine Zeit lang pendeln und hatte so ein Ding täglich 2x. Grandios gequirlte Kacke. Krönung war 80 bei strahlendem Sonnenschein - Begründung: Nässe. Es hatte 2 Wochen nicht geregnet - Wunschdenken? Bin dann bewusst mit 80 pro Achse durchgefahren... :D

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 7. Oktober 2018 09:18
von der Gärtner
Zimmi hat geschrieben:An manchen Stellen stehen auch Ansagen, da kann ich nur den Kopf schütteln. "Fahrbahnschäden, max. 50 fahren" - und die folgenden sanften Wellen würden allerhöchstens einen Vorkriegsautowagen nachhaltig stören, würde er mit 100 drüber bügeln, was er aber eh nur im freien Fall erreichen könnte...

Die Schilder stehen da dann auch eher, um den Straßenbaulastträger vor Haftungen jedweder Art zu schützen, denn heutzutage ist ja kaum noch einer in der Lage, seine Fahrweise den jeweiligen Straßenverhältnissen anzupassen. Und wenn man deswegen in den Knick (norddt. für Hecke) fliegt, wird gerne mal geklagt, weil ja immer wer anderes schuld ist...
Wir haben bei uns in der Gegend auch so`n paar Straßen, die seit Jahrzehnten erneuerungsbedürftig und seit Kurzem mit entsprechender Geschwindigkeitsbegrenzung versehen sind. Blitzer hab ich da aber noch nie gesehen, es scheint also sogar den Tempokontrolleuren zu blöd zu sein...

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 7. Oktober 2018 11:19
von Crazy Cow
Nattes hat geschrieben:Die letzen 100000Km , das heißt in den letzten 4 Jahren bin ich nicht geblitzt worden.
Liegt vielleicht daran, das ich nur noch kleine und kleinste Straßen fahre.
Mehr Spaß, weniger Risiko. :-D


So halte ich es auch allgemein. außerordentliche Geschwindigkeitskontrollen gibt es offensichtlich auch nur wo Schilder aufgestellt sind. 37 in der 30er Zone hatte ich schon mal und 82 in einem 70er Abschnitt auf der Bundesstraße. Wenn einer Schilder missachtet, fährt er da 50 bzw 100, "Ordnungswidrigkeiten" sind zwar Gesetz, aber sie treffen auch die, die sich bemühen, verfehlen m.E. die erzieherische Wirkung.

Ich weiß nun nicht, wie ich die Veranstaltung einordnen soll, weil die Beteiligten so verdammt jung waren und das Mädel die ganze Zeit lachte. Vlt. Ausbildung. Weil das Anfertigen des Protokolls so ewig dauerte, habe ich dann gefragt, ob sie auch wirklich echt sind, sie trugen ja wegen der Hitze auch keine Uniformjacken. Ich habe auf den T-Shirts auch keine Namen gesehen. Als Antwort nannten sie nicht ihre Namen sondern deuteten auf 3 Streifenwagen, die unter den Bäumen des anliegenden Bauernhofes standen. Beobachtender Ausbilder dabei? Einen Durchschlag des Protokolls bekam ich auch nicht.
Ich glaube ehrlich gesagt nicht einmal, dass ich ü 90 gefahren bin, 30 zuviel passt nicht zu mir. Ich warte mal ab, was der Landrat so schreibt.
Wie geht denn eigentlich eine mobile Lasermessung ohne Blitz? Mit der Laserpistole?

rotklinker hat geschrieben:Die Radfahrergruppe war bestimmt kein Zufall. Vermutlich die gemischte Pedalritterschaft der Trachtengruppe Grün-Weiß beim Training, da will man natürlich fix vobei ... und zack hamse Dich am Allerwertesten. :D
Das Lasern war lediglich kameradschaftliche Hilfe bei der Zeitnahme ... Du warst einfach nur Beifang. Blöd gelaufen! :smt013

Der Gedanke ist interessant. Es kamen auch während der ganzen Zeit keine Radfahrer an Protokollstelle vorbei. :(

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 7. Oktober 2018 11:31
von Piper Mc Sigi
Wichtig war schon mal zu widersprechen.
Evtl kann man wegen den Radlfahrern von einer
verkehrten Messung ausgehen. Es gibt doch diese
Firma die bei Blitzern helfen. Diese mal kontaktieren.
Laut Bericht sind die sehr gut und sollen nichts kosten.

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 7. Oktober 2018 12:41
von Stützradler
Hi Ihr,
bin mal gespannt, wer die richtige Antwort kennt. Nur so, zum evtl. Nachdenken über Sinn und Unsinn höherer Geschwindigkeiten.

Also Bei A innerhalb einer geschlossenen Ortschaft fahren zwei Motorradgespanne. Das blaue mit den erlaubten 50 km/h, das rote bei freier Interpretation der StVO mit 70 km/h. Bei B überquert ein unachtsamer Fußgänger die Straße. Der Fahrer mit 50 km/h schafft es gerade so, sein Gespann mit 0 m Abstand vor dem Fußgänger zum Stehen zu bringen.

Was meint Ihr, mit wieviel km/h der Fahre des roten Gespanns den Fußgänger plättet? (Beide Fahrer sind übrigens sehr erfahren und können daher optimal verzögern.)

Ich bin neugierig, was Ihr schätzt oder wie viele von Euch grob rechnen. Die richtige Auflösung gibt es später.
Rechenaufgabe.jpg


Ich hatte ein Erlebnis dieser Art vor vielen Jahren in München, als nachts gegen 01:00 Uhr ein Motorradfahrer die weit verbreitete Meinung hatte, man könne ruhig mit deutlich mehr als 50 km/h durch die Stadt brettern. Der arme Fußgänger war etwa 18 Jahre alt und starb wegen dieser unverantwortlichen Raserei 20 Minuten nach der Kollision, weil er so viele innere Verletzungen hatte, dass er in seinen eigenen Bauchraum hinein verblutet ist. Der rasch eintreffende Notarzt konnte gar nicht so schnell Flüssigkeit nachschütten, wie sie innen versickerte.

Viele Grüße
Gerhard

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 7. Oktober 2018 12:53
von Neandertaler
Aufprallgeschwindigkeit ca. 60 km/h

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 7. Oktober 2018 12:58
von Stephan
Achwat, du brauchst doch zum Ausweichen eine gewisse Geschwindigkeit. Im Schritttempo klappt das nicht.

Bei Lasermessungen sollen eigentlich immer zwei Kollegen den Messwert gesehen haben. Vielleicht bei nächsten Mal direkt nach Seriennummer und letztes Kalibrierungsdatum fragen. . .


Stephan

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 8. Oktober 2018 07:20
von UKO
Aufprallgeschwindigkeit 67irgendwas KMh.

Aaalso, früher war der Schein bei 18 Punkten wech. Die normale Verjährungsfrist betrug 2 Jahre (bei Personenschäden 5 Jahre). Wenn innerhalb der 2 Jahre Punkte dazu kamen, summierte sich das Ganze auf und die Verjährung begann erneut.

Heute ist der Schein bei 8 Punkten wech. 1 Punk Vergehen verjähren nach 2,5 Jahren, 2 Punkt Vergehen nach 5 Jahren und 3 Punkt Vergehen nach 10 Jahren. Dafür gibt es keine Aufsummierung mehr. Dein Punkt ist also nach 2,5 Jahren Geschichte.
Einer mobilen Messung würde ich immer widersprechen wenn Punkte dabei sind. Die sind zu über 90% fehlerhaft.

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 8. Oktober 2018 07:58
von onkelheri
Fakt ist das die Bremsleistungsvorgaben und die Geschwindigkeiten aus der StVZO der 50er Jahre stammen. Seitdem hat sich ja technisch vieles gebessert ... nur das Verhalten manches Fußgängers leider nicht - siehe das traurige Ende von Rocci!

Meine letzten 15€ gingen an den Blitzanhänger an der Ortsausfahrt Adenau ...

GrußHeri

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 8. Oktober 2018 10:28
von Calitreiber
UKO hat geschrieben:Aufprallgeschwindigkeit 67irgendwas KMh.

Aaalso, früher war der Schein bei 18 Punkten wech. Die normale Verjährungsfrist betrug 2 Jahre (bei Personenschäden 5 Jahre). Wenn innerhalb der 2 Jahre Punkte dazu kamen, summierte sich das Ganze auf und die Verjährung begann erneut.

Heute ist der Schein bei 8 Punkten wech. 1 Punk Vergehen verjähren nach 2,5 Jahren, 2 Punkt Vergehen nach 5 Jahren und 3 Punkt Vergehen nach 10 Jahren. Dafür gibt es keine Aufsummierung mehr. Dein Punkt ist also nach 2,5 Jahren Geschichte.
Einer mobilen Messung würde ich immer widersprechen wenn Punkte dabei sind. Die sind zu über 90% fehlerhaft.


Und nich vergessen ; wenn du innerhalb eines Jahres ein gleiches oder ähnliches Vergehen hast, läufst du 1-2 Monate !!

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 8. Oktober 2018 11:56
von mahout47
Mich ärgern vor allem die belehrenden Ansprachen von oft recht jungen Beamten bei nur geringfügigem Fehlverhalten. :smt013

Bin Anfang des Jahres gleich zweimal bei versteckten Lasermessungen im Stadtgebiet mit unter 60 km/h erwischt worden und musste mir langatmig anhören, wie gefährlich doch meine Fahrweise ist. :rock:

Nur um nicht missverstanden zu werden: ich bin auch dafür, dass das Einhalten der Verkehrsregeln kontrolliert wird und die Polizei bei heftigen Verstößen versucht, im Gespräch Einsicht bei den Übeltätern zu wecken. Bei einer läppischen und in meinen Augen unwesentlichen Übertretung könnte man m. E. aber auch gut auf den belehrenden Ton einem erfahrenen Verkehrsteilnehmer gegenüber verzichten. Früher gab es bei Geringfügigkeiten auch mal nur eine Ermahnung ohne kostenpflichtiges Knöllchen. Vielleicht geht es heute doch mehr oder in erster Linie ums Kassieren. Die von mir beobachtete Wahl der Standorte der Messgeräte an meiner Einschätzung nach nicht unfallträchtigen Stellen scheint eher dafür zu sprechen.

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 8. Oktober 2018 12:43
von Sejerlänner Jong
Auch wenn sich die Technik verbessert wird sich an der Reaktionszeit nichts ändern.
Tempo 30? Ach was, 50 sind schon ok. Naja, schaut euch das Bild an.

Und warum keine Belehrung in den Fällen in denen ich Mist gebaut habe?

Wisst ihr was für ein Gefühl ist wenn du ein Kind angefahren hast? Schon mal mit der Mutter gesprochen die bei ihrem Mädchen am Krankenbett ist? Nein? Dann freut euch.
Ich war in dem Fall vorschriftsmäßig unterwegs und das Kind lief blind auf die Fahrbahn. Mir fehlten ein paar Zentimeter Bremsweg und das Kind wurde leicht verletzt. Und nun das gleiche wenn ich 20 km/h schneller gewesen wäre? Dank nein!

Ja, ich empfinde es auch auch als Schikane wenn außerorts Tempo 60-70 gefordert wird an denen gefahrlos 100 gefahren werden kann und an diesen Stellen geblitzt wird. Da wird gerne kassiert um die Staatskasse aufzufüllen. Und wenn ich zahlen muss dann weil ich die Spielregeln nicht eingehalten habe. Meine Schuld.

Karsten

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 8. Oktober 2018 17:24
von UKO
Calitreiber hat geschrieben:
Und nich vergessen ; wenn du innerhalb eines Jahres ein gleiches oder ähnliches Vergehen hast, läufst du 1-2 Monate !!


Da muss die Überschreitung aber hoch genug sein. Z.B. über 20 Km/h in der Stadt zu schnell und das zweimal in einem Jahr. Dann ist man 4 Wochen Fußgänger. Oder Radfahrer, wie mein Trainer :-D .

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 8. Oktober 2018 17:32
von Crazy Cow
Ich wollte das Thema Kind anfahren nicht ansprechen, das ist schon sehr sensibel. Aber nochmal, um den Tenor nicht missverstanden zu wissen:

Ich bin nicht gegen die Geschwindigkeitsbegrenzungen, aber wenn was los ist, schau ich auf die Straße und mache wennnötig langsam, egal wieviel Schilder drum herum stehen und was der Tacho anzeigt. Das weiß ich in dem Moment gar nicht. Ich habe die Ausführungen meines Fahrschullehrers (PKW, 1973) nicht vergessen:
"Beim Überholen schalten wir vor dem Ausscheren in den dritten Gang und geben Gas und bleiben im dritten Gang, und wenn die Kolben oben raus kommen."
Das hat er vermutlich mit dem Wissen gesagt, dass die Kolben auf solch einem kurzem Stück eben nicht oben raus kommen. Aber daran halte ich mich, egal was der Gesetzgeber sagt. Notfalls muss ich büßen. Und wenn ich eine Gruppe Radfahrer überhole und Gas gebe, habe ich frühestens hinterher Gelegenheit nach Schildern und dem Tacho zu schauen.
In der Dreißiger Zone ist es nicht anders. Wenn du ständig peilst, dass du nicht zu schnell bist, und nach Schildern schaust, ob es noch Dreißiger Zone ist, fehlt dir eben diese Zeit, um auf Kinder und Ommas zu achten. Wobei sich Ommas eben nicht so affektiert bewegen wie Kinder. Und dann kommt es eben vor, dass du auf abschüssiger Straße 35 oder gar 37 statt der erlaubten 30 fährst. Wenn du auf die Straße schaust, hast du mit Sicherheit eine kürzere Reaktionszeit als wenn du auf den Tacho schaust.

Aus Sicht eines Verkehrsjuristen ist solch eine Einstellung vlt. falsch, gefährlich oder verhaltensauffällig und bedarf der Nachschulung oder eines Psychotestes, aber dann ist die Frage, wer da eigentlich ein Problem hat.

Ist auch ne philosophische Betrachtung der Verantwortlichkeit. Quasi mit juristischem Segen die Omma überfahren? oder besser mit Verkehrsverstoß ein Leben bewahren? Wir sind bei diesen Dingen schon etwas versaut von Versicherungs- und Anwaltdenken.

Ich bin normal nicht so, hab nur selten Zeit, anders zu sein...

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 8. Oktober 2018 18:29
von Neandertaler
Sejerlänner Jong hat geschrieben:Ja, ich empfinde es auch auch als Schikane wenn außerorts Tempo 60-70 gefordert wird an denen gefahrlos 100 gefahren werden kann und an diesen Stellen geblitzt wird. Da wird gerne kassiert um die Staatskasse aufzufüllen. Und wenn ich zahlen muss dann weil ich die Spielregeln nicht eingehalten habe. Meine Schuld.

Karsten


Genauso sehe ich das auch - wenn ich das Schild nicht gesehen habe ? Schlimm genug, dass ich es nicht gesehen habe. Habe ich es gesehen und ich fahre trotzdem zu schnell ? Dann ist das ja schon "vorsätzlich" ! Mein Risiko, wenn man mich dabei erwischt.

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 8. Oktober 2018 19:24
von Peter Pan CR
Sven, (also ich): "Beis Dir auf die Zunge."

Ganz kriege ich das aber nicht hin.
Das einzige was mir wichtig ist, ist morgens mit gutem Gewissen selber in die Augen schauen zu können, wenn ich mich rasiere.
Jahrelang habe ich nur immer gebetet, nie ein Kind anzufahren. Selbst habe ich mal einem Berufsschüler "letzte Hilfe" leisten müssen, der vor meiner Nase von einem Berufsschullehrer auf die "Haube genommen wurde".
Habe auch erlebt, was ein einzelner Unfall mit dem Leben der Überlebenden veranstalten kann. Nicht nett, diese Selbstvorwürfe, die nicht aus dem Kopf heraus wollen.

Man mag es "Situations gerechtes fahren" nennen, oder einfach nur den guten Vorsatz: "Komme heil in einem Stück nach Hause."
Ich sehe es jedenfalls so, dass in anderen Ländern weniger Schilder stehen und meistens die Geschwindigkeitsbeschränkungen "logischer" sind.
Dieses "Mitdenken" und "hinter die geparkten Autos schauen" hat mir einmal meine Anhängerkupplung in die Gegend des hinter mir fahrenden Käfers gebracht. Hätte ich in erster Linie auf die Schilder und Ampel geschaut, wäre dieser kleine Junge nicht mehr, der jetzt so um die 38 Jahre auf dem Buckel haben müsste. Nur einige cm trennten das Unimogvorderrad vom Knirps, der zwischen den Autos rauslief quer über die Ampel.

"Fahr nur so schnell wie weit Du auch schauen und reagieren kannst."

Telefon und andere Spielzeuge weg von Lenker und Lenkrad, dafür dann Augen und Gehirn einschalten. (das schreie ich häufiger mal in CR dem einen oder anderen hinterher)
Weniger Schilder und weniger Entmündigung und mehr logisches Denken und "bei der Sache sein" sind gefragt.
In anderen Ländern geht es. (zB. S, GB, E, Pan )

Biss. Genug.

Flott, oder gemütlich, aber nicht rasen oder drängeln... der Situation angepasst!
Mit Gespann im Gebirge dann häufiger mal anhalten, vorbeilassen, gemütlich abwarten, bis der nächste Sonntagsfahrer oder Bus von unten kommt und vor seiner Nase wieder gemütlich auf die alte Schlange auffahren, oder besser Seitenstrasse nehmen...
Wo ist das nächste Dorf? einen Schritt von der Strasse.
Heil ankommen ist wichtig, mehr nicht.

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 8. Oktober 2018 19:49
von KJGibbs
Ich halte mich sklavisch an Schilder. Ich mag nicht bezahlen oder von einem jungen, übereifrigen, ach so erwachsenen Polizeibeamten belehrt zu werden. Nach über 2 Millionen unfallfreien Kilometern brauch ich das nicht.

Wenn ich so dahin schleiche, denke mir, der Idiot der Verkehrsbehörde, der das angeordnet hat, sitzt im Auto hinter mir mit voller Blase oder er ist zu spät auf dem Weg ins Büro. Und schon ist mein Ärger einem ganz anderen, eher positiven Gefühl gewichen.

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 8. Oktober 2018 20:31
von dreckbratze
manchmal erschliesst sich einem auch nicht gleich der sinn eines tempolimits. das gässchen, in der mein chef wohnt trifft in spitzem winkel auf eine vorfahrtsberechtigte strasse, auf der 30 km/h gelten. für den, der da den berg runter kommt unverständlich, da gerade und breit.
wenn du aber aus dem gässchen raus willst, kannst du aufgrund der bebauung nicht weit ums eck sehen. ich habe schon mehrfach leuten die vorfahrt genommen, die mit 50 - 60 da runter kamen. wenn die in mein sichtfeld kommen müssen die vollbremsen.

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 8. Oktober 2018 21:24
von Peter Pan CR
Da hat Dreckbatze einen Punkt angesprochen:....Was weg muss, muss weg, weil Allgemeinwohl geht vor Eigenwohl....Altbestandsrecht ist da wenig angebracht...
zB in CR nur 70m von meinem Hof entfernt:
Nachbar Quico ist seit 15 Jahren unter der Erde. Seine letzte Wohltat an seine Witwe war ein neues Haus im hinteren Teil des Grundstückes....Aber was sucht die alte Mauer immer noch dort, wo das alte Haus stand und es immer noch keinen Fussweg gibt. Einsicht in die Hauptstrasse = 15m wenn es hochkommt und man seine Schauze schon zu 3/4 auf der Hauptstrasse hat, weil an der Haltelinie siehst Du garnichts. Keine Ahnung ob es dort schon tödliche Unfälle gab, aber Glas liegt dort mindestens alle 14 Tage und diverse Knutschflecken haben sich in der Wand verewigt.
In der Hinsicht lobe ich mir die gewölbten Spiegel in Mittel- und Süd-D und GB. sobald ich da drinnen jemand sehe, gehen Alarmglocken mit Hand und Fuss auf Achtung, Fertig und...
Leider gibt es diese Spiegel hier in CR nicht.
......

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 9. Oktober 2018 12:27
von onkelheri
wie auch immer
...

der spacken der mir die vorfahrt nahm und mir den titannagel und knöchelverschraubung bescherte, war nicht zu schnell , nur zu früh aus der ausfahrt heraus... und ich war vielleicht nur in der Sekunde zu schnell aber mit ~35-40 km/h in der 50er Zone doch regelgerecht unterwegs ...

gruß heri

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 9. Oktober 2018 16:58
von UKO
@Olaf: Beim Überholen darf man doch 20% Überschuss haben, oder ist das nicht mehr so? Oder gildet das nicht bei den Kurzbehosten (Radfahrer)?

Bei Geschwindigkeitsübertretungen gilt für mich Folgendes:
Wer Express fährt, muss Zuschlag zahlen. Bei der Bahn immer, mit dem Fahrzeuch nur manchmal. :-D

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 9. Oktober 2018 18:21
von Stephan
Das ist das Probem beim Überholen. Du solltest es zügigst von statten gehen lassen. Aber du darfst halt nicht über's örtliche Limit. . .


Stephan

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 10. Oktober 2018 10:40
von Stützradler
Da die richtige Lösung bereits genannt wurde, muss ich ja nichts mehr dazu schreiben.

Nur eines kann ich mir halt nicht verkneifen: Wenn man selbst von der Regelüberschreitung anderer betroffen ist, dann ist das Geschrei groß. Und wenn man sich selbst nicht an die Regeln hält, ist es (in der Selbsteinschätzung) oft nur ein Kavaliersdelikt, und das Hauptaugenmerk wird darauf gerichtet, wie "böse" doch die sind, die die Regeln (übrigens viel zu selten und mit oftmals zu billigen Konsequenzen) überwachen.
Ob man das gut findet, sollte jeder für sich selbst entscheiden können.
Gerhard

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 10. Oktober 2018 18:52
von Neandertaler
Stützradler hat geschrieben: (übrigens viel zu selten und mit oftmals zu billigen Konsequenzen) überwachen.


an sich bin ich voll Deiner Auffassung und ich fahre schon - wie die meisten hier - schon ne ganze Weile auf den Straßen rum. Mit Pkw LKW und Zwei/Dreirad. In unseren Ballungsgebieten treiben sich eine Menge Leute rum, bei denen man m.E. prüfen muss, ob sie geeignet sind ein Fahrzeug zu führen. Ich meine damit die Klientel, die hier regelmäßig die Spitze der Geschwindigkeitsübertretungen anführen. Für diese Gruppe sind die Strafen viel zu niedrig. Aber die große Gruppe, derer, die nur geringfügig zu schnell waren die werden abkassiert. In einer Nachbarstadt staunte ich nicht schlecht, als ich ein Knöllchen bekam mit der gemessenen Geschwindigkeit von 56 km/h bei erlaubten 50 .....

Dann lieber mehr Kontrollen durch Zivilstreifen. Hier im Kreis ist ja ein Epizentrum der Provida-Kräder. Hier sind 3 Stück davon stationiert. Ich habe da einen recht guten Kontakt zu. Die Beamten haben uns mal einige Filme gezeigt und gesagt, dass ihr Ziel nicht der Überholer ist der durch höhere Geschwindigkeit den Vorgang abkürzt, aber da waren so einige Filme dabei wo sie verkappte "Rossis" erwischt haben - wo ich mich gefragt habe, ob das sinnvoll ist, wenn die ihren Lappen wiederbekommen.

Aber vielleicht bin ich ja auch nur zu sehr vorbelastet - 18 Jahre bei der Truppe mit den roten Autos und blauen Lampen, davon gut 1/3 als RTW-Kutscher hinterlassen meist einen anderen Blickwinkel.

Re: Gewohnheitsrecht

BeitragVerfasst: 10. Oktober 2018 19:43
von TWD Heizer
Die Heizer werden wirklich zuweinig überwacht, hier in Sachsen seh ich wenig Blitzer, oder die sind gut getarnt :P
Aber auch die die sich einbilden mal schnell überholen zu können, beiGegenverkehr....

Ich hab persönlich das Problem einer T-Kreuzung mit Tanke "oberhalb" des T (ka, wie ich es besser beschreibe). Da schaut man schon gerne mal nur nach rechts und Links, oder nur in eine der 2 Richtungen. Aber da gibt es noch eine 3te, von der ich komme. Ein paar mal hab ich schon das Vergnügen solcher Profis gehabt.