Rene hat geschrieben:Hi,
ich habe nicht wirklich ein Kaufinteresse, aber dennoch mal die Frage, wie das Zwecks Umschreibung der Papiere ist.
Bei moderneren Autos, habe ich mir sagen lassen, ist das keine allzu große Sache. Da muss nur eine normale Abnahme (ähnlich normalem Tüv) gemacht werden und man kann das Fahrzeug zulassen. Diese Abnahme darf meines Wissens auch GTÜ usw machen. Wie sieht das aber bei solchen "Sonderfahrzeugen" aus. Das G/S Gespann, dass ich in Österreich gekauft habe, konnte mein GTÜ Prüfer nicht abnehmen. Die Österrreicher hatten aber auch "spezielle Papiere" für das Gespann, mit Bildern usw über 4 Din A4 Seiten. War das hier ein Sonderfall, oder wie sieht das generell bei Motorrädern/Gespannen mit ausländischen Papieren aus?
Ohne jetzt den Verkauf stören zu wollen, aber zumindest um solche Probleme wie bei einigen Kollegen (
Beispiel siehe hier) zu verhindern nochmal der Hinweis auf die notwendige Vollabnahme beim Import:
Die imho wichtigere Frage ist die notwendige Voll-/Neuabnahme beim Import, weil je nach vorhandener Dokumentenlage und den Anforderungen vom TÜV für diese Voll-/Neuabnahme ist da von "ohne Probleme / minimale Kosten" bis "quasi unmöglich / unwirtschaftlich" eigentlich alles im Bereich des Möglichen.
Also besser vor dem Kauf mit dem TÜV-Ing. die Sachlage klären was gefordert wird, weil beim TÜV wird die Lage durch die interne Qualitätskontrolle halt leider nicht besser (was heute noch funktioniert kann morgen schon schwierig bis unmöglich werden...;
wie bereits diskutiert).
Und Zulassung über CoC kann man beim Gespann in der Regel vergessen (Ausnahmen wie die Jialing mal außen vor).
Nichts für ungut
Grüße
Jens