


Slowly hat geschrieben:Flankierende Fakten zur Meinungsbildung und verkehrsrechtlichen Problematik:
https://anwaltauskunft.de/magazin/mobil ... ad-erlaubt

Das dies inzwischen so einfach ist und sicher nicht jeder vorher mal das für und wieder abgewogen hat, ist der echte Wert dieser politischen Meinungsäüßerung in meinen Augen erheblich verwässert worden.
dreckbratze hat geschrieben:geht auch

dieter hat geschrieben:Ich meinte das mit dem Schieben. Also absteigen und auf der Autobahn laufen anstelle zu fahren.
Gruß
Dieter
Bei Stau und zähfließendem Verkehr (§ 7 Absätze 2, 2a StVO)
Bildet sich ein Stau auf einer mehrspurigen Fahrbahn – etwa auf der Autobahn – oder ist der Verkehr zumindest zähfließend, kann das Rechtsüberholverbot ebenfalls aufgehoben sein. Dies gilt jedoch in einem vergleichsweise engem Rahmen: In der Rechtsprechung hat sich herauskristallisiert, dass das Überholen rechts nur dann zulässig ich (ist), wenn die linke Spur höchstens 60 km/h fährt und die überholenden Fahrzeuge nicht mehr als 20 km/h schneller fahren.

Stephan hat geschrieben:Hör mir bloss mit denen auf. . .
Ich beobachte des Öfteren (Baustellen), das man die letzten 400-600m, die Spuren mit einer durchgezogenen Linie trennt. Somit darf man eben nicht von Links nach Rechts wechseln.
Vor einigen Jahren war es bei den LKW-Fahrern Brauch, so rund 1.000m vorher, beide Spuren dicht zu machen. Vielleicht wollten die alle mal, einen Rekord-Stau provozieren. . .
Stephan

Ich weiß nie, was sich auf der Ladefläche abspielt. Aber ich weiß, was sich dort abspielen kann. Folglich wird alles was mich am Laster überholen hindert zur Seite gescheucht. Gebranntes Kind oderso.
es gibt einfach zuviele neidische Idioten - da ist vom Fenster rausrotzen noch von einer der "harmlosen
da fällt mir eigentlich immer gleich die Wernersche Katzenscheißewurfmaschiene dazu ein, fest im BW installiert 

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