Moderne Medien, Bürgerinteresse und die Lust am Meckern führen wohl dazu, dass der Petitionsausschuss natürlich mehr Petitionen mit der gültigen Zahl an Unterschriften erhält, als zur Überprüfung oder gar als Gesetzesvorlage zur Abstimmung gelangen können.
https://www.bundestag.de/petitionZudem ist es nur ein Ausschuss, (der vom Kabinett oder den Fraktionen gern wie eine Beschäftigungstherapie für arbeitslose Parlamentarier betrachtet wird). Ausschüsse beschäftigen sich intensiv mit den ihnen zugedachten Themen, ihre Ergebnisse werden zwar gehört, haben aber keinen Einfluss auf etwaige Strömungen oder den Fraktionszwang.
Der Bundestag ist m.W. aber bereit, aus der Vielzahl der Petitionen jährlich eine Handvoll zu überprüfen. Keineswegs alle, die die nötige Zahl an Unterschriften mit sich bringen, gelangen zur Abstimmung. Petitionen werden als Beschwerde zu gültigen oder neuen Gesetzen betrachtet, als Feedback, wie der Franzose sacht.
In den zitierten Schriften von ADAC und Dr. Anwalt ist von Verboten die Rede (die z.B. in Frankreich gern als Empfehlung betrachtet werden), die aber im aktuellen Bußgeldkatalog nicht als Ordnungswidrigkeit gekennzeichnet sind, d.h.: es fehlt eine verbindliche Angabe des Bußgeldes. Ausnahme: "Das Befahren der Standspur, 75 EuroTaler".
Das Verlassen der Mensch und Maschine gefährdenden Autobahnstausituation über den Acker (sofern keine Böschung vorhanden), kostet 25 Eurotaler sofern sie dich kriegen, sofern Böschung vorhanden auch nur 25, aber da ist die Chance größer, dass sie einen kriegen.
https://www.bussgeldkatalog.org/autobah ... rstrassen/Spaß beiseite: Ich habe mich bisher immer brav den gesetzlichen Regelungen unterworfen, solange es ging. Aber Herr Wachtmeisterhauptkommissar: es wird im Gesetzestext verlangt, dass Fahrer und Maschine fahrtüchtig in der Spur verharren, das kann ein fahrtwindgekühltes Motorrad nicht leisten und ein Stehplatz auf dem Haltestreifen gefährdet immer den Fahrer. Das ist auch bei dem Dehydrieren in der Montur der Fall.
Mit meinem wassergekühlten Motorrad unterwegs, das in der Situation auch nach 10 Minuten überhitzt, musste ich feststellen, dass ich auch als gesunder Mensch nach 10 Minuten Stop & Go einen Krampf in der Kupplungshand hatte, was eine sichere Weiter- oder Ausharrfahrt unmöglich machte. Man schlingert in dem Fall auch furchtbar beim Anfahren. Ich habe auf dem Standstreifen den Weg zur bereits sichtbaren nächsten Ausfahrt genommen, wurde aber gegen das Gesetz verstoßend nicht angehalten.
Es gibt imho das Argument "Vermeidung von Gefahr für Mensch und Maschine", das im Streitfall immerhin gehört wird. Das soll keine Aufforderung zur Straftat sein, aber bis zur erfolgreichen Passage der Petition durch den Bundstag gibt es eben Ausnahmesituationen.