von Falcone » 7. November 2006 19:10
Das beantwortet man am besten mit Radio Eriwan: Im Prinzip ja ...
Vor Baujahr 54 gibt es eigentlich keine Probleme, wenn technisch alles in Ordnung ist. Danach greifen von Jahr zu Jahr mehr Bestimmungen.
Es wäre daher hilfreich, die Frage noch mal am konkreten Beispiel zu stellen.
Inzwischen ist man beim TÜV aber bei alten Fahrzeugen viel kulanter geworden, so dass einiges möglich sit, was so nicht unbedingt in der StVZO steht. Stichwort In-etwa-Wirkung.
Hier aber schon mal eine Tabelle der baujahresrelevanten Vorschriften:
Glühlampen ohne Prüfzeichen (§22a)- nur bei EZ vor 1.10.1974
Fahrzeug ohne feste Diebstahlsicherung (38a)- nur bei EZ vor 1.7.1962
Fehlende Prüfzeichen an Fahrzeugteilen - nur bei EZ vor 1.1.1954
Betriebserlaubnis für Motorrad-Beiwagen - nur vom 1.1.1954 bis 1.1.1990
Innenraumheizung von geschl. PKW (§35c) - ab EZ 1.1.1956
Fahrzeug über 400kg ohne Rückwärtsgang (§39) - nur bei EZ vor 1.7.1961
Anhängerkupplung ohne Prüfzeichen - nur bei EZ vor 1.1.1954
Befreiung von der Abgasuntersuchung (AU) (§47a) nur bei EZ vor 1.1.1989
Bremsleuchte an Krafträdern (§53) - Pflicht ab EZ 1.1.1988
Bremslicht gelb (§53) - nur bei EZ vor 1.1.1983
Blinker an Krafträdern (§54) - Pflicht ab 1.1.1962
Blinker hinten rot (§54) - nur bei EZ vor 1.1.1970
Blinker ohne Bauartgenehmigung (§22a) - nur bei EZ vor 1.4.1957
Spiegel nur links bei Krafträdern (§56) - nur bei EZ vor 1.1.1990
Ochsenaugen nur in Kombination mit Blinkern hinten - nur bei EZ vor 1.1.1987
Fahrgestellnummerposition vorne rechts (§59) - ab EZ 1.10.1969
Fahrgestellnummer auf eigenem Schild (§59) - nur bei EZ vor 1.10.1969
Leichtkraftradkennz. an Motorrädern (§60) - nur bei EZ vor 1.7.1958
(bei H-Kennzeichen bei EZ vor 1.1.1959 - §21c)
Ansonsten zum TÜV, Datenblatt erstellen lassen(§21 StVZO, Vollabnahme), zur Zulassungsstelle, Zulassungsbescheinigung ausstellen lassen, zulassen.
Grüße
falcone