fredde hat geschrieben: ... Heut scheint man vergessen zu haben, dass es sowas gibt. ...
Die kommunalen Bauordnungsämter haben die jeweils gültigen Verordnungen, nach denen die Bauherren sich richten müssen.
In meinem vorliegenden Fall ist der gusseiserne Schmutzfangbehälter total verrottet (links auf Bild) und nicht mehr verwendbar.
Auch bezweifle ich die Funktionsfähigkeit der Verschluß-Mechanik.
Dieser Abfluß wird aber von uns nicht benötigt und könnte mit Beton wasserdicht zugegossen werden.
Das empfiehlt auch das Bauordnungsamt, wenn darauf verzichtet werden kann.
Ich lasse das Ding mal so liegen, falls eine Wiederbenutzung (z.B. durch Nachbesitzer) aktuell wird.
Wir können auch unbesorgt sein, weil wir hier noch nie Hochwasser hatten bzw. noch nie Wasser in den Kellern.
Das ist auch bei unserer Höhenlage von 77-78 m ü.NN kurzfristig nicht zu erwarten - so ca. 20 m höher und weit abseits des nächsten Flüßchens Niers.