.....die gerne etwas flotter unterwegs sind.
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... n=manually
Muss ich wohl auf meine alten Tage noch etwas ruhiger werden.
Gespannklausi hat geschrieben:Ja, hab ich auch gelesen!
Auch das mit dem Gehwegparken!!!
UKO hat geschrieben:Gespannklausi hat geschrieben:Ja, hab ich auch gelesen!
Auch das mit dem Gehwegparken!!!
Naja, Dein Gespann wirste ja wohl nicht auf dem Gehweg parken. Und mit Solomopeds war man schon immer auf die Gnade der Rennleitung angewiesen.
Halten auf dem Gehweg: Wann liegt eine Behinderung vor?
Stellt ein Fahrzeug eine Behinderung dar, wird es abgeschleppt.
Das höhere Bußgeld bei Behinderung geht auf einen in der StVO festgelegten Grundsatz zurück. In § 1 Abs. 2 StVO heißt es: „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
Aber wann wird von Behinderung gesprochen? Von einer Behinderung wird ausgegangen, wenn der Fußverkehr durch das Fahrzeug den Gehweg nicht oder nur eingeschränkt nutzen kann. Trotzdem geben sich manche Gemeinden hier tolerant, sofern zu allen Seiten des Fahrzeugs ausreichend Platz für den Fußverkehr ist. Der Platz ist dann ausreichend, wenn Fußgänger noch großzügig aneinander vorbeigehen können. Großzügig deshalb, weil davon ausgegangen wird, dass Fußgänger noch Gegenstände, wie eine Tasche oder einen Regenschirm, bei sich haben können.
Auch Rollstühle und Kinderwägen sollten Platz haben. Der Richtwert für eine ausreichende Restgehwegbreite liegt bei 1,2 Metern.
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