Soweit, so gut. Veranlasst mich doch einige Ergänzungen anzubringen...
motorang hat geschrieben:Kuckuck
so eine Aufregung ...
ich möchte ein paar Sachen aufklären
3) Die CoC-Zulassung bedeutet gleiche technische Normen in Europa. Das heisst aber auch, wenn Strecken die per StvO für bestimmte Fahrzeuge aufgrund übermäßigem Lärm, Gewicht, Länge etc gesperrt sind, das gleichermaßen für ALLE Fahrzeuge sind, die diese Werte übertreten - ohne dass man irgendwelche nationalen Werte in irgendwelchen speziellen Papieren umrechnen muss. Weil die Werte und Messverfahren harmonisiert sind.
5) Ein tatsächlich großer Unterschied besteht in den Straßenverkehrsordnungen der EU-Länder. In Österreich ist ein Motorradgespann ein mehrspuriges Kraftfahrzeug, Punkt. Und in D meines Wissens ein einspuriges KfZ. Und daraus resultieren dann solche Kuriositäten, dass ein lautes Motorrad ohne Beiwagen auf einer gesperrten Tiroler Strecke nicht fahren darf, eines MIT Beiwagen aber schon. Was die meisten Polizisten allerdings erklärt bekommen müssen, weil Nische
Gryße!
Andreas, der motorang
zu 3) Das CoC ist "nur" eine internationales, also weltweites, Zertifizierungssystem für unterschiedliche Warengruppen.... Fahrzeuge gehören eben auch dazu.
Aber, dieses Zertifizierungssystem hat absolut niGS, aber wirklich niGS mit der Strassenverkehrsordnung zu tun.
Für die Strassenverkehrsordnung ist jeder Staat absolut, suveräner Weise, Eigenverantwortlich, Zuständig. Genau so wie die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in und ausserhalb Ortschaften, oder Autobahnen, Baustellen, Spielstrassen usw..
Die EU-Zulassungsverordnung regelt, wie ein Fahrzeug beschaffen sein muss, damit es am Strassenverkehr teilnehmen darf.
Die Strassenverkehrsordnung regelt das Verhalten, das Benehmen aller am Strassenverkehr beteiligten Personen, egal ob ohne oder mit Fahrzeug. Egal ob das Fahrzeug mit oder ohne Motor ist.
zu 5) Auch in D gilt nach Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Gespann als Untergruppe den zweispurigen Fahrzeugen, aber zur Hauptgruppe der Motorräder.
Nach der "lesart" von K.M.
dürften Fahrzeuge auch nicht in Ortschaften fahren, da sie ja technisch gesehen deutlich schneller fahren dürfen, zumindest, wenn es nach der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit.....
PS: Wenn der Karl Marx wüsste, was manch einer, mit der von ihm angezettelten Freiheit anfängt, er würde sich im Grab herumdrehen.....